Central-Vereins-Dienst
- Journal
- Central-Vereins-Dienst
- Volume
- 4 (1927)
- Issue
- 3/4 (30.5.1927)
- Date
- 1927-05-30
- Page
- Seite 40 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Prozeß-Ordnung Anwendung findet, auf andere als die bezeichneten Tage zu fordern. Es wird hierdurch jedoch keineswegs ausgeschlossen, daß die Gerüchte aus Gründen der Billigkeit und Humanität, soweit die Umstände es gestatten, und es mit den sonst zu nehmenden Rücksichten sich verträgt, in den betreffenden Fällen nicht gerade die jüdischen Sabbats- und Festtage zu Terminstagen wählen, zumal wenn ihnen bekannt ist, daß der vorzuladende Jude die Besorgung eines gerichtlichen Geschäfts an einem solchen Tage mit seinen religiösen Ueberzeugungen nicht in Einklang zu bringen weiß, daß diese Rücksichtnahme auch bei der Entscheidung auf Verlegungsgesuche eintrete, falls deren Bewilligung die Rechte einer anderen Partei nicht zu beeinträchtigen vermag. Indem der Justizminister das (tit.) veranlaßt, das Kreisgericht zu Samter in diesem Sinne mit näherer Anweisung zu versehen, überläßt er dem Kollegium, den Rabbiner Dr. Glück in entsprechender Weise zu bescheiden» I. V. Unterschrift. An das Königliche Apellationsgericht." Wir bemerken hierzu, daß, wie wir im Ministerium festgestellt haben, die Verfügung noch heute wirksam ist, sodaß darauf gegebenenfalls hingewiesen werden kann. Der „Judenspiegel". Wir hatten am 24. 12. 1926 bei der Staatsanwaltschaft in Leipzig den Antrag auf Beschlagnahme der im Weltfrontverlag, Aussig, und im Hammerverlag, Leipzig, erschienenen Druckschrift „Der Judenspiegel" von Karl Relink gestellt, weil auf dieser Schrift der nach § 6 notwendige Vermerk des Namens und des Wohnorts des Druckers fehlte. Hierauf fragte die Staatsanwaltschaft am 14. Januar bei uns an, ob wir den Nachweis liefern könnten, daß der Judenspiegel im deutschen Reich verbreitet werde, da voraussichtlich der Hammerverlag geltend machen werde, daß Druck und Verbreitung in der Tschechoslowakei erfolgt seien. Wir waren in der Lage, diesen Nachweis zu führen. Darauf erfolgte die Beschlagnahme des Buches. Am 12.3. erging Strafbefehl gegen Theodor Fritsch. Am 22. 3. erhielten wir die Nachricht, daß Fritsch gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben habe und daß der Judenspiegel noch nicht eingezogen worden sei, sondern daß fiur die Unbrauchbarmachung zweier in moralischer Beziehung anstößiger Bilder angeordnet worden sei. Später teilte uns die Staatsanwaltschaft Leipzig mit, daß in der Hauptverhandlung Fritsch zwar wegen der Anschuldigung der Verbreitung unzüchtiger Flugschriften freigesprochen worden ist, daß dagegen d i e Beschlagnahme des Judenspiegels gemäß Pressegesetz § 23 Abs. 1 wegen Unterlassung der Benennung des Druckers vorgenommen wurde. Wenige Tage darauf erschien in der Presse eine Notiz des Inhalts, daß in der Berufungsverhandlung vor dem Amtsgericht Leipzig die Beschlagnahme wieder aufgehoben sei. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Politische Mitteilungen. Die Judenfrage in Frankreich. Darmstadt, den 13. März 1927. Unterhaltungen mit führenden Persönlichkeiten der französischen Judenheit und Einblick in die zeitschriftliche u. a. Literatur haben mich davon überzeugt, daß die Verhältnisse der französischen Juden völlig andere sind als die der deutschen. Ein antisemitisches Problem, wie wir es in Deutschland kennen, gibt es in Frankreich nicht. Jedem französischen Juden ist der Aufstieg in führende politische, militärische und gesellschaftliche Stellen ohne weiteres möglich. Gesellschaftliche Zurücksetzungen finden, offiziell wenigstens, kaum statt. Die kleine Gruppe der französischen Royalisten bringt zwar hie und da antisemitische Aeußerungen und Schriften. Sie sind aber nicht tragisch zu nehmen und haben im Kräftespiel des politischen und gesellschaftlichen Lebens keinerlei entscheidende Bedeutung. Es gibt daher in Frankreich auch keinerlei Abwehrorganisation. Französische Bischöfe halten in den Kirchen gegenwärtig philosemitische Reden. Eine Zusammenarbeit von jüdischen und nichtjüdischen Geistlichen ist durchaus an der Tagesordnung. Die ganze wissenschaftliche, philosophische und soziologische Problematik der Judenfrage, wie wir sie in Deutschland kennen, existiert nicht in Frankreich, und wo der Antisemitismus sich literarisch äußert, da sind es nachgesprochene Ideen aus Deutschland. Der französische Nationalismus (Barres, Maurras) bekämpft den Protestantismus als eine besondere Form des jüdischen Messianismus und sieht in diesem Messianismus eine Gefahr für die Stabilität des auf dem Katholizismus beruhenden französischen Nationalgefüges. Aber, wie schon gesagt, haben diese literarischen Aeußerungen in der Wirklichkeit des Tages keinerlei verhängnisvolle Bedeutung. Eine wertvollere Zeitschriftenliteratur gibt es unter den französischen Juden nicht. Ich halte es für ausgeschlossen, daß z. B. der „Morgen" irgendwelche Bedeutung für die französischen Juden haben könnte. Der Unterschied zwischen der französischen Geistesart und der deutschen Geistesart ist gar zu groß. Die Franzosen sind entweder Voltairianer oder, wenigstens äußerlich, strenggläubig. Was dazwischen liegt, das eigentlich Bewegende der metaphysisch gehaltenen Probleme, ist den meisten verschlossen. Die einzige liberale Gemeinde, die es in Frankreich gibt, ist die von Germain Levi in Paris, die 300 Mitglieder umfaßt. Alle anderen Gemeinden sind orthodox aufgebaut, und es gehört zum guten Ton, an hohen Feiertagen die Synagogen zu besuchen. Das gewöhnliche Leben läuft jenseits aller synagogalen Beziehungen ab. Der Zionismus als politische Partei spielt in Frankreich keine Rolle. Man hat Interesse am Aufbau, lehnt aber den nationaljüdischen Gedanken in den weitesten Kreisen ab. Der französische Nationalgedanke wird stark betont. Die vor einiger Zeit gegründete zionistische Zeitschrift, die ein internationales Redaktionskomitee hatte, ist nach wenigen Monaten wieder eingegangen. Ueber einzelne interessante neue Bücher werde ich in der nächsten Nummer des „Morgen" Bericht erstatten. Julius Goldstein. 40