Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1929-1930
- Issue
- Heft 1 (März 1929)
- Article
- Die Verfassungsurkunde einer reichsritterlichen Judenschaft
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 48 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Max Freudenthal. Die Verfassungsurkunde einer reichsritterlichen Judenschaft. erlaubt R. Bermann Frankel in Fürth als Rabbiner anzuerkennen13). Nach dessen Tode wurde am 17. Dezember 1709 von der Herrschaft ein ausführlicher Kontrakt mit dem Fürth er Rabbinatsassessor R. Henoch Marx abgeschlossen1*). 1729 wurde der Rabbiner von Mainbernheim Raphael Lazarus zur Entscheidung von inneren Streitigkeiten zugezogen. Als die Judenschaft 1743 einen eigenen Rabbiner wünschte, wurde er zuerst „auf keine Weise eingestanden". Nach neuerlichen Vorstellungen erklärte ihr der fürstliche Ortsherr, daß sie zwar einen solchen nicht nötig habe, „indem sie sich von mir in allen Stücken sollen Recht nehmen und geben lassen";15) er wolle aber nichts dagegen haben, „nur dürfe er sich nicht im geringsten in nichts einmischen als was ihre jüdischen Zeremonien anlange und solchergestalten meinen Oerechtsamen nicht die geringste Präjudiz darunter zuwachse". Alles weitere behalte er sich noch vor16). Unter solchen Umständen ist wohl auch nicht anzunehmen, daß der Judenschaft gestattet war, sich einem größeren jüdischen Verbände anzuschließen, obwohl Sugenheim im Kanton Steigerwald lag, dessen Judenschaft organisiert gewesen sein muß, da ein Landparnes an ihrer Spitze stand17). Der einzige Beamte in der Sugenheimer Gemeinde selber war der Chasan, der Vorbeter, der zugleich das Amt des Lehrers und Schächters, aber auch dasjenige des Schulklopfers versah, der die Mitglieder zum Gottesdienst zu rufen hatte. Zu seinen Verpflichtungen gehörte außerdem die Beherbergung der Durchwanderer. Es war demnach alles weniger als eine ehrwürdige Stellung, die er einnahm. Versäumnisse in seinen Amtsobliegenheiten wurden noch dazu mit 13) Ueber ihn s. Löwen stein, zur Geschichte der Juden in Fürth, 1. Teil, Frankfurt 1909, S. 22 ff. ") Ueber ihn s. das., 2. Teil, Frankfurt 1911, S. 37. 15) Der Freiherr Christoph Ludwig von Aufseß, gleichfalls zur fränkischen Ritterschaft gehörig, erklärt 1736 ausdrücklich von seinen Juden: „so sie mit- oder untereinander strittig werden, bin ich als Herrschaft ihnen Rabbiner genug, daß sie also weiter keinen nöthig"; s. Eckstein, Gesch. d. Juden im ehem. Fürstbistum Bamberg, Bamberg 1893, S. 77. 16) 1728 wird ein Rabbiner im benachbarten Uhlstädt erwähnt, wegen dessen es Streitigkeiten mit Sugenheimer Juden gab. Am 3. Jan. 1790 stirbt in Sugenheim der Jude Rabbi Jakob Baer Sulzbacher, 44 Jahre alt, nach kurzer Krankheit und hinterläßt Frau und drei Kinder in großer Dürftigkeit, was nach einem Bericht an die Herrschaft wegen seiner gehabten guten Eigenschaften von jedermann besonders bedauert wird (Acta Archiv zu Sugenheim Vol. IV, Tom. 2). Nach dem Uebergang von Sugenheim an Bayern wird die Gemeinde dem Distriktsrabbinat Ansbach, dann dem von Weibhausen u. nach dessen Eingang 1879 dem von Fürth eingegliedert. ") S. Weinberg, Untersuchungen über d. Wesen des Memorbuches, Frankfurt 1924, S. 3 u. 4, woselbst in den Memorbüchern von Bamberg u. Burghaßlach Eisik b. Abraham Wallerstein als Führer des Bezirks Steigerwald erwähnt wird. Ueber das Landbarnoßentum s. Gotthelf, Histor. dogmat. Darstellung der rechtlichen Stellung der Juden in Bayern, München 1851, S. 63 u. E c k s t e i n a. a. O., S. 63 f. u. 157, woselbst der Kreis „Gebürg", zu dem der Bezirk Steigerwald gehörte, als Sprengel des Bamberger Landesrabbinats bezeichnet wird. 4 48