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Central-Vereins-Dienst · 1926-11-26 · 4/5 (26.11.1926) · p. Seite 68

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Journal
Central-Vereins-Dienst
Volume
3 (1926)
Issue
4/5 (26.11.1926)
Date
1926-11-26
Page
Seite 68 (sequence 8)
Language
German
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Eisenstein: Ich fühle mich in meiner Freiheit beschränkt, wenn ich einen Umweg machen muß. Vorsitzender: Wenn mir der Weg nicht angenehm ist, so schlage ich einen andern ein. Entgegen dem Antrag des Amtsanwalts, der Mk. 60,— Geldstrafe beantragte, kam der Richter zu einem freisprechenden Urteil. Er führte in seiner Begründung aus, dah politische Gegner des Angeklagten zunächst den Versuch gemacht hätten, die Polizei zum Einschreiten mit Rücksicht auf die Störung, des Verkehrs zu veranlassen und daß man als dies erfolglos gewesen sei, nun aut den § 360 Nr. 11 St. G. B. verfallen sei, der den sogenannten groben Unfug unter Strafe stellte. Ein grober Unfug läge aber nicht vor, denn der Angeklagte habe lediglich das getan, was gesetzlich erlaubt sei. Er sei daher auf Kosten der Staatskasse freizusprechen. Wir sind der Ansicht, daß der Vergleich, den der Richter zwischen den Auslagen am Bahnhofkiosk und denen im benachbarten Hutgeschäft und dem Aushang der Zeitungen in der Destille zieht, fehlgeht. Gerade in der Art und Weise, wie hier der Besitzer eines Bier- und Schnapsausschankes politische Agitation treibt, liegt der grobe Unfug, den das Gesetz unter Strafe stellt. Da die Staatsanwaltschaft, wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, Revision beim Oberlandesgericht Stettin eingelegt hat, bleibt zu hoffen, daß es bei dem erstinstanzlichen Urteil nicht bleiben wird. —lk. Friedhotsschändung in Loewenberg, Schlesien. Ende Februar d. J. sind etwa 12 Gräber von Schülern der evangelischen Volksschule geschändet worden. Mehrere Grabdenkmäler wurden durch Abschlagen von Verzierungen und Bemalen mit Hakenkreuzen beschädigt. Die Schüler befanden sich noch nicht im strafmündigen Alter. Es ist die Vermutung aufgetaucht, daß sie von anderer Seite zu ihrer Untat angestiftet wurden. Unser Landesverband Niederschlesien stellte am 19. 3. einen Strafantrag beim Oberstaatsanwalt in Hirschberg, auch gegen die mutmaßlichen Anstifter. Die Oberstaatsanwaltschaft erwiderte darauf, daß gegen die drei Schüler, eine Strafverfolgung nicht stattfinden könne, da sie noch nicht im strafmündigen Alter seien. Gegen sie ist nur mit einer Schulstrafe vorgegangen worden. Das Vorhandensein eines strafmündigen mittelbaren Täters als Anstifter erschien dem Oberstaatsanwalt nach dem äußeren Tatbestand unwahrscheinlich; er bemühte sich überdies, das Verhalten der drei Schüler als ziemlich harmlos hinzustellen. So schreibt er in seiner Antwort vom 3. August: „Einmal fällt den drei Beschuldigten nur ein geringer Teil der testgestellten Beschädigungen zur Last, andererseits spricht gegen die Annahme einer mittelbaren Täterschaft der Umstand, dab die Täter offenbar beim Uebersteigen der Friedhotsmauer noch nicht die Absicht hatten, Gräber zu beschädigen. Die Beschuldigten geben an, ein Kaninchen verfolgt zu haben und dabei die Friedhofsmauer überstiegen zu haben. Sie haben dann eine Platte, unter die das Kaninchen geflüchtet war, aufgehoben und die Platte beim Fallenlassen zerbrochen. Sie haben sodann Steinkugeln, die nur lose befestigt waren, abgeschlagen, um sie als Spielzeug zu verwenden. Andere Beschädigungen verursacht zu haben, bestreiten die Täter. Dies erscheint auch glaubhaft, da zur Herbeiführung der übrigen testgestellten Beschädigungen selbst die vereinten Kräfte der drei erst 10 jährigen Knaben nicht ausgereicht hätten. Es ist daher unwahrscheinlich, daß die Knaben von dritten Personen aus politischen Beweggründen zu der Tat angestiftet worden sind. Die Knaben selbst bestreiten die Urheberschaft dritter Personen, sie gehören auch keiner politischen Organisation an. Trotzdem habe ich noch nach dieser Richtung hin durch Vernehmung verdächtiger Personen Ermittlungen angestellt, die jedoch erfolglos geblieben sind. Ich habe daher das Verfahren eingestellt. Auf eine Eingabe an das Provinzialschulkollegium erklärte dieses, daß das Provinzialschulkollegium mit der Angelegenheit nichts zu tun, da sich seine Zuständigkeit nicht über Volks- und Mittelschüler erstreckt. Die Gemeinde Loewenberg bemühte sich nun, von den Vätern der Kinder Ersatz des durch diese entstandenen Schadens zu erlangen. Während sich zwei Väter auch ohne weiteres bereiterklärten, den Schaden anteilig zu ersetzen, weigerte sich der Vater des dritten Schülers, Studienrat Dr. Neumann in Loewenberg, den Schaden in dem auf ihn fallenden Teil zu ersetzen. Er sprach dabei von „sogenanntem Schaden" und schlug überhaupt einen Ton an, der gegenüber der Verfehlung seines Sohnes als ganz unangebracht bezeichnet werden muß. Das Mitglied unseres Hauptvorstandes, Herr Rechtsanwalt Foerder, hat von seinem Briefwechsel mit Studienrat Dr. Neumann dem Provinzialschulkollegium Mitteilung gemacht und es gebeten, das Nötige zu veranlassen. Das Provinzialschulkollegium erwiderte darauf unter dem 9. Oktober. „Auf die Beschwerde vom 9. September 1926 und die Ergänzung hierzu vom 14. September 1926 haben wir gegen die Studienrat Dr. Neumann in Löwenberg das Erforderliche veranlaßt." Gleichzeitig hat die Synagogengemeinde Löwenberg Studienrat Dr. Neumann auf Schadenersatz verklagt. Ueber den Ausgang des Prozesses werden wir berichten. Rennfahrer Rosenberger. Während des letzten Auto-Rennens in Berlin ist bekanntlich der Rennfahrer Rosenberger mit seinem Mercedeswagen verunglückt, wobei auch zwei junge Menschen zu Tode kamen. Die „Bremer Zeitung" vom 15. Juli d. Js. benutzte diese Gelegenheit, um folgende Notiz ihres Berliner Schriftleiters zu veröffentlichen: „Eine grauenhafte Gefühlsroheit. Th. Berliner Schriftleitung, 14. Juli. In einem Berliner Abend-Boulevard-Blatt ist der Autorennfahrer Rosenberger abgebildet, wie er — leicht verletzt — ein Flugzeug besteigt, um nach Pforzheim zu fliegen. Rosenberger hat es fertig gebracht, sich anscheinend laut lachend vom Pressephotographen aufnehmen zu lassen, trotzdem er nur 48 Stunden vorher zwei blühende deutsche Menschenleben seinem sportlichen Ehrgeiz geopfert hat. Wir sind überzeugt, daß er nicht so gelacht hätte, wenn seine Todesopfer seiner Rasse angehörten." Aut unsere Veranlassung hat Rosenberger gegen die verantwortlichen Redakteure der „Bremer Zeitung" Privatklage erhoben. Die Angelegenheit endigte mit einem Vergleich, in dem die privatbeklagten Redakteure ihre Angriffe gegen R. zurücknahmen. 68

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