Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Zur Geschichte des Judenprivilegs Kaiser Maximilians II. auf dem Reichstag zu Augsburg 1566
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 89 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2259275-2259293-2259296-2261444--3809-2261489- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Max FrcudanthaL Zur Geschichte des Judeaprivilegs Kaiser Maximilians II. zu nehmen, erst wieder erneuert und der getaufte Jude Victor von Karben 1509 in seinem Judenbüchlein gegen sie gehetzt hatte30). Schon Markgraf Albrecht Achilles hielt sich jüdische Aerzte im Lande, die alle als tüchtig galten31). Er ließ 1476 die aus dem Bambergischen vertriebene Familie des Moses Staffelsteiner ins Land32), die sich 1509 in Kitzingen ansiedeln durfte33), und aus der die beiden Markgrafen Casimir und Georg den gleichnamigen — also wohl Enkel — Moses Staffelsteiner zur Ausübung seiner Arzneikunst an ihren Hof nach Ansbach beriefen. Das Privileg, das er anläßlich dieser Berufung erhielt, fällt völlig aus dem Rahmen der sonstigen Judenprivilegien heraus34). Er wird darin den christlichen Bürgern gleichgestellt und von Sonderlasten jeder Art befreit. Neben seiner Arzneikunst darf er Kaufhandel mit Tuch, Leinwand und dergleichen wie christliche Kaufleute treiben, jedoch keine Geldgeschäfte, die sich ja dann auch erübrigen. Daß ihm überhaupt Handel gestattet wird, ist erklärlich; denn das Hofgesinde muß er unentgeltlich behandeln und die Arzneien sich bloß nach der Taxe bezahlen lassen, über deren Höhe im Streitfall die Hofräte entscheiden. Die Arzneien darf er selbst herstellen, was sonst vielfach nicht erlaubt war35). Gleich den übrigen Hofkavalieren wird ihm Hoftracht geliefert und gleich ihnen wird er auch vereidigt — mit jüdischem Eid — und unterzeichnet er einen Treurevers, dem als Zeuge sein Gönner, „sein gunstiger lieber Junker" Christof von Hausen zu Bergen, das Mitglied eines fränkischen Adelsgeschlechts und später gleich anderen dieses Hauses Markgräflicher Amtmann zu Roth, sein Siegel anfügt36). Die Bestallung galt zunächst für drei Jahre. Später erhielt Moses Staffelsteiner eine Berufung durch den Sächsischen Fürsten Johann den Beständigen und durfte sich als Arzt in Weimar niederlassen37). Er muß als solcher besonders berühmt gewesen sein, da er sich 1538 darüber beschwert, daß ein Jude in Rothenburg seinen Namen mißbrauche und sich für ihn ausgebe, indem er sich großer Meisterschaft in der Arzneikunst berühme und sich fleißig etlicher bresthafter Leute angenommen habe oder annehme. „So dem also wäre, so hätte er sich unrecht genannt; denn gewißlich ist keiner in Deutschland, der mehr Mosche Stoffelsteiner heißt denn ich allein"38)! Von seinem Ruf legt auch die Tatsache Zeugnis ab, daß seine Verhaltungsmaßregeln gegen die Pest, angeblich zum Teil alten jüdischen Schriften entnommen und zweimal ihm selber Genesung von der Seuche bringend, wiederholt durch den Druck verbreitet wurden39). 30) Landau, Richard, Gesch. d. Jüd. Aerzte, Berlin 1895, S. 105f.; Krauß, Samuel, Gesch. d. Jüd. Aerzte, Wien 1930, SS. 65 u. 104 f. 31) Eckstein a.a.O., S. 10. 32) Das., S. 11. Z3S Staatsarchiv Nürnberg, Ansbacher Gemeinbücher V, Bl. 439. 34) Das. VII, Bl. 34; die Urkunde ist im Anhang Nr. I wiedergegeben. 35) Kracauer a.a.O. II, 259. 36) Staatsarchiv Nürnberg a.a.O. Der Revers ist im Anhang Nr. II wiedergegeben. — Ueber das Geschlecht derer von Hausen s. Biedermann, Joh. Gottfr., Geschlechtsregister der f^fichsfrey unmittelbaren Ritterschaft Landes zu Franken Löblichen Orts an der Altmühl, Bayreuth 1748, Tabula CCVIII. — 1547 verkauft die Familie ihre Güter zu Bergen. 37) So in der Einleitung zu seiner nachher erwähnten Schrift gegen die Pest, die er als Dank für die Zulassung in Weimar veröffentlicht. Im Thüringischen Staatsarchiv sind Urkunden über diese Niederlassung nicht vorhanden. 38) Breßlau in Geigers Ztschrft f. d. Gesch. d. J. in Dtschld., IV, 16. 39) Regiment wedder de Pestilentie / uthgegan dörch Moysen Staffelsteiner Jöden Medicus / wenhafftich to Weymar / uth den olden Jödeschen Böken ynt Dudesch getagen / allen minschen tho nutte, gedrückt MDXLVII, durch Johan Balhorn. 4 Bl., kl. 8 (ohne Druckort; Kopp, Arthur, Johann Balhorn, Druckerei zu Lübeck 1528—1603, Lübeck 1906, kennt diesen Druck nicht). Auf dem Titelblatt ein astrologisches Bild. Am Schluß ein lateinisches Gedicht. Ein zweiter Druck in: Twe körte einfoldige Recept jegen dePestilente /. Dat Erste Eines Olden hochgelerden und wolerfarnen / der Kön. May. tho Dennemarcken wilandt Lyff Medici und Doctoris Corneli von der Hamsport, 89