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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1936-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 144

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1936
Issue
Heft 2-3
Article
Ein Geschlecht von Erziehern
Date
1936-01-01
Page
Seite 144 (sequence 4)
Language
German
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Max Freudenthal. Ein Geschlecht von Erziehern «ine Loslösung vom Anhaltischen Landesrabbinat in beruflicher und finanzieller Hinsicht nicht gestattete6). So mußte sich denn R. Meinster — er unterzeichnete sich meistens so —, obwohl er es mit jedem Landesrabbiner an Gelehrsamkeit aufnehmen konnte, mit dem Amt und Titel eines Moreh Zedek oder Vizerabbiner und mit dem kümmerlichen Gehalt von jährlich 75 Talern begnügen. Die fürstliche Regierung erließ ihm später mit Rücksicht auf sein bescheidenes Einkommen das jährliche Schutzgeld7). R. Meinster war ein Mann vom Schlag der alten Talmudlehrer und doch anders. Der wesentliche Zug seines Charakters war im Gegensatz zur unversöhnlich harten Leidenschaftlichkeit, welche so viele von ihnen den Neuerern gegenüber an den Tag legten, eine verständnisvolle leidenschaftslose Milde, in deren Bereich sich auch die neue Bildung ungehindert ansetzen und fruchtbare Gestalt gewinnen konnte. Diese Milde gab vor allem seinem Unterricht das Gepräge und verwirklichte unbewußt einen der Hauptgrundsätze der Philanthropisten, die das Schulwesen der bisher — vielfach auch unter den Juden — üblichen rohen und harten, Zucht, den Hilfsmitteln des Stockes und der Rute, entziehen und die Schulstuben zu heiteren Sitzen der Gesundheit, des Frohsinns und der Liebe umgestalten wollten. 6) C 15, No. 37. — Aus demselben Grunde bezeichnete sich der Verfasser des Kommentars zu den Haftaroth Erez Zebi, Rödelheim 1753, nur als Dajan und Moreh Zedek von S. Es ist dies Zebi Hirsch, Sohn des Abraham Elieser Lipmann Bingen aus Halberstadt (s. Auerbach, Gesch. d. Gemeinde Halberstadt, 1866, S. 86). Der Vater hatte sich bereits durch Herausgabe des Werkes Maaman techijjath hammethim bekannt gemacht, Hanau 1715 (Cat. Bodl. No. 6513, 137). Der Kommentar von Zebi Hirsch erschien mit den Approbationen von R. David Fränkel, Berlin, R. Moses Rapp, Frankfurt a. M. und vom damaligen Dessauer Landrabbiner Joseph Abraham Asch (s. Wiener, Bibl. Friedl. No. 958). Zebi Hirsch bezeichnete sich als Schwiegersohn des verewigten Abraham Speier in Berlin und diesen als Enkel des Josef Hameln in Hannover. In der Tat war Abrahams Vater Jakob der Gatte der Hanna, der Tochter von Josef Hameln (s. David Kaufmann, Aus Heinrich Heines Ahnensaal, Breslau 1896, im Stammbaum Simeon von Geldern, S. 297, Ziffer 9 und S. 302). Abraham Speier, auf seinem Grabstein als Nachfahr von Juda dem Frommen bezeichnet (Aufzeichnungen Landshuth), starb Montag, 14. Tebeth 10. Januar 1724, seine Gattin Hanna, Tochter des Berliner Rabbinatsassessors Jeremias Halberstadt, am Sonntag, 21. Schebat 24. Januar 1745. Der Buchdrucker Itzig ben Jakob Speier, der Schwiegersohn von R. David Fränkel, war kein Bruder von Abraham. — Die Judenliste von S. 1753 verzeichnet als Hirsch Lipmann nur den Bruder von Jeremias, 1742 eingewandert, 1744 mit einer Tochter des Isaac Simon aus Großalsleben, in S. seit 1720 wohnhaft, verheiratet. Ich wage nicht zu entscheiden, ob dies der Dajan ist, der dann eine zweite Ehe geschlossen haben müßte. 7) C. 15 No. 109, Bericht des Amtes S. an die Fürstl. Regierung vom 25. 7. 1792: „Heinemann Joachim lebt hier bloß als jüdischer Gelehrter vom Unterricht «inheimischer und fremder Judenkinder ohne allen Verkehr und ist der hiesigen Judenschaft beiräthig. Es ist gegründet, daß er jetzt überaus wenig Einkünfte davon hat, indem seine kleine Pensionsanstalt dadurch sehr gelitten hat, daß im vorigen Jahr ein sehr wohlhabender Pensionär aus Hannover an einer hitzigen Krankheit starb. Sein Schutzgeld hat er immer richtig abgetragen und sich auch allezeit sehr gut und rechtschaffen betragen, wie er denn oft amtswegen zur Beilegung der Streitigkeiten der Judenschaft gebraucht wird. Er erhält von der hiesigen Judenschaft zwar jährlich 75 Thaler, allein diese reichen bei weitem nicht hin, eine Familie von 7 unerzogenen Kindern zu erhalten, und verdient er schon, daß unseres gnäd. Herrn hochfürstl. Durchl. ihm den Erlaß des Schutzgeldes gnäd. angedeihen lassen". 144

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