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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 396

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 396 (sequence 534)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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396 15. KONGRESS-SITZUNG: Bericht der Agency-Kommission Nun hat man aber hinzugesetzt: „oder sein Recht, sich nach Beratung mit der Agency an die jüdische Oeffentlichkeit um finanzielle Unterstützung zu wenden". Dadurch wird der Keren Kajemeth a priori in seiner Tätigkeit beschränkt. Berichterstatter Dr. Halpern: Die Rede des Herrn Mereminski für die volle Selbständigkeit des Keren Kajemeth ist mir ganz unverständlich, nachdem er vor einer Minute dafür gestimmt hat, dass der Keren Kajemeth sich in die Geschäfte der Agency einmischen soll. Mit den Worten „nach Beratung" ist gemeint, dass, wenn in irgend einem Lande eine Kampagne für den Keren Hajessod durchgeführt wird, nicht gleichzeitig eine grosse Kampagne für den Keren Kajemeth durchgeführt werden kann, so wie es auch bisher der Fall war. Nachdem wir nun in der Frage der Sammlungen für den Keren Hajessod und den Keren Kajemeth in den letzten Tagen zu einer glücklichen Lösung gelangt sind, ist der Vorschlag von Herrn Mereminski ganz überflüssig. I. Mereminski (A. C, Poale Zion): Ich möchte die Exekutive und insbesondere Herrn Sacher als Juristen fragen, ob es möglich ist, in einem Abkommen zwischen zwei Instanzen, der Zionistischen Organisation und den Nichtzionisten, zu verlangen, dass eine Institution, die in dem Abkommen als unabhängig erklärt wird, sich mit einer der erwähnten Instanzen beraten muss. Werden die Governors von der Agency ernannt werden? Vors. Motzkin: Die zweite Frage ist gegenstandslos, da in der Konstitution keine Rede von den Governors des Keren Kajemeth ist. H. Sacher (Exekutive): Ich werde versuchen, Ihnen eine Antwort zu erteilen. Wenn der Keren Kajemeth unter der souveränen Autorität der Zionistischen Organisation steht, hat die Zionistische Organisation als eine der kontrahierenden Parteien die Macht und das Recht, das auszuführen, was sie in dem Kontrakte übernimmt. Das Amendement der Poale Zion zu Paragraph 10, Absatz 1) wird abgelehnt. Paragraph 10 wird in der Fassung der Kommission mit dem Amendement Ussischkin-Blumenfeld angenommen. Paragraph II wird angenommen.

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