Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 368 (sequence 506)
- Language
- German, English, Hebrew
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368 14. KONGRESS-SITZUNG: Bericht der Agency-Kommission 3) Die Bureaux der Exekutive der Agency sind in Jerusalem. Ein Bureau der Agency wird in London unterhalten unter der Leitung des Präsidenten der Agency in Verbindung mit Mitgliedern der Exekutive, die vom Council nach Beratung mit dem Präsidenten hierzu bestimmt werden können. Dieses Bureau hat insbesondere die Aufgabe, die Geschäfte zwischen der Mandatarmacht und der Agency zu führen. 4) Während die Sitzungen der Exekutive im allgemeinen, je nach der Sachlage, in Jerusalem oder in London stattfinden, hat die Exekutive der Agency unter Ausnahmeumständen das Recht, an irgend einem anderen Ort, welcher von einer Mehrheit der Exekutiv-Mitglieder bevorzugt wird, zusammenzutreten. Vertretung abwesender Mitglieder. 8. 1) Für jedes Mitglied sowohl der zionistischen als auch der nichtzionistischen Hälfte des Council oder des Administrativ-Komitees ist die das betreffende Mitglied ernennende Körperschaft berechtigt, höchstens drei stellvertretende Mitglieder zu ernennen, welche für dieselbe Zeit im Amte bleiben, als wenn sie Mitglieder wären. 2) Jedes Mitglied, das bei einer Sitzung des Council bezw. des Administrativ-Komitees nicht persönlich anwesend ist, ist berechtigt, sich von irgend einer anderen Person, deren Name in der Liste der stellvertretenden Mitglieder enthalten ist, vertreten zu lassen, gleichviel ob diese in demselben Lande wohnt oder nicht Wenn das Mitglied in einem anderen Kontinent als dem, in welchem die Sitzung stattfindet, wohnt, dann ist es berechtigt, entweder sich durch ein stellvertretendes Mitglied vertreten zu lassen oder aber nach seiner eigenen Wahl einem anderen Mitglied des Council bezw. des Administrativ-Komitees die schriftliche Vollmacht zu erteilen, in seinem Namen zu stimmen. Doch soll keine Person, ob sie nun als Mitglied oder als stellvertretendes Mitglied an der Sitzung teilnimmt, berechtigt sein, mehr als im ganzen vier Stimmen, einschliesslich ihrer eigenen, be» einer Sitzung des Council, oder mehr als im ganzen zwei Stimmen, einschliesslich ihrer eigenen, bei einer Sitzung des Administrativ- Komitees abzugeben. Für den in diesem Absatz behandelten Zweck soll Palästina als ein Teil Europas betrachtet werden. Keren Hajessod (Palestme Foundation Fund). 9. I) Wenn nicht und solange nicht vom Council anders bestimmt worden ist, ist der Keren Hajessod (Palestine Foundation Fund) das Haupt-Finanz-Instrument der Agency zum Zwecke der Deckung ihres Budgets. 2) Die Zionistische Organisation trifft vom Tage des Inkrafttretens dieser Vereinbarung an folgende Massnahmen: 1. Das Recht, Direktoren des Keren Hajessod (Palestine Foundation Fund) zu ernennen, das nach den Statuten des „Erez Israel (Palestine) Foundation Fund (Keren Hajessod), Limited" der Exekutive der Zionistischen Organisation zusteht, soll in einer solchen Weise ausgeübt werden, wie sie der Council der Agency bestimmt. Das Direktorium des Keren Hajessod (Palestine Foundation Fund) ist dem Council der Agency verantwortlich.