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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1929-03-01 · Heft 1 (März 1929) · p. Seite 49

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1929-1930
Issue
Heft 1 (März 1929)
Article
Die Verfassungsurkunde einer reichsritterlichen Judenschaft
Date
1929-03-01
Page
Seite 49 (sequence 6)
Language
German
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Max Freudenthal. Die Verfassungsurkunde einer reichsritterlichen Judenschaft. strengen Geldstrafen geahndet. Die Wahl eines solchen Beamten erfolgte durch Mehrheitsbeschluß der Gemeindemitglieder, doch durften auch andere Gemeindeangehörige, wenn sie schulpflichtige Kinder hatten, sich an der Wahl beteiligen. Die Entlassung des Beamten konnte nur wiederum durch Gemeindebeschluß erfolgen. Dagegen sträubte sich die Judenschaft gegen das Verlangen der Ortsherrschaft, daß mit dem Chasan „bei seiner Einnahme ein ordentlicher Dingzettel gemacht und darin sein Lohn und Accidenzien deutlich geschrieben und von den Aemtern ordentlich konfirmiret werde, damit kein Roschabajas nachher dagegen Einwendung machen und sich widersetzen könne". Diese im Entwurf des Kahlsbuches enthaltene Bestimmung wurde nicht in dasselbe aufgenommen18). Wie üblich, wurde der Chasan im Gottesdienst durch Mitglieder der Gemeinde unterstützt, die freiwillig den Vortrag von Gebeten übernahmen. An den höchsten Feiertagen sollte ihm jedoch ein ordentlicher Hilfsvorbeter zur Seite gestellt werden, es sei denn, daß die ganze Gemeinde sich mit dem Vortrag durch einen Freiwilligen zufrieden gab. Aus dem inneren Leben der Gemeinde erwähnt das Kahlsbuch einige interessante Einzelheiten. Dazu gehört die Sitte des Spinnholzes, d. i. einer Feierlichkeit im Hause der Braut, die meistens am Freitag Abend oder Sabbath vor der Hochzeit stattfand19). Die ausgelassene Freude am Purimfeste wurde auf das Haus beschränkt und für die Straße verboten, zumal das Fest häufig in die christliche Fastenzeit fiel und die Juden bei dieser einzigen Gelegenheit im Jahre, an der sie einmal die sonstigen Leiden vergessen wollten, keinerlei Rücksicht auf ihre Umgebung zu nehmen pflegten. Ueppige Vorstellungen, verkleidete Personen, lustige Musik, Herumlaufen auf den Gassen und Nachtschwärmen: so lauten die Beschwerden über das öffentliche Aergernis, das die Juden durch ihre Purimfeier erregten20). Ebenso wurde am Schlußfest der Gesetzesfreude das übliche Bewerfen der Kinder beim Umzug der Thorarollen mit Früchten und Süßigkeiten verboten, weil diese Volksbelustigung mit ihrem Lärm und Tumult nicht bloß die Synagoge füllte, sondern auch sich häufig genug auf die Straße hinauszog und manchmal sogar in Streit und Zank ausartete21). Die Zubereitung «) Acta Archiv Sugenheim Vol. XXXVII Tom. 4. 19) Ueber das Wort u. die Feier herrscht Unklarheit. Das Wort wird verschieden erklärt, die Feier auch auf den Sabbath nach d. Hochzeit verlegt. Näh. s. Güdemann, Geschichte des Erziehungswesens, Wien 1888, Band III, S. 119; Berliner, Aus dem Leben der deutschen Juden im Mittelalter, Berlin 1900, S. 44; Haenle a. a. O., S.176; Würfel, Hist. Nachricht von der Judengemeinde Fürth, Frankft. u. Prag 1754, S. 127; Monatsschrift f. Geschichte u. Wissenschaft d. Judentums 1927, S. 217; alle bieten verschiedene Erklärungen. 20) Stern Selma, Der Preuß. Staat u. die Juden, 1. Teil, 2. Abtig., Urkundenband, Berlin 1925, Nr. 277, Beschwerde über eine Berliner Purimfeier. 21) Ueber diesen Gebrauch u. seine nicht immer würdigen Folgen s. Berliner a. a. O., S. 32, S t e r n a. a. O., Nr. 526, E1 b o g e n, der jüd. Gottesdienst, Leipzig 1913,. S. 200, Haenle a. a. O., S. 175. 49

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