Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1937-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 81

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1937
Issue
Heft 2-3
Article
Die jüdischen Gemeinden in Elsaß-Lothringen 1871 - 1918
Date
1937-01-01
Page
Seite 81 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2259275-2259308-2259311-2262704--4864-2262797
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

Max Dienemann. Die jüdischen Gemeinden in Elsaß-Lothringen 1871—1918 des einzelnen Rabbiners verbunden, die sonst keine Parallele in den jüdischen Gemeinden in Deutschland hatte. Auch da, wo in deutschen Bundesstaaten, wie in Baden und Württemberg, eine Landessynagoge begründet war, war eine solche Unterstellung des Rabbiners unter einen Oberrabbiner, ein Funktionsrecht innerhalb des einem bestimmten Rabbiner zugeordneten Sprengeis nicht ausgesprochen. Nur in der Provinz Hannover, in der die alten königlich hannoverschen Gesetze über die Ordnung des israelitischen Kultus weitergalten, fand sich eine Parallele in den dem „Landrabbiner" gegenüber den „Unterrabbinern" zugewiesenen Befugnissen. Es bestanden, nachdem eine Anzahl von bedeutungslos gewordenen Rabbinaten zusammengelegt worden waren, zuletzt außer den drei Oberrabbinaten Straßburg, Colmar und Metz 16 Rabbinate in Unterelsaß, 10 in Oberelsaß und 4 in Lothringen. Seit 1902 waren die amtierenden Rabbiner in dem Elsaß-Lothring'schen Rabbinerverband zusammengeschlossen. Dem Kultus waren einschließlich einiger Betsäle insgesamt 188 Gotteshäuser gewidmet, davon 97 in Unterelsaß, 41 in Oberelsaß und 50 in Lothringen. Es gab eine Anzahl von jüdisch-konfessionellen Schulen, deren Träger die Stadtgemeinde war. In den ersten Jahren waren 70 solcher Schulen vorhanden. Eine Anzahl von ihnen wurde wegen des Schwundes der Schülerzahl aufgelöst. Um 1910 bestanden noch 50, und zwar 37 in Unterelsaß, 6 in Oberelsaß und 1 in Lothringen. Es gab außerdem noch eine konfessionelle Privatschule in Bollweiler und in Metz eine Kleinkinderschule (Kindergarten). Simultanschulen, an denen auch jüdische Lehrkräfte wirkten, waren in Mülhausen und Münster. Insoweit Kinder Schulen besuchten, die nicht konfessionell waren, war für ihre religiöse Unterweisung dadurch Sorge getragen, daß im Auftrage des Staates Religionsunterricht erteilt wurde. Die bürgerliche Gemeinde hatte für ihn die Kosten zu tragen. An den staatlichen höheren Schulen zahlte der Staat die entsprechenden Honorare für die Religionslehrer. Dem Bezirksunterrichtsrat gehörte ein vom Oberschulrat berufenes Mitglied des Konsistoriums an. Der Religionsunterricht war obligatorisch, insoweit er Geschichts- und Religionslehrunterricht war. Der hebräische Unterricht war nicht obligatorisch; für ihn mußten die Synagogengemeinden oder die Eltern selbst durch Religionsschulen sorgen. Die Einrichtung einer Religionsschule gehörte zu den gesetzlichen Verpflichtungen der Gemeinde. In Straßburg war von Seiten des Staates ein Religionsschuldirektor angestellt. Um die Art des Religionsunterrichts waren Ende der 70er und in den 80er Jahren heftige Kämpfe geführt worden. Insbesondere die Juden aus Deutschland wehrten sich gegen den bis dahin üblich gewesenen katechismusartigen Unterricht und erzwangen eine lebendige Einführung in das jüdische Schrifttum. Zur Heranbildung des rabbinischen Nachwuchses zwecks Versorgung der elsaß-lothringischen Gemeinden war 1880 eine Rabbinerschule in Colmar, Seminaire rabbinique, begründet worden. Der Staat zahlte zu ihrer Unterhaltung einen jährlichen Zuschuß von 10000 Mark. Die Schule war ein Internat, erfaßte die künftigen Theologen noch in ihrer Schulzeit, die Schüler besuchten das Gymnasium und wurden gleichzeitig im Internat in den für künftige Theologen notwendigen hebräischen Fächern vorbereitend unterrichtet. Die Schüler hatten meist durch Staatsstipendien Freistellen. Die Schule bestand bis 1899. Ein gleichzeitig in Straßburg unterhaltenes Rabbinerseminar konnte sich, weil die orthodox Gerichteten grundsätzlich nach Berlin ans orthodoxe Rabbinerseminar gingen, gleichfalls nicht halten. Die von diesen Anstalten aus und nach deren Auflösung das Jüdisch-Theologische Seminar in Breslau und das Rabbinerseminar in Berlin besuchenden Theologiestudenten aus Elsaß- 6 81

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.