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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1929-03-01 · Heft 1 (März 1929) · p. Seite 54

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1929-1930
Issue
Heft 1 (März 1929)
Article
Die Verfassungsurkunde einer reichsritterlichen Judenschaft
Date
1929-03-01
Page
Seite 54 (sequence 11)
Language
German
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Max Freudenthal. Die Verlassungsurkunde einer reichsritterlichen Judenschaft. Auch in Sugenheim saßen die Juden im Schutz der beiden Seckendorffschen Schlösser auf freiherrlichem Boden in einer Straße, welche die Judengasse hieß. 1752 gehörten zum äußeren Schloß die Juden Jacob Calrnann, Simon, Joel, Simon Göz, Beerlein Jacob, Moses Gustel, zum inneren Schloß Eyssig, Low, Gump, Loesar, Josef, Beerlein Calrnann37), sowie ein dreizehnter namens Hirsch, dessen Zuteilung nicht angegeben ist38). Die Trennung in innere und äußere Schloßjuden blieb das ganze Jahrhundert hindurch bestehen. Jede der beiden Parteien stellte sogar einen der beiden Parnasim, welche das Kahlsbuch vorsieht. Gemeinschaftliche Angelegenheiten wie das Kahlsbuch wurden von den beiden Schloßbesitzern unterzeichnet, die Gerechtsame jedes einzelnen über seine Juden streng durchgeführt. Auf gemeinschaftlichem freiherrlichem Boden inmitten der Judenhäuser stand auch die Synagoge, welche im Jahre 1755 neu erbaut wurde39). Die Sugenheimer Juden hatten anfänglich die Synagoge in der benachbarten Gemeinde Uhlstädt mitbesucht, fühlten sich jedoch dort in ihren Plätzen und Ehrenfunktionen zurückgesetzt, so daß es die üblichen Streitigkeiten darüber gab. Infolgedessen wurde ihnen am 13. Januar 1743 gestattet in Sugenheim selbst im Hause eines ihrer Mitglieder eine Betstube einzurichten und einen ledigen Schulmeister anzustellen. Bei der Enge des Raumes entstand aber auch hier sehr bald Streit und Hader, so daß die Herrschaft immer wieder gedrängt wurde die Errichtung einer Synagoge zuzugestehen. In der Tat überließen die Freiherrn von Seckendorff am 16. Mai 1755 der Judenschaft unentgeltlich Grund und Boden zum Bau eines Gotteshauses und verlangten nur einen jährlichen Grundzins von 4 Reichstalern, in welchem zugleich das Schrankengeld für die Errichtung und den Unterhalt des Erub enthalten war40), d. h. eines über die Straße gespannten Drahtes, dessen Vorhandensein das Tragen von Gegenständen am Sabbath auf der Straße religionsgesetzlich möglich machte. Um die Baukosten aufzubringen, durften zwei Mitglieder der Gemeinde Josef Hirsch und Beerlein Jacob in den Fulda-Hessischen Landen bei ihren Glaubensbrüdern sammeln gehen und erhielten zu diesem Zweck Erlaubnis und Passierschein von Seiten der Herrschaften. Die Synagoge wurde feierlich am Sabbath den 7. August 1756 eingeweiht. Das noch vorhandene Programm sieht für den Auszug aus der alten „Schul" den Psalm 92 und eine kurze Rede 37) Er war lange Zeit Parnes der Gemeinde. Sein hebräischer Name und der seiner Frau, Issachar Baer b. Kalonymus Halevi und Frau Madel, Tochter des Samuel aus Castel, finden sich auf dem Griff einer Sugenheimer Thorarolle, welche beide zum Sabbath-Neumond Ijar 1. Mai 1756 für die Synagoge gestiftet hatten und deren Pergamentblätter, wie auf dem Griff hervorgehoben wird, von der Frau mit selbst gesponnenen Fäden eigenhändig zusammengenäht waren. 38) Acta Staatsarchiv Nürnberg a. a. O. 39) Alles Folgende nach Acta Archiv zu Sugenheim Vol. XXXVII, Tom. 4. 40) Akten der Gemeinde Sugenheim. 54

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