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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1932-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 90

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1932
Issue
Heft 2-3
Article
Zur Geschichte des Judenprivilegs Kaiser Maximilians II. auf dem Reichstag zu Augsburg 1566
Date
1932-01-01
Page
Seite 90 (sequence 8)
Language
German
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Max Freudenthal. Zur Geschichte des Judeaprivilegrs Kaiser Maximilians II. Moses Staffelsteiner war nicht der einzige Arzt, den die Markgrafen von Ansbach ins Land zogen. Besonderes Interesse bezeigten sie an der Familie Oeringer, die mehrere arzneikundige Mitglieder aufwies. Josef Oeringer galt als „in ertzeney berumbt", vor allem auf chirurgischem Gebiet. Er war in Rothenburg tätig und so angesehen, daß er auch nach der Ausweisung der Juden 1520 des öfteren dorthin berufen wurde und die Erlaubnis erhielt, die Stadt zu betreten40). Für seine dauernde Wiederzulassung setzten sich die benachbarten Fürsten und Herren, darunter der Markgraf Casimir von Ansbach und der Reichserbmarschall Ulrich von Pappenheim ein, freilich ohne Erfolg. Sein Bruder Seligmann Oeringer verließ bereits 1519 die Stadt und begab sich in den Schutz des Grafen von Wertheim, erhielt aber 1524 von den beiden Ansbacher Markgrafen die Erlaubnis, sich zur Ausübung seiner Kunst des Artzeneyens in Crailsheim und seit 1535 in Neustadt an der Aisch niederzulassen41). Sein erstes Privileg enthält außer der Erlaubnis zu „erber zimblich kaufhandlung" und völliger Befreiung von Abgaben, selbst von einer Abzugssteuer, falls er nach Ablauf von fünf Jahren Crailsheim verließe, die Einsetzung eines besonderen Gerichtsstandes für ihn, bestehend aus einem Vertreter der Fürsten und zwei frommen Christen oder zwei gut beleumdeten Juden, die ihm nicht feind sein durften. Das zweite Privileg gestattet im Gegensatz zum früheren auch den Geldhandel, in beschränktem Maße mit den Landesuntertanen, unbeschränkt mit Leuten außer Landes. Warenhandel sollte er nur außerhalb der Stadt treiben. Als Gerichtsstand wird wiederum der fürstliche festgestellt, jedes Machtmittel von jüdischer Seite gegen ihn noch ausdrücklich abgewiesen, damit also auch die Unterstellung unter jüdische Gerichtsbarkeit. Die besonders privilegierten Juden suchten oft eine solche Exemtion; sie ist aber in diesen beiden Privilegien so stark betont, daß sie wohl noch persönliche Ursachen hatte. Nach Seligmanns Tode erhält 1558 sein Schwiegersohn Jakob nebst Bruder Samuel Aufenthaltsrecht in Obernbreit oder Zirndorf nach Wahl42), ein anderes Mitglied der Familie namens Salman Oeringer hatte bereits 1529 in Uffenheim sich niederlassen dürfen43). Einen weiteren Arzt, namens David, von dem bekannt war, daß „er geschickt sei mit der Hand und in der Arzneikunst und von Arm und Reich wohlgelitten"44), zog Markgraf Georg in sein Land, indem er ihm 1538 Niederlassungsrecht für Kornburg verlieh45). David war durch den deutschen Bauernaufstand vertrieben nach Schaffhausen geflüchtet, wo er sich 1535 niederließ. Im folgenden Jahre berief ihn die Stadt Ulm zu sich, von hier ging er nach Kornburg, kehrte aber nach einigen Jahren wieder nach Schaffhausen zurück. Alle diese Juden waren keine approbierten Aerzte, sondern vor den simpelen und gemeinen Man gestellet / Dat Ander uthgegan dörch Moysen Staffelsteiner Jöde Medicus wanhafftich tho Weymar / uth den olden Jödischen Böken ynt Düdesch getagen / allen Minschen to nütte / Gedrücket tho Hamborch / dorch Hinrick Binder Anno 1596. 8 BL, kl. 8. 2 Bilder, das erste wie oben der astrologische Sternkreis mit seinem Einfluß auf die menschlichen Organe, das zweite Bild eines Kranken. — Einige Stichproben aus dem Inhalt des plattdeutsch geschriebenen Schriftchens Staffelsteiners hat Dienemann in Grunwalds Hygiene der Juden, Dresden 1911, S. 262, gegeben. — Krauß a. a. O. S. 146, Anm. 427, erledigt sich jetzt. Steinschneider, Jüd. Aerzte, in ZHB XVIII, S. 27, Nr. 1576, kennt aus Wolf, Bibl. Hebr., nur den Zweitdruck. Im Zweitdruck sind die Titel des Fürsten Johann nicht korrekt übernommen, sonst ist sie eine unveränderte Wiedergabe des Erstdrucks. «>) Breßlau a.a.O., SS. 4, 6, 14, 16. «) Staatsarchiv Nürnberg a.a.O., Bd. VII, Bl. 22 und 274. Einen Auszug aus den Privilegien s. im Anhang Nr. III und IV. Lehn es, Georg Ludwig, Gesch. d. Stadt Neustadt an der Aisch, das. 1834, berichtet S. 146 f., daß Seligmann Oeringer in den Jahren 1536 und 1541 im Salbuch der Stadt erwähnt wird, weiß aber nichts von seiner ärztlichen Kunst. 42) Haenle a.a.O., Regesten Nr. 33. **) Staatsarchiv Nürnberg a.a.O., Bd. VII, Bl. 129. **> Loewenstein a.a.O., S. 70f. «) Haenle a.a.O., Regesten Nr. 24. 90

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