Central-Vereins-Dienst
- Journal
- Central-Vereins-Dienst
- Volume
- 4 (1927)
- Issue
- 3/4 (30.5.1927)
- Date
- 1927-05-30
- Page
- Seite 37 (sequence 5)
- Language
- German
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Wir haben uns mit der „Union deutsch-österreichischer Juden" in Verbindung gesetzt, die uns mitteilt, daß ihr von der Leitung der Wiener Internationalen Messe erklärt worden sei, die im „Weltkampf" enthaltenen Angriffe seien vollkommen frei erfunden, die Mutmaßungen seien töricht und der Zweck und die Absicht der Notiz ohne weiteres erkennbar. Die Messeleitung habe nicht die Absicht, sich in eine Polemik hierüber einzulassen, da im Präsidium und im Verwaltungsrat der Messe Vertreter des Bundes, des Landes und anderer öffentlicher Körperschaften sitzen, die es nicht nötig haben, sich vor einer Zeitschrift vom Ruf des „Weltkampf" zu rechtfertigen. Briefverschlußmarken. Eine Buchhandlung in Braunschweig empfing einen eingeschriebenen Brief, auf dem judenfeindliche Verschlußmarken angebracht waren. Auf eine Verschlußmarke war ein Hakenkreuz gemalt, auf der anderen war aufgedruckt: „Kauft nicht bei Juden". Unsere Ortsgruppe Braunschweig wandte sich aus diesem Anlaß an die Oberpostdirektion mit dem Hinweis darauf, daß die Beförderung eines derartigen Briefumschlages unstatthaft sei. Zur Begründung wurde ein Bescheid herangezogen, den der Reichspostminister unterm 7. August 1920 unter Min. I. O. 4090 a an den Centrai-Verein gerichtet hatte und der folgendermaßen lautete: „Der Brief, dessen Umschlag beiliegt, hätte wegen der angeklebten, Anstoß erregenden Zettel nach den bestehenden Postvorschriften von der Beförderung ausgeschlossen und dem Absender zurückgegeben werden müssen. Den Dienststellen und dem Personal sind nunmehr die einschlägigen Vorschriften durch eine allgemeine Verfügung in Erinnerung gebracht worden. gez Qiesberts." Die Oberpostdirektion antwortete darauf folgendermaßen: „Der Einschreibebrief zum wieder zurückfolgenden Umschlage hätte wegen der vom Absender verwendeten, Anstoß erregenden Verschlußmarke auf Grund des § 4 Ziffer I der Postordnung vom 22. Dezember 1921 von der Annahme und Beförderung ausgeschlossen und dem Absender zurückgegeben werden müssen. Dem Personal des Postamts in Braunschweig und den Postanstalten des Oberpostdirektionsbezirks Erfurt sind die einschlägigen Bestimmungen erneut zur genauen Beachtung in Erinnerung gebracht worden. I. V. gez. Unterschrift." Leipziger Polizeipräsidium. Das Leipziger Polizeipräsidium hat anläßlich eines Diebstahles den Dieb folgendermaßen charakterisiert: „.....Etwa 30 Jahre alt, mit rundem vollem Gesicht von jüdischem Aussehen....." Diese Notiz fand naturgemäß sofort Aufnahme in der völkischen Presse und wurde dahingehend kommentiert, „daß das Polizeipräsidium endlich in aller Offenheit zugibt, daß die Juden ein fremdes Volk sind, die man nach ihrem „Aussehen" von den Ariern im ersten Augenblick unterscheiden kann." Wir haben uns durch unsere Ortsgruppe Leipzig sofort mit dem Polizeipräsidium in Verbindung gesetzt und konnten dabei feststellen, daß es sich in diesem Falle tatsächlich um keine beabsichtigte antisemitische Aeußerung handelt, da der betreffende Leiter der Kriminalabteilung, seiner politischen Einstellung nach zu urteilen, sich lediglich von sachlichen Gesichtspunkten leiten ließ. Nachdem wir das Unkluge und Bedenkliche dieses Vorgehens charakterisiert hatten, wurde uns die bestimmte Zusicherung gemacht, daß derartige Unbedachtsamkeiten in Zukunft unter allen Umständen vermieden werden würden. Einzelrichter Berlin*Lichtenberg. Ein Einzelrichter des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg machte in einer Strafsache folgende Bemerkung, die mit der Sache selbst in keinem Zusammenhang stand: „Nur wenn aut dem Judenkirchhofe Begräbnisse sind, dann natürlich rasseln die Autos eines nach dem andern." Auf eine Beschwerde gab der Präsident des Landgerichts II folgenden Bescheid: „Der Richter hat nach seiner dienstlichen Erklärung die Behauptung des Angeklagten widerlegen wollen, daß dieser deshalb wieder nach' Weißensee gefahren sei, um dort noch einen Fahrgast zu finden. Die von Ihnen beanstandete Aeußerung ist nicht zu billigen. Der Richter hat Abschrift dieses Schreibens erhalten." Auseinandersetzung über die Rassenfrage. In einem kürzlich erschienenen geographischen und anthropologischen Werke befinden sich Aufsätze über verschiedene europäische Länder aus der Feder eines Studienrates. Die Beurteilung, die den Juden, namentlich der östlichen Randstaaten, in diesen Aufsätzen zuteil wird, zeigt deutlich das Bestreben des Verfassers, alle Juden, die sich den anderen Landesbewohnern gleichstellen wollen, was ihnen als „Niederrasse" nicht zukommt, als kaltherzige, gewinnsüchtige Herrenschicht hinzustellen, die eine Gefahr für das „Wirtsvolk" bedeutet. Einer unserer Freunde am Wohnsitz des Verfassers hat sich daraufhin in dankenswerter Weise mit diesem über die Judenfrage auseinandergesetzt. Unter Heranziehung zahlreichen Materials hat er dem Verfasser, der sich gegen den Vorwurf der Judenfeindschaft verwahrt, die falschen Voraussetzungen und höchst bedenklichen Folgen seines Urteils vor Augen geführt. Die Vereinbarung einer baldigen mündlichen Aussprache läßt uns hoffen, daß der Studienrat zum mindesten Verständnis für unsere Gedanken und damit auch für unsere Arbeit gewinnen wird, wenn auch wohl nicht anzunehmen ist, daß er seinen grundsätzlichen Standpunkt aufgibt. Konfessionelle Ärztelisten. In einem katholischen Kirchenblatt war ein Verzeichnis katholischer Spezialärzte enthalten. Wir haben erfahren, daß an die in dem Blatte genannten Aerzte folgendes Schreiben ergangen ist: „In Nr. 1 des Katholischen Kirchenblattes der Fürstbischöflichen Delegatur für Berlin, Brandenburg und Pommern vom 1. Januar 1927 befindet sich eine Abteilung „Spezialärzte", in der eine Reihe von Aerzten mit Angabe der Adresse und des Fernsprechanschlusses aufgeführt ist. Darunter befindet sich auch Ihre Anschrift. Wir geben ihnen hiervon Kenntnis mit der Bitte, dafür Sorge zu tragen, daß in Zukunft Ihr Name nicht mehr aufgeführt wird. Die übrigen in der Zeitung genannten Kollegen haben ein gleichlautendes Schreiben erhalten. gez. Unterschriften." 37