Central-Vereins-Dienst
- Journal
- Central-Vereins-Dienst
- Volume
- 4 (1927)
- Issue
- 3/4 (30.5.1927)
- Date
- 1927-05-30
- Page
- Seite 41 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Ernst von Wolzogen«Spende. Wir erfahren, daß der bekannte jüdische Kabarettleiter und Operettenkomponist Rudolf Nelson anläßlich seines 20jährigen Bühnenjubiläums eine Sammlung für eine Ehrengabe für den Begründer des Ueberbrettls, Ernst v. Wolzogen, eingeleitet hat. Die gute Absicht des Herrn Nelson in allen Ehren! Wir zweifeln aber daran, ob Ernst v. Wolzogen nicht selbst diese Spende ablehnen wird, nachdem sich bei ihm vor einigen Jahren ein solch grundsätzlicher Gesinnungswechsel gegenüber seiner früheren Ansichten vollzogen hat, daß er sich nicht scheut, Sätze, wie die folgenden, zu schreiben: „Bei uns in Deutschland wird das gesamte Volk, soweit es überhaupt noch rassisch empfindet, von einer bis zum physischen Ekel steigernden Abneigung gegen das Volk Israel beherrscht", oder: „die berüchtigten Lehren des Buches „Schulchan aruch", die den verruchten Geist des orientalischen Hasses gegen Fremdlinge predigen", oder „. . Bald sitzest Du als letzter Christ Auf Deinem Berg von Scherben. Bedenke: wer vom Juden frißt, Der muß am Juden sterben." Deutschnationaler Handlungsgehilfenverband. In Nr. 5 der „Deutschen Handelswacht" vom 9.3. findet sich unter der Rubrik „Briefkasten" folgende Notiz: „K. M., Frankfurt. Wir nehmen gern von der Drohung des Herrn Staatsrat Dr. Cohn Kenntnis, der sich am 24. Januar in Frankfurt zu der Drohung verstieg: „Der jüdische Arbeitgeber soll den Angestellten, der in einem gewissen Hamburger Verbände organisiert ist, unsanft auf die Straße setzen, selbst wenn er noch so tüchtig ist." — Der jüdische Arbeitgeber, der diesen törichten Rat befolgt, würde damit eine kapitale Dummheit begehen, über deren Folgen er sich inzwischen bei Herrn Weinberg in Herford erkundigen kann." Da es der deutschnationale Handlungsgehilfenverband, dessen Organ die „Deutsche Handelswacht" ist, von jeher abgelehnt hat, Juden in seine Reihen aufzunehmen und da er selbst dafür kämpft, daß in christlichen Geschäften nur christliche Angestellte beschäftigt werden, so mutet diese Notiz etwas sonderbar an. Im übrigen möchten wir darauf hinweisen, daß diese Einstellung des D. H.V. nicht etwa neueren Datums ist, sondern bereits im Jahre 1903 zum Ausdruck kam. Damals sahen sich zwei seiner Führer, Franz Schneider und Ernst Lenz zu folgenden Ausführungen veranlaßt; „Laßt Euch nicht anlügen! Die sogenannten ,alten Kämpfer' im D. H. V. treiben nichts weiter als antisemitische Parteipolitik und verraten dabei die Interessen Eures Standes." Später: „Die antisemitische Partei hat gesprochen, deshalb sollten wir den Mund halten, und weil wir es nicht taten, weil uns die Interessen unseres Standes mehr gelten als aller Parteikram, darum die Hetze gegen uns, die ausgesprochenermaßen nicht eher ruht, bis wir aus unseren Stellungen aufs Pflaster geworfen sind. Darum klagen wir an. Unsere Gegner im eigenen Lager haben unsere Standesinteressen verraten, denn sie bekämpfen den Reichstagskandidaten, der unsere Interessen vertreten wollte, sie taten es, weil sie in unserem Verband nur eine Filiale der antisemitischen Partei sahen." Bund der Guten. Der „Bund der Guten" wurde im Juli 1920 gegründet. Seine Ziele sind deutlich aus der Zeitschrift „Rote Erde" 1921 zu ersehen. Die für uns wichtigen Stellen auf Seite 17 des Heftes lauten „Das Weltgericht": „In den arischen Bund der Guten in allen Ländern finden ausnahmslos Menschen der weißen (arischen) Rasse Aufnahme .... Aus diesem Grunde können Neger, Mongolen, Malayen, Indianer, Juden usw., in den Bund nicht aufgenommen werden. Die Juden gehören zwar nicht zu den farbigen Rassen, aber auch nicht zu den Ariern. Sie bilden überdies eine eigene religiöse Kultgemeinschaft, in die sie Andersrassige nicht aufnehmen. In der arischen Rasse haben sie bislang nicht aufgehen wollen, da sie sich für das „auserwählte Volk" halten und Weltherrschaftspläne für ihre eigene Rasse und Kultgemeinschaft haben. Sie können deshalb für das Wohl und Wehe arischer Völker kein Verständnis haben und wirken stets auflösend und zersetzend, wo sie in arische Gemeinschaften hineingelangen. Das gilt auch für getaufte Juden oder Abkömmlinge von solchen .... Es bleibt aber allen nichtarischen Menschen unbenommen, dem Bund der Guten entsprechende Gemeinschaften selbst zu bilden, so mag z. B. ein Bund der guten Juden entstehen. Sofern solche Gemeinschaften nachweislich dieselben sittlichen Grundsätze zur Richtschnur ihres Handelns machen, würde eine Fühlungnahme und ein Zusammenwirken nur zum Wohle und zum Fortschritt der gesamten Menschheit dienen können. § 1 der Satzungen lautet: Der Bund der Guten im deutschen Volke macht es sich zur besonderen Aufgabe, die Leitsätze des Bundes unter allen Völkern zu verbreiten und den brüderlichen Zusammenschluß aller Gleichgesinnten herbeizuführen. Jedes Volk bildet einen eigenen Lebenskreis. Die Besten aus jeder Volksgemeinschaft der Guten schließen sich zu einem Völkerrat zusammen. § 3 der Satzungen lautet: Aufnahmefähig ist jeder deutsche Mensch beiderlei Geschlechts, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jüngere Personen verbleiben bis zu diesem Jahre in den Jugendgruppen. Bedingung für die Aufnahme als Mitglied ist die Abstammung von ariogermanischen Eltern und Vorfahren. Für jedes Mitglied wird ein Stammblatt angelegt. Laut § 4 beträgt die Aufnahmegebühr Mk. 3,—, der Beitrag halbjährlich Mk. 6,—. Bis zum Jahre 1925 erschien eine Zeitschrift „Rote Erde" in zwangloser Folge als Handschrift gedruckt, daher nicht im Börsenblatt des Buchhändlervereins angezeigt. Die „Rote Erde" wurde zuerst in der Buch- und Kunstdruckerei Kurt Bolach, Berlin W. 30, Barbarossastraße 60, später in der Märkischen Buch- und Kunstdruckerei G.m.b.H., Berlin-Schöneberg, Bahnstraße 19-20, gedruckt. Seit 1925 erscheint die Zeitschrift „Der Femstern", gedruckt bei Otto Kümmel, Königsberg i. Pr. Diese Zeitschrift wird zwar periodisch herausgegeben laut einem Brief des Geschäftsführers des Bundes, Guido R o e d e r , an das Berliner Polizeipräsidium, ist aber gleichfalls als Handschrift gedruckt und daher nicht im Buchhandel zu haben. Im Jahre 1925/26 wurde außerdem eine Zeitschriftenreihe „Gotenhort" vertrieben, die nur einer Auseinandersetzung mit Jürgen von Ramin galt. Diese 41