Central-Vereins-Dienst
- Journal
- Central-Vereins-Dienst
- Volume
- 3 (1926)
- Issue
- 4/5 (26.11.1926)
- Date
- 1926-11-26
- Page
- Seite 77 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Wir werden jetzt die Angriffe der „Jüdischen Rundschau" Punkt für Punkt durchgehen. „Centrai-Vereins-Dienst" Nr. 2. 1. Die Verwaltung in Palästina war vom gleichen Geiste erfüllt, wie jede britische Verwaltung in Asien oder Afrika. „Jüdische Rundschau". 1. (Es soll damit offenbar gezeigt werden, daß die Mandatarmacht Palästina als Kolonialgebiet und die Juden als eine Art von Niggern betrachtet. D. Red.) Wie äußert sich nun der Samuelsche „Report" in Wirklichkeit? Der Oberkommissar spricht auf Seite 44 davon, daß die Regierung trotz mancher Konflikte auf dem Wege zur Beruhigung Palästinas fortgeschritten sei. Als einer der Gründe dafür wird angegeben (S. 44 Abschn. 2): „The Administration was as active in promoting the welfare of the Arabs as if there had been no Zionist complication and no refusal to co-operate; it had been animated in this respect by the same spirit as any British Administration in Asia or Africa". Deutsch: „Die Verwaltung förderte die Wohlfahrt der Araber genau so, als ob es weder zionistische Schwierigkeiten, noch die Verweigerung der Mitarbeit gegeben hätte; in dieser Hinsicht ist sie vom gleichen Geist wie jede britische Verwaltung in Asien oder Afrika erfüllt gewesen." Hier werden uns Dinge unterstellt, die nirgends stehen. Von der Behandlung Palästinas als einer „Niggerkolonie" ist nirgends die Rede. In dem Originalbericht stehen die Worte "by the same spirit", womit Samuel eben seine absolute Objektivität, über die wir oben gesprochen haben, andeuten will. 2. Die Verwaltung will kein jüdisches Palästina, keine Unterordnung der arabischen Bevölkerung oder ihrer Sprache und Kultur. 2. Dagegen der Originalbericht: „It (gemeint ist die Balfour-Deklaration) did not mean that the purpose in view was to create a w h o 11 y Jewish Palestine." (S. 27 Z. 20.) Deutsch: „Sie bedeutet nicht, daß die ins Auge gefaßte Absicht gewesen sei, ein völlig jüdisches Palästina zu schaffen." In der Uebersetzung steht richtig: „Man will kein rein jüdisches Palästina". Das Wort „rein" fehlt zwar in der Zusammenfassung, was aber den Sinn kaum verändern kann, denn die Stelle kann doch nur den Sinn haben, daß England ein Ueberwiegen der jüdischen Bevölkerung nicht wünscht. 3. Nicht ganz Palästina soll nationale Heimstätte 3. Ausnahmsweise beinahe richtig übertragen. Diese Stelle will die „Jüdische Rundschau" gelten lassen. . 4. Die zionistische Organisation soll keinen Anteil 4. Desgleichen, an der Verwaltung Palästinas haben. Das Gleiche gilt für diese Bemerkung. Die starke Verkürzung im „C. V.-Dienst" gibt ihr allerdings eine etwas imperativische Form.; 5. Die Nationalität, die die Bewohner Palästinas erwerben, gleich ob Juden oder Nichtjuden, kann nur die eines Palästinensers sein. 5. Im Englischen heißt es: „. . . that the nationality to be acquired by all Citizens of Palestine, whether Jews or non-Jews, whether for the purpose of domestic law or of international status would be „Palestinian" and nothing eise. (S. 27.) Deutsch: „. . . daß die von allen Einwohnern Palästinas ob Juden oder Nichtjuden, zu erwerbende Staatsangehörigkeit sowohl bezüglich ihrer rechtlichen Stellung im Lande wie in völkerrechtlicher Hinsicht nur palästinensisch sein könne und sonst nichts." Durch das Taschenspielerkunststück, das englische „nationality" mit dem deutschen „Nationalität" gleichzusetzen, wollte der ehrliche Uebersetzer beweisen, daß die Mandatarmacht in Palästina eine jüdische Nationalität nicht zu dulden geneigt sei. Hier wird uns ein „Taschenspielerkunststück" vorgeworfen. Selbst wenn man das Wort „nationality" mit Staatsangehörigkeit übersetzt, würde es den Sinn dieser wichtigen Bemerkung garnicht verändern. Die interessanten Auseinandersetzungen Samuels auf Seite 26 seiner Denkschrift über den Begriff der Nationalität sowie seine Ausführungen in München beweisen wohl zur Genüge, daß unsere Auslegung jener Stelle zutreffend ist. 6. Es war ein Notabeinrat — Advisory Council — vorgesehen, bestehend aus 10 britischen und 10 arabischen Beamten; von letzteren sollten 7 Araber und 3 Juden sein. Das genügte den Arabern nicht, die die absolute Majorität für sich verlangten und durch ihr Fernbleiben den Notabeinrat zum Scheitern brachten. (Die Juden werden hier also zu den Briten oder Arabern gezählt!) 6. Hier muß ganz kurz der Sachverhalt wie er sich aus dem vorletzten und letzten Abschnitt des Berichtes aut Seite 44 sowie aus dem Schluß von Seite 45 bzw. dem Anfang von Seite 46 ergibt, gebracht werden: Oktober 1920 wurde ein sogen. „Advisory Council" eingesetzt, der aus 10 britischen Beamten und 10 Palästinensern, und zwar 7 Arabern, 4 Moslems und 3 Christen und 3 Juden bestand. Im August 1922 wurde die Schaffung eines Legislative Council angeordnet, der aus dem Oberkommissar, 10 ernannten Beamten und 12 gewählten Mitgliedern bestehen sollte. Die gewählten Mitglieder sollten 8 Moslems, 2 Juden und 2 Christen sein. Nachdem dieser Legislative Council infolge der arabischen Opposition 77