Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 395

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 395 (sequence 533)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3476254-3476286--7545-3483693
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Halpern, Ussischkin, Suprasky, Blumenfeld, Farbstein, 395 Mereminski K. Blumenfeld (A. C, Deutschland): Ein Teil des Kongresses ist der Ansicht, dass wir diese Bodenfrage nicht verstehen. Wir glauben aber, dass die Behandlung der Bodenfrage, wie sie hier geschieht, notwendig ist für den Aufbau unserer Siedlung. Und deswegen glaube ich, dass der erste Absatz notwendig ist, der die Bildung von übergrossem Landbesitz verhindern will. Dadurch, dass die Jewifh Agency nicht Anteile einer solchen neuen Landgesellschaft übernimmt, verhindert sie sie, Latifundien zu erwerben. Auch der zweite Absatz scheint überaus berechtigt. Wir wissen, welche Bedeutung auch de; private Bodenkauf hat. Damit er aber wirklich nicht zum Schaden gerät, müssen solche Kriterien wie die des Keren Kajemeth, des nationalen Bodenbesitzes, gesichert werden. H. Farbstein (A. C, Misrachi): Wie teuer uns der Keren Kajemeth auch in der Ansiedlung unserer Chaluzim in Erez Israel ist, so wollen wir doch, dass auch Privatpersonen sich in Erez Israel ansiedeln, und in bezug darauf sollte keine Begrenzung vorgenommen werden. Die Linken sagen doch auch immer, dass sie nicht gegen die Privatinitiative sind. (Zwischenruf Remez: Ja, für Privatinitiative mit Geld!) Das Amendement Ussischkin-Blumenfeld zu Paragraph 10, Absatz 2) wird mit 129 gegen 71 Stimmen angenommen. Berichterstatter Dr. Halpern: Zum selben Paragraphen 10, Absatz 1) liegt ein Abänderungsvorschlag der Poale Zion vor, der wie folgt lautet: „Die Organisation oder die Stellung des jüdischen Nationalfonds, seine Beziehungen zur Zionistischen Organisation und letzterer ausschliessliches Recht auf Einsetzung von Governors im Direktorium des Keren Kajemeth oder ihr Recht, an das jüdische Publikum um finanzielle Hilfe zu appellieren, wird durch nichts in diesem Vertrage beeinflusst.** L Mereminski (A.C., Poale Zion): In der Sitzung des Aktionskomitees, in der wir die bekannten Reservationen festgelegt haben, haben wir klar und deutlich über die Frage des Keren Kajemeth gesprochen und beschlossen, dass er auch für die Folge der Fonds der Zionistischen Organisation bleiben soll, der Boden als Gemeineigentum des jüdischen Volkes erwirbt; die Direktoren sollen von der Zionistischen Organisation ernannt werden, das Vetorecht soll be; der Zionistischen Exekutive bleiben. Das alles wurde akzeptiert. Nun heisst es in dem Vorschlag der Konstitution wie folgt: „Diese Vereinbarung berührt in keiner Weise die Organisation oder die Stellung des Keren Kajemeth, seine Beziehungen zur Zionistischen Organisation".

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.