Central-Vereins-Dienst
- Journal
- Central-Vereins-Dienst
- Volume
- 4 (1927)
- Issue
- 3/4 (30.5.1927)
- Date
- 1927-05-30
- Page
- Seite 60 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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Hat ein Jude Kinder, die Bastarde oder blödsinnig sind, so hat er seiner Pflicht, zur Fortflanzung des Menschengeschlechts mitzuwirken, genügt. Sind aber seine Kinder Akum (Nichtjuden), ist z. B. ein Nichtjude jüdisch geworden und hat Kinder von früher, die nicht jüdisch geworden sind, dann hat er seine Pflicht, zur Fortflanzung und Erhaltung des Menschengeschlechtes mitzuwirken, nicht erfüllt, weil die Kinder der Akum (Nichtjuden) nicht einmal jüdischen Bastarden und Blödsinnigen gleich zu achten sind." In Wirklichkeit heißt die betreffende Stelle im Schulchan Aruch Eben Haeser, Abschnitt 1, § 7: „Hat ein Heide Kinder gezeugt und ist mit seinen Kindern zum Judentum übergetreten, so hat er der Pflicht (der Fortpflanzung) genügt." Der Kommentar Baer Hetiw bemerkt dazu: „Mahari Sagall entscheidet in seinem Rechtsgutachten Nr. 223: Selbst wenn seine Kinder nicht mit ihm zum Judentume übertreten, hat er der Pflicht (der Fortpflanzung) genügt." Mahari Sagall ist Juda Minz (in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts), einer der angesehensten Gesetzeslehrer in Deutschland. Schließlich bringt Schmalix noch ein Zitat aus dem „Libere David". Ueber dieses angeblich rabbinische Werk hat sich bereits Strack in seinem Werk „Jüdische Geheimgesetze?" (S. 6) geäußert. Zu dem Inhalt des Zitats vgl. übrigens auch E. Münk „Gefälschte Talmudzitate", Seite 4—10. Bfld. Gustav Freytags Stellung zum Judentum. Ueber die Stellungnahme Gustav Freytags zum Judentum sind in der letzten Zeit in der rechtsstehenden Presse wiederholt Behauptungen aufgestellt worden, die den Tatsachen nicht entsprechen, (vgl. den Aufsatz von Julius Bab, „Der Gustav Freytag- Lärm" in der Nr. 3 der C. V.-Zeitung vom 21. Januar). Wre Gustav Freytag wirklich über das Problem des Antisemitismus dachte, geht am deutlichsten aus seinem Artikel „Ueber den Antisemitismus" hervor, den er in der Neuen Freien Presse am 21. Mai 1893 veröffentlichte. Dieser Aufsatz wurde übrigens als eine der ersten Publikationen des Centrai-Vereins noch in demselben Jahre in Form einer Broschüre verbreitet; eine zweite Auflage erschien im Jahre 1910. Er wurde auch in der seinerzeit in Kattowitz erschienenen Zeitschrift „Oberschlesien" und zwar im Aprilheft 1911 abgedruckt. — In Freytag's gesammelten Werken findet sich dieser Aufsatz nicht, wohl aber in den „Vermischten Aufsätzen", 1903. Wir geben einige Stellen wieder, die noch heute von Interesse sind: „Was jetzt mit aufgebauschtem Namen die „antisemitische Bewegung" genannt wird, ist in Wahrheit noch das alte Leiden, die Judenhetze, wie sie seit dem großen Mainzer Morde immer wieder aufgeregt wurde, nur in ihren Aeußerungen durch die Zeitbildung anders geformt. Jene früheren Verfolgungen hatten scharfen Verlauf, die Juden wurden beraubt und erschlagen oder zur Annahme des Christentums gezwungen; die moderne Verirrung enthält sich, wie in unserer Zeit selbstverständlich ist, Raub und Mord zu empfehlen; dafür ist sie nach anderer Richtung weit grimmiger und unversöhnlicher, denn sie durchsucht bis in irgend welche Vorzeit hinein sogar die Stammbäume der Christen und erklärt auch eine Bekehrung zum Christentum und die Einordnung getaufter Juden in das christliche Familienleben als Unehre und als einen Makel für die Nachkommen aus solchen gemischten Ehen. Diese Auffassung hält sowohl den Mangel an deutscher Gesinnung als die Meinung zu wucherischen Geldgeschäften für eine untilgbare Eigentümlichkeit jüdischer Herkunft, welche auch unter ganz veränderten Verhältnissen in den späteren zum Christentum bekehrten Generationen fortwirkt. Solch törichte Annahme verdient keine Widerlegung. Der Germanen-Enkel, welcher dergleichen behauptet, erwägt nicht, daß er damit seinen eigenen Vorfahren die schwere Schuld zuschiebt, einen unauslöschlichen Charakterfehler in das jüdische Leben hineingepeinigt zu haben. Es ist allbekannt, daß die Juden durch mehr als tausend Jahre zwar als Nachkommen der Feinde und Verfolger des Heilands gehaßt und geringeschätzt von Ehre und gemeinem Recht ausgeschlossen waren, auf der anderen Seite aber vor dem Untergang in der Masse des Volkes durch eine merkwürdige geschäftliche Bevorzugung bewahrt blieben und in einer ganz ungeheuerlichen Stellung dahinlebten. Aus der römischen Welt war mit dem Christentume das Verbot, Geld gegen Zinsen und Faustpfand zu leihen, in das deutsche Leben gekommen. Es war in einem geldarmen Lande das unsinnigste aller Gesetze. Dem Manne, welcher „Ehre" hatte, das heißt dem Deutschen, waren nach kirchlicher und germanischer Anschauung diese Zinsgeschäfte als gottlos und ehrlos verboten, 'dem Juden, der ohne den Christengott und ohne Ehre lebte, waren sie erlaubt. Nun konnten aber Päpste und Bischöfe, Kaiser und Fürsten, Edle und Bürger das bare Geld durchaus nicht entbehren, und alle diese mußten wünschen, daß Unehrliche vorhanden wären, welche den christlichen Beschränkungen nicht unterworfen waren. Der Jude aber war, so meinte man, in dieser verwünschten Lage. Er lebte als ein Fremder nach gemeinem Recht rechtlos. Ungenügenden Schutz für Leben und Habe erhielt er nur durch die Gunst des Kaisers und eines mächtigen Herrn, und diese Gunst mußte er erkaufen. Jeder andere Erwerb durch Grundbesitz, Handwerk, ehrlichen Handel war ihm verboten. Von den Christen mußte er sich durch die Kleidung und durch Abzeichen an der Tracht unterscheiden, und durch Demut und Gefügigkeit oder durch Unempfindlichkeit gegen Beleidigungen zu schützen suchen. Dennoch wurde der Verachtete fast notwendig ein reicher Mann, sein Vorrecht des Geldhandels und des Zinsgeschäftes sammelte unablässig das Wertmetall in seinen geheimen Truhen; denn das Geld war selten, die Geschäfte unsicher, der Zinsfuß hoch. (S. 5—8.) „Alle Fehler und Schwächen, welche man jetzt als spezifisch jüdische Eigenschaft dem Volkstum der Juden zuschreiben möchte, werden durch den tausendjährigen Zwang, in dem der germanischchristliche Staat des Mittelalters die Juden festhielt, so erklärlich, so selbstverständlich, daß es ein unnötiges Bemühen ist, dieselben Eigenschaften als altjüdische auszurufen, die dem Volke seit der Urzeit anhaften. Bei dergleichen Schlußfolgerungen aus sehr ungenügendem Beweismaterial sollte man mehr Vorsicht und weniger Lieblosigkeit anwenden." (S. 9/10.) „Alles, was von Besonderheit, von Schwächen und Schäden aus alter, arger Zeit an vielen Einzelnen hängt, das darf die beglückende Ueberzeugung nicht beirren, wie unermeßlich viel von den alten Leiden überwunden wurde, und wir durften hoffen, daß in wenigen Generationen sich ohne große Störungen die völlige Einverleibung in unser Volkstum vollziehen würde, nicht nur in Amt und Beruf, auch in den Herzen und Familien. Jetzt erscheint vielen diese Hoffnung unsicher. Fast plötzlich ist der Gegensatz zwischen jüdischer und deutscher Art zum Kampfgeschrei und zum Stichworte politischer Aufregung geworden." (S. 13.) „Niemand fühlt das Leidige dieses Streites mit so heißern Schmerze als der redliche Jude selbst. Er hat seither friedlich mit dem christlichen Nachbar 60