Central-Vereins-Dienst
- Journal
- Central-Vereins-Dienst
- Volume
- 4 (1927)
- Issue
- 6 (17.11.1927)
- Date
- 1927-11-17
- Page
- Seite 110 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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Wahl modus für die Zusammensetzung des Vorstandes, der folgendermaßen lautet: „Der Hauptvorstand besteht aus den von den Landesverbänden gewählten Mitgliedern. Jeder Landesverband wählt mindestens ein Mitglied und für jedes angefangene fernere Tausend seiner Mitglieder (von 200 oder 300 an) ein weiteres." Dieser Modus ist vielleicht äußerlich gerechtfertigt, innerlich muß man ihm mit außerordentlich großen Bedenken begegnen, weil er durch Ausschaltung aller derjenigen Persönlichkeiten, die vom Vorstand aus zugewählt werden und deren Mitwirkung unentbehrlich ist, die Arbeitsfähigkeit des Vereins schwer gefährden würde. L. H. Der Genfer Nationalitätenkongreß. Seine Entstehung, sein Aufbau, seine Ziele. Anläßlich des Genfer Nationalitätenkongresses im August 1927 in Basel. Die Rechte der nationalen Minderheiten wurden durch Wilsons 14 Punkte verkündet. Auf Grund der Bestimmungen des Friedensvertrages schlössen sich die Minderheiten im Laufe der Zeit zusammen und tagen nun alljährlich auf dem sogenannten Minoritäten-Kongresse. Auf diesen Kongreß haben sich allmählich drei Typen herausgebildet: Die randstaatlichen, die zerstreuten und die gemischten Minoritäten. Diese drei Gruppen versuchen nun auf verschiedene Art und Weise ihre Ziele zu erreichen. Auf dem Kongreß im Jahre 1926 konnte man folgende Richtungen erkennen: Die maximale Richtung verlangt Autonomie für alle Gebiete des sozialkulturellen Lebens. Die zentrale Richtung fordert, daß der Staat einen Teil seiner Souveränität auf die sozialen Verwaltungskörper überträgt und damit teilweise an die Minderheiten abgibt. Die L e g a 1 i s t e n versichern, daß ihr Programm niemals die Souveränität des Staates berühren werde. Sie wollen ihr kulturelles Interesse mit dem Staatsinteresse in Einklang bringen. Dazu kommt eine Gruppe nationaler Minderheiten (Katalonier und Slawen), die unverkennbar diesen vorgezeichneten Rahmen überschreiten wollen. Die Forderungen der Minderheiten wurden in folgenden Leitsätzen niedergelegt: 1. sollen öffentlich behandelt 2. Minderheitsfragen werden. Minderheiten sollen das Recht besitzen, Vertreter zu delegieren, denn nach der bisherigen Regelung stand die Diskussion über die Minderheitsfragen beim Völkerbund lediglich den interessierten Staaten zu, ohne daß den Minderheiten selbst Gelegenheit geboten worden wäre, aktiv mitzuarbeiten. 3. Jedes Mitglied des Völkerbundes darf Fragen der Minderheiten vor dem Rat behandeln. 4. In den innerstaatlichen Organisationen sollen Regierung und Minderheit vertreten sein. 5. Einreichung von Petitionen der Minderheiten an den Völkerbund bedeuten keinen illoyalen Schritt. 6. Alle rechtlichen Erklärungen nationalistischer Minderheiten (türkische Juden) werden als ungeschehen bezeichnet. Der diesjährige Kongreß in Genf hat sich mit den gleichen Fragen befaßt, ohne daß es gelungen wäre, bisher eine der obenerwähnten Forderungen durchzuführen. Man hat wiederum über die alten Fragen diskutiert und dabei wohl auch neue Gesichtspunkte in die Debatte geworfen, die uns jedoch im einzelnen nicht interessieren. Bedeutsam ist lediglich, daß in der zionistischen „Wiener Morgenzeitung" Professor Wladyslaw Gumplowicz (Warschau) in einem Aufsatz: „Taktische Erwägungen zum Minderheitenkongreß" zu einem Ergebnis gekommen ist, das den Standpunkt, den der C. V. in dieser Frage (s. C. V.-Zeitung Nr. 29 und 30) eingenommen hat, vollkommen rechtfertigt. Dieser Aufsatz sagt im wesentlichen das Folgende: Eine zwangsweise Umsiedlung der Juden ist unmöglich und auch die zionistischen Bestrebungen kommen nicht in Frage; denn einmal liegt ihr Ziel außerhalb Europas, und zweitens wird es erst kommenden Generationen zugute kommen. Daher muß alles vermieden werden, was eine Verschärfung der Beziehungen zwischen Minderheit und Mehrheit hervorrufen könnte. Man kann nicht jeden antisemitisch gesinnten Staatsbürger ständig von einem Polizisten begleiten lassen, sondern das Ziel muß dahin gehen, der christlichen Bevölkerung klarzumachen, daß sie im Juden keinen Feind der Nation, sondern einen Staatsbürger von höchstem Patriotismus und höchstem Pflichtgefühl zu erblicken hat. Deswegen kann der Minderheitskongreß von den Juden nicht verlangen, daß sie eine staatsrechtliche Sonderstellung anstreben, und es liegt im Interesse der Juden, dieser Ansicht auf dem Kongreß zum Sieg zu verhelfen. Juden, dia an Christus glauben. Die „Deutsche Zeitung" brachte in ihrer Nr. 218a eine Briefkastennotiz, wonach sich in Ofenpest eine jüdische Sekte gebildet habe, deren Mitglieder an Christus glauben ohne sich taufen zu lassen. Sie nennen sich deshalb „Juden, die an Christus glaube n". Auch Nichtjuden, Vertreter der Intelligenz, wie Aerzte, Lehrer usw. sollen sich der Sekte angeschlossen haben. Wie wir von informierter Seite erfahren, beruht diese Angabe im großen und ganzen auf Wahrheit. Die Gemeinschaft soll von der Heilsarmee und einer amerikanischen Mission gestützt werden. Wahrscheinlich handelt es sich um den unter dem Drucke der Judenverfolgung gemachten Versuch, zu einer Ueberbrückung der religiösen Gegensätze beizutragen. Organisation. Berichterstattung. Einige Vorfälle der letzten Zeit haben erwiesen, daß das bisher übliche System der Berichterstattung der Ortsgruppen und Landesverbände völlig unzureichend ist. Es ist wiederholt vorgekommen, daß wichtige Tatsachen, über die ein ausführlicher bis ins Einzelne gehender Bericht hätte geliefert werden müssen, überhaupt nicht gemeldet worden sind. 110