Central-Vereins-Dienst
- Journal
- Central-Vereins-Dienst
- Volume
- 4 (1927)
- Issue
- 5 (20.8.1927)
- Date
- 1927-08-20
- Page
- Seite 76 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Jüdische Kreisärzte. In verschiedenen Landesteilen macht sich ein auffallender Rückgang des Anteils jüdischer Aerzte an den Kreisarztstellen bemerkbar. Wir bitten umUebersendung vonMaterial, das die Möglichkeit bietet, diesen Eindruck zahlenmäßig nachzuprüfen. Rechtsschutz. Juristenkonferenz. Aus Anlaß der Juristentagung sind uns von einer großen Anzahl von Teilnehmern Dankschreiben zugegangen, von denen wir einige nachstehend zum Abdruck bringen. Professor M. W., Hamburg, schreibt: „Gestatten Sie mir, Ihnen mit dem Dank auf Ihre liebenswürdigen Zeilen die Versicherung zu geben, daß ich in meinem kongreß- und tagungst reichen Leben selten an einer Versammlung teilgenommen habe, die an wohldurchdachter Vorbereitung und mustergiltiger Leitung einen Vergleich mit der Juristentagung des C. V. aushält. Der glänzende Verlauf der Veranstaltung beweist, daß die Saat, die Sie, hochgeehrter Herr Kollege, und Ihre Mitarbeiter seit Jahren in unermüdlicher Arbeit gesät haben, reiche Früchte zu tragen beginnt". Dr. K. F., Würzburg schreibt: „Ich nehme gerne Gelegenheit, nochmals herzlichen Dank dafür zum Ausdruck zu bringen, daß Sie mir Gelegenheit gegeben haben an der Tagung teilzunehmen. Ich mache keinen Hehl daraus, daß ich anfänglich der Frage wegen der Zweckmäßigkeit und des Bedürfnisses nach einer solchen Veranstaltung skeptisch gegenüber stand. Der Verlauf hat gezeigt, daß diese Bedenken gänzlich unbegründet gewesen sind. Ich stehe nicht an zu versichern, daß das Ergebnis der Tagung für jeden einzelnen Teilnehmer ungemein wertvoll geworden ist. Ich sehe die Bedeutung darin, daß die Referate einen Ueberblick über die Schwierigkeiten gegeben haben, die sich dem Fachmann in der Behandlung der uns beschäftigenden Angelegenheiten nach Lage der Gesetze und der Rechtssprechung entgegenstellen. . . . Ich bin überzeugt, daß jeder Teilnehmer eine Fülle von Anregungen mitgenommen hat, deren praktische Verwertung im Interesse der Sache nicht ausbleibt." Prof. N.St., Karlsruhe schreibt: „'Für die gütige Uebersendung der Mappe, die die Teilnehmer an der Juristentagung des Centrai- Vereins erhielten, sowie Ihre freundlichen Mitteilungen über den Verlauf der Besprechungen sage ich Ihnen verbindlichsten Dank .... Der Wert einer solchen Tagung besteht allerdings nicht allein in den Verhandlungen; die eigentliche Arbeit folgt erst nach. Aber bedeutungsvoll ist es sicherlich, daß sich eine so stattliche Zahl von Juristen zum Centrai-Verein und zu seiner Arbeit bekennen; und diese Tatsache allein schon wird ihren Eindruck nicht verfehlen und auch ihre Früchte in der Arbeit des täglichen Lebens zeitigen können." Unsere Rechtsschutztätigkeit. I. Offizial verfahren. Einige Fälle, die bei ihrer Veröffentlichung in der „C. V.-Zeitung" großes Interesse hervorriefen, sind in der Berichtszeit in erster Instanz entschieden worden. Die „C. V.-Zeitung" hat jeweils ausführliche Berichte über die Verhandlungen gebracht. Der Uebersicht wegen seien sie an dieser Stelle kurz skizziert zusammengestellt. a) D i e „Flamme". In der Hauptverhandhing vor dem Schwurgericht in Bamburg wurde festgestellt, daß die Behauptung, der Talmud billige die Schändung nichtjüdischer Frauen, eine Fälschung sei. Der Angeklagte M ö 11 e r — der zweite Angeklagte Redakteur des „Völkischen Beobachter", Stolzing — Czerny, war durch Krankheit am Erscheinen verhindert — erhielt Mk. 500,— Geldstrafe. Es ist von Seiten des Verurteilten wie des Nebenklägers Revision eingelegt worden. Dem Nebenkläger, Rabbiner Ksinski, ist vom Centrai-Verein Rechtsschutz gewährt worden. Seine Vertretung hatte der Rechtsbeistand des Landesverbandes Bayern, Herr Justizrat "Le vinger - München übernommen. b) Majewski : Der Verfasser des Liedes „Die Nationale" war aut Strafanzeige des C. V. unter Anklage gestellt worden. In der Aufforderung „Rottet Juda aus" war der Tatbestand des § 130 St. G. B. (Aufreizung zum Klassenkampf), in der Formulierung „Satan Jahwe" der des § 166 (Gotteslästerung) erblickt worden. Auf Grund der Zeugenaussage des Sachbearbeiters der Centrale wurde Majewski zu drei Monaten Gefängnis gem. dem Antrag des Staatsanwaltes verurteilt. Er hat Berufung eingelegt. Der Centrai-Verein nahm Veranlassung, dem Vorsitzenden der erkennenden Kammer Material über Talmud und Rassenfragen zu übermitteln, da die Verhandlung die Notwendigkeit näherer Information über diese Probleme ergab. c) Apotheker Meyer-Norden: Ein Berliner Mitglied — Reisender von Beruf — war von dem Besitzer der Hirsch-Apotheke in Norden (Ostfriesland) namens Meyer, als er dessen Apotheke in Anspruch nahm, in unflätiger V/eise beschimpft und bedroht worden. Aut seinen Strafantrag hin war unser Mitglied vom Amtsanwalt auf den Weg der Privatklage verwiesen worden. Auf Grund unserer Mitwirkung erhob der Staatsanwalt in Aurich vom Amtswegen Anklage. Meyer wurde zu 100,— Mk. Geldstrafe una Tragung der Kosten verurteilt. II. Privatklage verfahren. Ein Berliner Mitglied war von einem Breslauev Kaufmann in einer Zuschrift judenfeindlicher Art beschimpft worden. Wir gewährten dem Beleidigten Rechtsschutz. In erster Instanz wurde der Breslauer Kaulmann zu Mk. 100,— Geldstrafe verurteilt. In der Berutungsverhandlung kam es zu einem restlos befriedigenden Vergleich, in dem unter anderem Zahlung einer Spende an den C. V. vereinbart wurde. Daneben hat der Rechtsschutzdezernent in einer großen Anzahl von Fällen zu Anfragen von Landesverbänden, Ortsgruppen wie auch von privater Seite beratend durch Erstattung von Gutachten Stellung genommen. Ritualmord? Das von Goebbels neuerdings in Berlin herausgegebene nationalsozialistische Montagsblatt „Der Angriff" brachte in seiner Nummer 4 vom 25. Juli unter der Ueberschrift: „Es war ja ein armes deutsches Mädchen" eine angeblich aus Kreisen des Berliner Polizeipräsidiums stammende Zuschrift. Es wird darin im Anschluß an die Ermordung eines Dienstmädchens die sich vor einigen Monaten in Berlin zugetragen hat, erzählt, daß am Halse der Ermordeten schwere Messerstiche festgestellt wurden. Zum Schluß heißt es: „Hält das Polizeipräsidium die Berliner Einwohnerschaft wirklich für so naiv, daß es glaubt, ihr weismachen zu dürfen, es handle sich um einen Raubmord? Ist es ihm unbekannt, daß sich in Pankow hartnäckig das Gerücht festgesetzt hat, es könne sich beim Fall Kaeding um einen Ritualmord 76