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Central-Vereins-Dienst · 1927-05-30 · 3/4 (30.5.1927) · p. Seite 34

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Journal
Central-Vereins-Dienst
Volume
4 (1927)
Issue
3/4 (30.5.1927)
Date
1927-05-30
Page
Seite 34 (sequence 2)
Language
German
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liegen — aufs schärfste die Vorgänge im Biologie- und Erdkundeunterricht beobachten. Aufpassen, ehe es zu spät ist! Denn die sogenannte „Rassenkunde" ist Lehrstoff der Schule geworden..— Bis vor kurzem wurde gewöhnlich in der Schule die „Wissenschaft" gelehrt, die zwanzig Jahre vorher aktuell war. Die Schulaufsichtsbehörde hat diesen Zustand als unhaltbar erkannt und — prompt über das Ziel geschossen, indem sie selbst solchen Fragen Eingang in die Schule verschaffte, die noch garnicht spruchreif sind. Sie hat anscheinend geglaubt, allen Zeitproblemen Rechnung tragen zu müssen und so die Behandlung derart umstrittener Kapitel wie der „Rassenkunde" teils — für die Erdkunde, — vorgeschrieben teils — für die Biologie — durch Genehmigung von Schulbüchern, die diesen Abschnitt enthalten, gebilligt. In den „Richtlinien für die Lehrpläne der höheren Schulen Preußens" (Deutsches Philologenblatt XXXIII [1925] S. 225—307) finden sich eine Reihe von Stellen, die — sicher gegen die Absicht der Behörde — völkisch eingestellten Lehrern Handhaben und einen Schein des Rechtes geben, ihre Anschauungen an die Schüler heranzutragen. Die Formulierung ist oft so unglücklich, daß man ohne große Mühe ganz harmlosen Sätzen einen dem Sprachschatz des Antisemitismus entnommenen Sinn unterschieben kann. Seite 234. Volkskunde: „.....Manchmal wird die Eigenart des Deutschen durch Vergleich mit Fremden besonders deutlich gemacht werden können." Seite 238. Erdkunde: „. . . . Er soll die räumliche Verbreitung der nach Rassen (!) und Völkern . . . . gegliederten Menschheit.....kennen lernen." Auf Seite 240 werden „völkerpsychologische Betrachtungen" gewünscht. In den Einzellehrplänen finden wir schon in Ulli: „Einige Tatsachen der Völkerkunde"; in Olli: ^Erweiterung der Völkerkunde"; in Uli: „Die völkische, religiöse und politische Gliederung Mitteleuropas"; in O II: „Die Menschenrassen und ihre Verteilung"; in Ol: „Die ethnographischen und politischen Verhältnisse Mitteleuropas". Gewiß sind alle diese Stellen — sinngemäß verstanden — einwandfrei und harmlos. Der Gesamtton der „Richtlinien" dokumentiert auch ganz zweifelsohne, daß man ihnen in keiner Beziehung vorwerfen kann, sie begünstigten völkisches Treiben. — Die kulturhistorische „Ethnographie" gehört ja häufig zum Arbeitsgebiet der Geographen. Warum aber wird die rein naturwissenschaftliche „Rassenkunde" dem Erdkundler ausgeliefert, der sicher nicht oft über die dafür notwendigen anthropologischen, anatomischen und erbkundlichen Kenntnisse so souverän verfügt, daß er vorurteilsfrei über diese umstrittenen Fragen sprechen kann. Nach meiner Ansicht gehören Rassenfragen, die gegenwärtig ja nicht so sehr Materie der Wissenschaft als vielmehr des politischen Parteigezänkes und Kampfes sind, überhaupt nicht auf die Schule. — Und wenn nun gar — wie so oft — der Erdkundeunterricht nicht einmal von einem Geographen erteilt wird, so kann man sich leicht vorstellen, wie dann die Behandlung dieses Gebietes aussehen muß: Ist der Lehrer bequem, begnügt er sich mit dem, was in seinem Schulbuch steht, und lehnt weitergehende Fragen ab; im anderen Falle greift er zu dem „Günther", der ja in den meisten Schulen existiert, und dann wird sicher die in den „Richtlinien" geforderte „Völkerpsychologie" mit Günthers — von allen wirklichen Forschern, auch E. Fischer — abgelehnten „Rassenpsychologie" durcheinandergebracht, und die Folgen bleiben nicht aus. Was steht nun aber in den Schulbüchern? (Ich beschränke mich auf die Erdkunde, obgleich in den Biologiewerken z. T. noch schlimmeres enthalten ist.) In dem verbreiteten Fischer-Geistbeck: Erdkunde für höhere Lehranstalten. (Einheitsausgabe, VI. Teil. Oberstufe) merkt man dem Abschnitt: „Die Menschenrassen" (S. 92—98) deutlich an, daß dem Bearbeiter nicht sehr wohl dabei zu Mute war. In dem Bemühen, eine objektive, neutrale Darstellung zu geben, schwankt er zwischen den Extremen Luschan und Günther hin und her. Er trennt zwar scharf zwischen Rasse, Volk und Sprache, kommt aber wieder nicht von den „seelischen" Rassenmerkmalen los. Charakteristisch für die Unsicherheit ist folgende Stelle: „Auch die Erblichkeit geistiger Anlagen ist erwiesen. Bei der starken Rassenmischung aller Völker ist es aber nicht richtig, aus körperlichen Rassenkennzeichen ohne weiteres auf eine ebenfalls vererbte seelische Beschaffenheit zu schließen. In einer Mischbevölkerung kann ein Mensch, der körperlich vorwiegend dunkle Rassenmerkmale hat, als verdecktes Erbgut die seelische Verfassung seiner blondrassigen Vorfahren haben und umgekehrt." Wie gefährlich sind solche Sätze! Kein Schüler merkt ohne direkten Hinweis, daß hier die erwiesene Erblichkeit „geistiger Anlagen" in eine ebensolche der „seelischen Verfassung" umgefälscht und ihr untergeschoben wird! Vielleicht merkt es auch mancher Lehrer nicht! Wie diese „seelische Verfassung" der Einzelrassen beschaffen ist, wird nur von den Negern gesagt. Infolgedessen bleibt dem Lehrer nur die Wahl, entweder den Abschnitt des Schulbuches als Unsinn zu erklären oder — zum Günther bezw. Scheid zu greifen. Denn eins ist sicher: In einer halbwegs intelligenten Klasse fragt bestimmt mindestens e i n Schüler auch nach den anderen Rassen! Und wenn die Frage nicht von selbst kommt, fällt es einem böswilligen Lehrer nicht schwer, sie zu provozieren! Daß es auch Juden gibt, wird im Fischer-Geistbeck überhaupt nicht erwähnt, wird — sicher in bester Absicht — verschwiegen. Aber nur ein sehr geschickter Lehrer wird glatt über diesen Punkt hinwegkommen können und nur ein wohlgesinnter auch wollen. Fragen danach seitens der Schüler sind heutzutage kaum zu vermeiden: und was geschieht dann?! — Zusammenfassend kann man sagen: Der durch die „Richtlinien" und neuen Lehrbücher geschaffene Zustand im Erdkunde- (und ebenso im Biologie-) Unterricht ist höchst bedenklich! Der neutrale Lehrer kommt in eine Zwangslage, über Dinge zu sprechen, denen 34

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