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Central-Vereins-Dienst · 1927-05-30 · 3/4 (30.5.1927) · p. Seite 38

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Journal
Central-Vereins-Dienst
Volume
4 (1927)
Issue
3/4 (30.5.1927)
Date
1927-05-30
Page
Seite 38 (sequence 6)
Language
German
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Aufklärungsarbeit an Fachschulen. Der Vertrauensmann der Hörerschaft einer schlesischen Bergschule hatte sich des öfteren durch judenfeindliche Aeußerungen und Beschimpfungen jüdischer Kaufleute unliebsam bemerkbar gemacht. Auf die Beschwerde unseres Vertrauensmannes hin, veranlaßte der Direktor der Schule den betreffenden Schüler sich persönlich zu entschuldigen. Es kam daraufhin eine Unterredung zwischen unserem Vertrauensamnn und diesem Schüler zustande, in der sich zeigte, daß der letztere durch völkische Lektüre einseitig orientiert war und sich dadurch zu Herausforderungen jüdischer Bürger hatte hinreißen lassen. Der Schüler erhält von jetzt ab regelmäßig die „Monatsausgabe" der „C. V.-Zeitung" und aufklärende Broschüren, die, wie wir hoffen, ihre Wirkung nicht verfehlen werden. Künstler^Kaffee, Berlin Einer unserer Mitarbeiter hatte kürzlich Gelegenheit, in einem Kabarett des Berliner Westens festzustellen, daß von einem jüdischen Ungarn Vorträge gehalten wurden, die geeignet waren, das Gefühl der jüdischen Zuhörer zu verletzen. Er besprach diesen Vorfall mit dem Leiter des Kabaretts und erhielt nach einigen Tagen die folgende Zuschrift: „Auf Grund einer Rücksprache mit Herrn .... erkläre ich hierdurch als Geschäftsführer und Künstlerischer Leiter des Künstler-Kaffees, W 50, Budapester Straße 14: In meinem Kabarett werde ich meine Künstler und Künstlerinnen anweisen, in Zukunft alle Vorträge, die das jüdische Publikum verletzen könnten, zu unterlassen, und ich lege auf jüdisches Publikum weiterhin großen Wert." Judenfeindliche Prospekte. Der „Juristischen Wochenschrift" und den „Aerztlichen Mitteilungen" für Deutschland lagen vor einiger Zeit ein Prospekt der Zeitschrift „Deutsches Volkstum", Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg, bei, in dem sich u. a. folgender Satz befand: „Die Emanzipation der Juden lief aus in die angreiferische Verlästerung deutscher und christlicher Werte." Wir haben daraufhin die verantwortlichen Stellen darauf aufmerksam gemacht, daß es nicht angängig sei, derartige Prospekte beizufügen, die einen gewissen Teil der Leserschaft dieser Zeitschriften in den Augen der übrigen Abonnenten herabsetzen. Wir haben von beiden Blättern befriedigende Antworten erhalten, die inhaltlich im Wesentlichen übereinstimmen; wir lassen die Antwort der „Juristischen Wochenschrift" hier folgen: „Ich bestätige mit verbindlichstem Dank den Empfang Ihres gefälligen Schreibens vom 15. Februar d. Js. und freue mich, Ihnen bestätigen zu können, daß bei der Aufnahme des fraglichen Prospektes lediglich ein Uebersehen vorgelegen hat. Der Prospekt ist, soviel ich habe feststellen können, kurz vor dem Erscheinen des Heftes, dem er beigefügt wurde, eingegangen und ist bei der Prüfung seines Inhaltes der fragliche Passus übersehen worden. Selbstverständlich hätte der Prospekt nicht aufgenommen werden dürfen. gez. Unterschrift." „Lustige Blätter". Die „Lustigen Blätter", gegen die wir zuletzt Anfang 1925 vorgehen mußten, hatten in letzter Zeit wiederum in unangenehmer Weise den sogenannten jüdischen Witz in Wort und Bild gepflegt. Verschiedene unserer Mitglieder haben sich beschwerdeführend an die Redaktion gewandt und ziemlich übereinstimmende Antwortschreiben, etwa folgenden Inhalts, bekommen: „Wir haben von dem Inhalt Ihres Schreibens Kenntnis genommen, es geht leider nicht ganz klar daraus hervor, ob der Text oder das Bild, von dem Sie schreiben, Sie gestört hat. Jedenfalls liegt unsererseits dem Bild keine andere Tendenz zugrunde, als die, die Geschäftsaufsicht eines hiesigen Revuetheaters zu glossieren, und wir können nicht einsehen, in welcher Form Sie sich dadurch gekränkt fühlen sollten. Sollten die wiedergegebenen Typen Ihren Unmut erregt haben, so können wir dazu bemerken, daß wir diesen Einwand dem Zeichner weitergeben werden. Jedenfalls bitten wir Sie, unserem Blatt Ihr Interesse auch weiterhin zu erhalten und auch weiter Zerstreuung bei der Lektüre der „Lustigen" zu suchen. Wir glauben sie Ihnen bestimmt zusagen zu können." Realgymnasium Swinemünde. An dem Realgymnasium in Swinemünde ereignete sich ein Vorfall, der den Landesverband Pommern veranlaßte, an den Direktor der Anstalt folgende Eingabe zu richten: „Wir gestatten uns ergebenst, Ihnen Folgendes mitzuteilen: Das dortige Gymnasium bezw. ein Verein des dortigen Gymnasiums hat sich eine Tambour-Musikkapelle angeschafft. Die Uebungen desselben finden in der Turnhalle statt. Wie uns von Mitgliedern unseres Vereins mitgeteilt worden ist, haben diese gehört, daß durch den Tambour-Chor häufig „Hakenkreuz am Stahlhelm" gespielt wird. Die weit schallende Musik ist in der ganzen Umgebung zu hören. Das Lied verletzt das Empfinden nicht nur der jüdischen Schüler des Gymnasiums, sondern auch der jüdischen Bewohner der Stadt; voraussichtlich auch bei Beginn der Badesaison das der jüdischen Badegäste. Wir halten es für selbstverständlich, daß Sie, Herr Oberstudiendirektor, nicht davon unterrichtet sind, daß Schüler Lieder spielen, die geeignet sind, die Empfindungen eines Teiles der deutschen Bevölkerung zu verletzen. Wir bitten Sie daher ergebenst, das Erforderliche zu veranlassen und uns hiervon Kenntnis zu geben." Der Direktor antwortete darauf folgendermaßen: „Indem ich den Empfang Ihrer Zuschrift vom 5. d. Mts. hiermit bestätige, teile ich mit, daß ich das Erforderliche veranlaßt habe. Hochachtungsvoll gez. Unterschrift. Ob.-Stud.-Dir." Die „Bürger'sche Krankheit". In der Nummer 37 der Zeitschrift „Der Weltkampf" wurde auf eine neue in Paris auftauchende Krankheit hingewiesen, von der nur Juden betroffen seien. Bei dieser sogenannten Bürgerschen Krankheit faulen die Füße ab und müssen amputiert werden. Es wurde die Bemerkung daran geknüpft, daß diese Krankheit wiederum ein Beweis für die den europäischen Nationen vollkommen fremde Rasse der Juden ist. Die „Alliance Israelite Universelle" bestätigte uns auf Anfrage im wesentlichen die oben gemachten Angaben, soweit sie sich auf das Tatsächliche beziehen. Das ärztliche Gutachten lautet dahin, daß die Bürgersche Krankheit, von der bisher nur eingewanderte russische Juden betroffen wurden, eine Folgeerscheinung von Typhus ist. 38

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