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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 142

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1931
Issue
Heft 2-3
Article
[Rezension]
Date
1931-01-01
Page
Seite 142 (sequence 6)
Language
German
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gegen Jacob und die Juden. Er selbst wurde verhaftet, sein Vermögen konfisziert, die Juden mußten eine Geldstrafe zahlen, alle christlichen Sklaven auf Anordnung des Herzogs freilassen und das Halten christlichen Gesindes unterlassen (S. 17—49). Bretholz' Aufsatz erzählt uns von dem Gewitscher Judenrichter Joseph David (1731), der als Opfer der christlichen Justiz und einer Denunziation von jüdischer Seite starb (S. 185—240). Von lokalgeschichtlichem Interesse sind die Aufsätze von Frantisek T e p 1 y über die Juden in Schwihau (Svihov Bezirk Klattau, S. 120 —184), von Bergl über den Judenmord in Böhmisch-Leipa im Jahre 1744 (S. 241—284), von Bretholz über die Judenschaft einer mährischen Kleinstadt, Markt Piraitz im 18. Jahrhundert (S. 403—454) und von Viktor K u r r e i n über Rosenberg (S. 497—500). Eine allgemeine gründliche Studie über die Zensur jüdischer Bücher in Böhmen liefert Guido K i s c h (S. 456—490. Lieben veröffentlicht eine Uebersetzung der Chronik „Igereth Machalath" aus dem 18. Jahrhundert, nach dem von A. Freimann im 8. Band der Schriften von „Mekize Nirdamim" herausgegebenen Text, mit zahlreichen Noten (S. 293—402). Heinrich Flesch gibt Beschreibungen jüdischer Handschriften zahlreicher mährischer Gemeinden (S. 285—290). Paul Nettl macht einige Bemerkungen zur jüdischen Musik- und Theatergeschichte in Böhmen (S. 491—496). Den Schluß bildet eine ausführliche Inhaltsangabe der 50 Jahrgänge des Ceskozidovsky kalndär (1881/2—1930/1). 3. Die Juden und Judengemeinde Mährens in Vergangenheit und Gegenwart. Ein Sammelbuch, herausgegeben von Hugo Gold. Brünn 1929. Jüdischer Buch- und Kunstverlag. Das seit Jahren angekündigte, in gefälliger Ausstattung mit zahlreichen Abbildungen vorliegende Werk ist zweifellos ein verdienstvolles Unternehmen, und kein gerechter Berurteiler wird dem Verlag für seine Leistung den Dank vorenthalten können. An dem Werke, für das neben dem Herausgeber als Redakteure Heinrich Flesch, Jakob Freimann, Max Grunwald, Max Grünfeld, Theodor Haas, Michael Holzmann, Robert König, Bernhard Wachstein angegeben wer- 142 den, haben außer ihnen noch 40 Rabbiner, Lehrer und im Gemeindeleben stehende Persönlichkeiten mitgearbeitet. Das Ganze ist in vier Teile gegliedert: I. Einzelbeiträge zur Geschichte der Juden in Mähren, II. Die Einzelgeschichten der mährischen Gemeinden in Wort und Bild, III. Statistik, IV. Regesten und Register. Die Reihe der Monographien eröffnet Heinrich Flesch mit einer Studie über die Einwanderung der Juden in Mähren. Sein Material ist recht brauchbar, die Bearbeitung indes zu breitspurig und vielfach unklar; das ist auch ein Kennzeichen zahlreicher anderer Artikel und zugleich ein Beweis wie wenig die Redaktion, die hier hätte eingreifen können, ihrer Aufgabe gewachsen war. Verf. erwähnt zutreffend die Raffelstetter Zollordnung als erste Urkunde über die mährischen Juden, doch wird mit Recht gesagt, daß mit Sicherheit erst zur Zeit der Kreuzzüge größere Judenansiedlungen anzunehmen sind. Die weiteren Ausführungen leiden darunter, daß das Thema nicht immer streng festgehalten, sondern alle möglichen, von der vorgezeichneten Linie abweichenden Details, die in die Rechtsgeschichte und andere Gebiete gehören, hineingepfercht sind. Das ist umso überflüssiger, als manches in anderen Artikeln wiederkehrt. Als einen weiteren Mangel in der Anlage des Artikels empfindet man das Durcheinanderwerfen von Zuwanderung nach Mähren und Wanderungen innerhalb des Landes. Der folgende Aufsatz über den äußeren Verlauf der Geschichte der Juden in Mähren bis 1890 von Max G r ü n f e I d ist, abgesehen von zwei sehr wichtigen Aufrufen des damaligen NikolsburgerRabbiners Samson Raphael Hirsch aus dem Jahre 1848, die wörtlich zum Abdruck gelangen, noch viel weniger befriedigend. Es ist zunächst nicht angängig, daß ein wissenschaftlicher Aufsatz, abgesehen von einigen im Text eingestreuten Angaben, das Quellenmaterial garnicht, nicht einmal zusammenfassend am Schlüsse, angibt. Sodann steht der Verf. nicht immer kritisch seinem Material gegenüber und stellt mitunter ganz eigentümliche Behauptungen auf. z. B. „Es ist möglich, daß das Privileg, das Kaiser Heinrich IV. am 18. Februar 1090 den Juden in Speier gab, auch von

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