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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1937-09-01 · 12 (9.1937) · p. Seite 5

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
15 (1936-1937)
Issue
12 (9.1937)
Date
1937-09-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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No. 12 September 1937 JÜDISCHES GEMEINDEBLATT FÜR FRANKFURT Seife 5 und für die Synagoge wichtiges Wirkungsfeld. Zu bedauern bleibt nur, daß durch die grosse Entfernung des Chorraums vom Vorbeterpult das bei uns besonders beliebte Singen nach „Meschorerimart", d. h. gleichzeitiges Erklingen von Kantorsolo und Chorbegleitung, nur in seltenen Fällen zu bewerkstelligen ist. Ueberblickt man das weite Gebiet des Wochentags-, Sabbath¬ und Feiertagsgottesdienstes, so wird man vieles Charakteristische, gerade für diese Synagoge Bezeichnende finden. Wir können aus der Fülle des Bemerkenswerten nur ganz wenige Einzelheiten herausgreifen. Der gewöhnliche Wochentagsritus bietet dem unbefangenen Hörer kaum etwas, was er nicht anderswo ähnlich hören kann. Aber sobald der religiöse Tag etwas „Besonderes" befiehlt, wird ihm auch musikalisch Rechnung getragen. Am Neumond erklingt zu Beginn des Morgengottesdienstes als „Adaun aulom" eine lustige Marschmelodie, am „Frankfurter Purim" wird sogar ein burschikoses Landsknechtlied, in der Ueberlieferung als „Marsch auf Pavia" bezeichnet, in den ernsten Eaum der Synagoge getragen. Purim und Chanukkah haben selbstverständlich ihre eigenen „Niggunim", der Tag einer Brissmiloh wird durch liedhafte Einlagen von besonderer Prägnanz feierlich herausgehoben, die Fast- und Slichaustage umhüllen den Beter mit dem Ernst und der tiefen Eindringlichkeit altehrwürdiger, aus dem Leid Israels herausgewachsener Weisen. Der Freude des Sabbat hs verleihen viele, von altersher vertraute Melodien Ausdruck. Der „Sabbathbraut" wird im „L'cho daudi" von Kantor und Chor ein liebevoller Empfang bereitet; „W'schomru" und der Schlußgesang „Scholaum row" bilden die markante Umrahmung des gewohnten Freitagabendgottesdienstes. „Uwzeil knofecho" und „Kiddusch" stellen seine kantoraleh Höhepunkte dar. Im Morgengebet nimmt die nach uralten Kantillationen vorgetragene Thora- und Prophetenvorlesung die zentrale Stellung ein, umrahmt vom „Ein- und Ausheben", das durch den Chor ein der grossen Synagoge angemessenes Schaugepränge erhält. Die „besonderen" Sabbathe haben ihr eigenes musikalisches Zeremoniell, innerhalb dessen die Tage der Neumondsankündigung wegen ihrer spezifisch „Frankfurterischen" Hinweise auf die religiösen Geschehnisse des nächsten Kalendermonats hier Erwägung finden sollen. An den Wallfahrtsfesten verdichtet sich das Chasonus zu erhöhter Freudigkeit, der Chor vermehrt die Zahl seiner Vorträge, das musikalische Bild bereichert sich durch eine Beihe festtäglich ausgeprägter Melodien. Die Pessachweise in ihrer anmutigen Terzenseligkeit und ihrem volksliederartigen Aufbau, die zierlich gerankte Schewuosmelodie und der sicherlich uralte in mittelalterlichem Tonartgefüge einherschreitende Sukkousgesang finden an verschiedenen Stellen Verwendung. Der tänzerisch bewegte Ländler des Simchas Tauroh-Festes erfreut sich besonderer Beliebtheit. Grosses Gefallen finden auch die Melodien des sogenannten „Schlusskaddisch", obwohl sie von unbegreiflicher Trivialität sind und in den Ernst sogar der hohen Feiertage eine merkwürdig gegensätzliche Note hineintragen. Um die Liturgie der Hohen Feiertage auch nur annähernd nachzuzeichnen, bedürfte es einer eigenen Darstellung. Die Gesänge dieser Tage enthalten das wertvollste musikalische Gut, das wir Juden besitzen. Sie umspannen den ganzen Gefühlsgehalt des1 jüdischen Lebens, vom abgründigen Schmerz bis zum hehren Jubel der Gottesgläubigkeit. Der Gottesdienst an diesen Tagen zeichnet sich in unserer Synagoge durch seine allem Aeusserlichen abholde Einfachheit aus, die noch durch die von Anfang bis zu Ende durchgehende Einheitlichkeit der Melodik unterstrichen wird. Der Synagogenbesucher denkt im allgemeinen nicht viel über das „Woher" der ihm von Jugend an vertrauten Gesänge nach. Er nimmt sie als selbstverständlich hin, ohne den Wunsch nach Wechsel oder einschneidender Veränderung, während er andererseits für das „Wie" sehr empfindlich ist und über ein© scharfe kritische Einstellung verfügt. So mag der Wunsch unsere Ausführungen beschliessen, daß die musikalischen Einrichtungen der Synagoge, auf die bisher mit einigem Stolz geblickt werden konnte, auch über die Ungunst der Zeiten hinweg in einer der Ueberlieferung würdigen Weise erhalten bleiben mögen! Der Kongress der schweren Entscheidung von Dr. Hans Pomeranz. Der XX. Kongreß der Zionistischen Organisation ist zu Ende gegangen. Der Council der Jewish Agency folgte ihm mit seinen Beratungen. Beide Gremien zusammen waren vor eine Frage gestellt, die in die jüdische Geschichte eingehen wird. Die Vorgänge sind bekannt: Die Königliche Kommission, die beauftragt war, das durch die Unruhen des letzten Jahres brennend gewordene Problem der Zukunft Palästinas einer Lösung näher zu bringen, hat den Knoten, den sie vorfand, durchhauen und eine Teilung Palästinas mit dem Ziele vorgeschlagen, einen Judenstaat zu gründen sowie einen arabischen Staat, der aus Transjordanien und dem vorwiegend arabischen Teil Palästinas bestehen soll. Die Zionistische Organisation, die ihren Weg als politische Bewegung begann, ist damit vor die sehr entscheidende Frage gestellt, ob sie die Chance nutzen oder warten soll, bis eine neue Situation ihr das bringt, was sie im Grunde ihres Herzens will, eine Möglichkeit nämlich im ganzen Palästina mit dem Ziele, nicht nur die kulturelle, sondern auch die materielle Judenfrage lösen zu können. — Dieser Kongreß war ein Jubiläumskongreß. Man feierte den 40. Geburtstag der zionistischen Bewegung und sah an einem der ersten Tage die Veteranen der Bewegung den Tag feiern, an dem der erste Kongreß in Basel eröffnet wurde. Historische Betrachtungen sind aber nicht nur deshalb naheliegend, sondern auch, weil ein politisches Ereignis aus dem ersten Stadium der Bewegung auf diesem Kongreß mit der dargestellten Fragestellung ins Gedächtnis gerufen wurde. Das geschah um so eindringlicher, weil damals wie heute derselbe Mann, Ussischlcin, wie er glaubt, mit derselben Funktion, im Zentrum der Auseinandersetzung stand. Auch diejenigen aber, die mit größter Sorge und stärksten inneren Kämpfen sich dazu entschlossen, der Exekutive der Zionistischen Organisation die Vollmacht zu bewilligen, Verhandlungen zu führen, um zu ermitteln, in welcher Weise die britische Regierung die Gründung eines jüdischen Staates zu ermöglichen bereit ist, müssen zugeben, daß eine Ugandafrage von einst nicht zur Verhandlung stand. Hier handelt es sich nicht um die Absicht, das Fundament des zionistischen Gedankens, das geographische Zion, zu Gunsten irgend eines Territoriums aufzugeben. Wenn auch dieser energischste Sprecher der „Neinsager" Wert darauf legt, in dieser historischen Analogie aufzutreten und zu erkennen zu geben, daß er sozusagen seine geschichtliche Linie hält, ist es doch etwas anderes, was hier zur Debatte steht: Die Notwendigkeit nämlich, daß eine idealistische Bewegung, mit der Wirklichkeit des politischen Lebens konfrontiert, eine reale Politik machen, d. h., einen langen Weg beschreiten muß, um sich dem Ziele zu nähern. Nun könnte man meinen, dies sei ein unumwundenes „Ja" zu den Vorgängen. Das muß nicht der Fall sein, denn auch, wer sich „unumwunden" zu jener Politik bekennt, die man „Verantwortungs-Politik" genannt hat, kann im konkreten Falle vor die Frage gestellt sein, ob ein Angebot, wie dieses, zu verantworten ist, oder ob es nicht im Sinne der gleichen realistischen Grundvorstellungen auch noch einen anderen Ausweg gibt. Für diejenigen, die sich entschlossen, der Exekutive die Vollmacht zu geben, war das maßgeblich, was zur Begründung dieser Notwendigkeit von ernst zu nehmenden Experten angeführt wurde. Zunächst die Lage der Mandatspolitik, die von den Kennern dieser Materie seit längerer Zeit als ernst vorausgesehen wurde. Seitdem das Mandat über Irak abgegeben wurde, war klar, daß der Tag kommen würde, da auch das Palästinamandat in Frage gestellt sei. Dieser Tag scheint näher gerückt zu sein, einmal, weil diese Rechtsinstitution ohnehin als von begrenzter Dauer gemeint ist, dann aber auch, weil die in Palästina entstandenen Schwierigkeiten die Mandatarmacht veranlassen, an eine Aenderung der Rechtsgrundlage des Nationalheims zu denken. Dabei ist es gleichgültig, aus welchem Grunde diese Schwierigkeiten entstanden sind. Politisch wesent-. lieh ist, daß sie bestehen. Daß sie durch die Schuld der Mandatsverwaltung zumindest mitentstanden sind, das konnte wohl nicht deutlicher, plastischer und staatsmännischer gesagt werden, als in der großen Rede Dr. Chaim Weizmanns am ersten Tage des Kongresses. Die bevorstehenden Verhandlungen werden zu unseren Versicherungen sind Ver-Irauenssache! HANS GRÜNEBAUM w VERSICHERUNGEN ALLER AßT HOHENZOLLERN-STRASSE12»TEL3*138«.703«1 ... .

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