Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1932-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 91

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1932
Issue
Heft 2-3
Article
Zur Geschichte des Judenprivilegs Kaiser Maximilians II. auf dem Reichstag zu Augsburg 1566
Date
1932-01-01
Page
Seite 91 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2259275-2259293-2259296-2261444--3811-2261491
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Max Freudenthal. Zur Geschichte des Judenprivilegs Kaiser Maximilians ü. wie so vielfach im Mittelalter Männer von empirischer Bildung und manueller Geschicklichkeit, zugleich erfahren in der Herstellung von Arzneien. Ueberall im Reich und in den Landen herrschte großer Mangel an berufsmäßig ausgebildeten Aerzten und erst recht an Chirurgen; galt doch noch im 16. Jahrhundert bei den deutschen Aerzten die Vornahme von Operationen und Geburtshilfen als standesunwürdig. Kaiser Karl V. mußte 1548 die Chirurgie ausdrücklich als ehrliches Handwerk erklären und Kaiser Rudolf II. ließ 1577 diese Erklärung erneuern, ohne daß sich viel in der Standesanschauung darüber geändert hätte46)- Es ist bezeichnend, daß auf Befehl der markgräflichen Regierung Mitte des 16. Jahrhunderts in Kulmbach das gebrochene Bein eines Waisenkindes vom Scharfrichter eingerichtet werden mußte, obwohl es einen approbierten Arzt dort gab, nach dessen Tode jedoch in weitem Umkreis keiner mehr vorhanden war, so daß man bis Koburg oder Amberg reisen mußte, um einen solchen zu konsultieren. Dafür war ein Jude namens Gottfried Ebstein als Arzt dort bei Hoch und Niedrig sehr gesucht, obgleich ihm die Ausübung seiner Praxis schon mehrmals verboten worden war47). Da die Standesärzte sich gerade von denjenigen Künsten fernhielten, für deren Uebung das stärkste Bedürfnis bestand, war es begreiflich, daß das Volk sich um solche Verbote nicht kümmerte und sich an die jüdischen Aerzte hielt, die so ihr gut Teil zur Volksgesundung und Volkserhaltung beitrugen. Auch von Josef Oeringer ist z. B. ausdrücklich bekannt, daß die Heilung von Beinbrüchen, Brandwunden und die Anlegung von Verbänden zu seiner Praxis gehörten48). Solche Kunst galt freilich als Handwerk und war deshalb häufig mit anderen Berufen verbunden. Den jüdischen Aerzten konnte als Beruf nebenbei nur zugestanden werden, was die Juden im Mittelalter überhaupt treiben durften, Handel oder Geldgeschäft. Die Privilegien, die ihnen als Aerzten verliehen wurden, engten noch dazu den Geldgewinn so ein, daß sie davon allein nicht leben konnten; die markgräflichen Privilegien forderten, wie schon erwähnt, unentgeltliche Behandlung aller Hofpersonen und stellten die sonstigen Honoraransprüche unter strenge Kontrolle. Wem anderer Erwerb als die Arzneikunst nicht gestattet war, blieb sein Leben lang arm. Solches wird z. B. ausdrücklich von dem Arzte Samuel berichtet, den die bereits genannte Adelsfamilie von Hausen in der ihr gehörigen Ortschaft Georgensgmünd als Arzt um das Jahr 1540 zugelassen hatte, ohne ihm jedoch einen Nebenerwerb zu gestatten. Es wird ihm das Zeugnis ausgestellt, daß er, „da ihm wucherlicher Kontrakt und Handlung nicht zugelassen, seine Nahrung allein mit der der Artzney in der Nachbarschaft hierumb suche, darin er wohl berufen bey Edel und Unedel guets Leumunts", daß er aber eben darum geringen Vermögens oder, wie es in einem anderen Berichte mit dürren Worten heißt, ein armer Mann sei49). Der Arzt Samuel in Georgensmünd war der Bruder des Jakob aus Roth und dieser wiederum der Schwiegersohn des Arztes Nathan, dem am 8. Juni 1535 durch den Markgrafen Georg die Niederlassung in Roth, die Ausübung seiner Arzneikunst und auch Geldhandel in beschränktem Maße zunächst auf fünf Jahre unter der üblichen Einschränkung, daß das Privileg bei einer allgemeinen Judenausweisung seine Gültigkeit verliere, zugestanden wurde50). Zwei Jahre später erhielt Nathans Sohn Simon gleichfalls auf fünf Jahre die *«) Landau a.a.O., S. 100. «) Lang a.a.O., III. Teil, S. 319. 48) Breßlau a.a.O., S. 14. — Ueber die Ausübung der Chirurgie durch die Juden auf den Gütern der mährischen Adligen s. Jahrbuch der Gesellschaft für Gesch. der Juden in der Cechoslow. Republik, Jahrg. II, 93 Anm. 119. 49) Staatsarchiv Nürnberg, Landgericht ä. O. Roth, Rep. Nr. 225 / 5, Nr. 331. 60) Das. Ansbacher Gemeinbücher Bd. VII, Bl. 273. Die Urkunde s. im Anhang Nr. V. — Oberlehrer Mayer- Roth berichtet in seiner Geschichte der Juden im Oberamt Roth, die sich handschriftlich im Besitze des dortigen Historischen Vereins befindet, Juden seien bereits 1410 in Roth nachweisbar. Ein älteres Privileg als das Nathans findet sich jedoch in den Urkunden nicht. 9t

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.