Central-Vereins-Dienst
- Journal
- Central-Vereins-Dienst
- Volume
- 3 (1926)
- Issue
- 4/5 (26.11.1926)
- Date
- 1926-11-26
- Page
- Seite 67 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Schundliteratur. Wegen des Märchenbuches „Waschelwuschelwisch" (vergl. Central-Vereins-Dienst Nr. 3 Seite 45) haben wir uns mit dem Verleger der „Jugendschriften- Warte" in Verbindung gesetzt. Die Jugendschriften- Warte wird herausgegeben von den Vereinigten Deutschen Prüfungsausschüssen für Jugendschriften. Wir haben von dem Verlag folgende Antwort erhalten: „Waschelwuschelwisch von Fritz Halbach (Verlag H. A. Wiechmann-München) ist ein politisches Tendenzbuch, das in den Nachbarvölkern Ungeziefer sieht, das das „eigene Haus" vor allem reinigen will von jedem Fremdkörper („Nimm vor dem Juden Dich in acht, er hat mich um mein Schwert gebracht"), damit der Teutsche „von reinem Geblüt" heranwachse. Und das ganze ist künstlerisch geschmacklos: „Hier hast Du auch mein Schwert, mein teires! Versuchs! Vergiß mein nicht! Und fei'r es!" „Der kleine König Rommeldirom wirft hin vor Schreck die dicke Tromm, Und hinten steht der Moschemeires und macht mit Hand und Fuß Geseires!" Das ist nicht nur geschmacklos, sondern literarischer Schund. Der Verfasser nennt dies Tendenzbuch 'ein Märchen für Kinder von 7—10. Wir wollen so sagen: Unsere deutschen Kinder wollen wir vor solchen Machwerken bewahren; das Mannesalter wird hoffentlich den Unsinn erkennen; (wem keine Zweifel kommen, der ist bekanntlich nicht zu bekehren!) kindische Leute mögen sich daran ergötzen." Wir haben den Verlag angefragt, ob er einen entsprechenden Hinweis in der „Jugendschriften-Warte" für angebracht hält. Judenfeindliche Ausschreitungen in der Königsberger Ortsgruppe der deutschen Lebensrettungs*Gesellschaft. Mitte September fand in Königsberg eine Versammlung der Ortsgruppe der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft statt. Zu der Versammlung erschienen verschiedene Mitglieder, die mit dem Hakenkreuz geschmückt waren, in stark angetrunkenem Zustande. Die Sitzung verlief sehr stürmisch und schließlich pöbelten die Hakenkreuzler einen jüdischen Teilnehmer an, ohne daß der Vorsitzende eingegriffen hätte. Es entstand ein großer Tumult, bei dem es auch zu Handgreiflichkeiten kam. Angesichts dieser Vorgänge faßte der Königsberger Schwimm-Klub 1901, dem das jüdische Mitglied angehört und der korporativ der Lebensrettungs-Gemeinschaft angeschlossen ist, eine Entschließung, die dem Hauptvorstande der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft überreicht wurde. In dieser heißt es, daß der Königsberger Schwimmklub 1901 den schärfsten Protest gegen die Geschäfts- und Versammlungsleitung des Vorsitzenden des Königsberger Bezirks der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft einlegt, weil er es unterlassen hat, einen Versammlungsteilnehmer, der gleichzeitig Vorstand des Königsberger Schwimmklubs ist, gegen wiederholte antisemitische Anpöbeleien in Schutz zu nehmen. Rechtschutz. Justiz in Pommern. Aus dem Landesverband Pommern wird uns geschrieben: In einer Destille am Paradeplatz in Stettin, der verkehrsreichsten Gegend der Stadt, pflegen in der Schaufensterscheibe des Lokals Zeitungen völkischer Richtungen ausgehängt zu werden. Es finden sich dort unter anderem „Die Deutsche Zeitung", „Die Mecklenburger Warte", „Der Völkische Beobachter" u. a. m. Die Ueberschriften der Artikel, die in der Mehrzahl antisemitischen Inhalts sind, sind gewöhnlich mit Rotstift unterstrichen, um auf diese Weise das vorübergehende Publikum anzulocken. Gegenüber unseren Vorstellungen beim Polizeipräsidium Stettin, diesen marktschreierischen Aushang zu unterbinden, wurde uns erwidert, daß das Pressegesetz in seiner heutigen Fassung jedweden Aushang von Zeitungen, soweit diese nicht verboten sind, gestatte und daß ferner etwaige Verkehrsstörungen vor dem Lokal bei der Breite der Straße bisher nicht zu beobachten gewesen seien, die der Polizei die Möglichkeit des Einschreitens gegeben hätten. Als nun im Mai 1926 die Zeitschrift „Der Hakenkreuzler" aushing, dessen Artikel und Abbildungen einen beispiellosen Grad von Gehässigkeit zeigten, und der Inhaber des Lokals, Herr Westphal, seinen Geschmack daran noch besonders dadurch bekundete, daß er die gemeinsten Stellen mit Rotstift dick unterstrich, erstatteten auf unser Betreiben ca. 60 Bürger Stettins, darunter 40 christliche Persönlichkeiten, Anzeige wegen groben Unfugs. In der Eingabe wurde besonders betont, daß gerade die jüdischen Einwohner Stettins auf ihrem Wege zur Synagoge an dem Lokal vorübergehen müßten. Am 22. d. Mts. hatte sich nun der Inhaber des Lokals, „Die Paradequelle", Herr W. vor dem Einzelrichter am Amtsgericht Stettin zu verantworten. Der Richter, ein deutschnationaler Mann und Gesinnungsgenosse des Angeklagten, der diesen mit einem freundlichen „Guten Morgen" begrüßte, machte in allen Phasen der Verhandlung keinen Hehl daraus, daß er ganz wider seine Gesinnung gegen den Angeklagten verhandelte und diesen für unschuldig hielt. Zwischen dem Vorsitzenden und unserem Vorstandsmitglied, Herrn Eisenstein, der als Zeuge vernommen wurde, entspann sich folgender Wortwechsel: Vorsitzender: Sie sind durch den Aushang belästigt worden; wodurch denn? Eisenstein: Ich bin als deutscher Staatsbürger und Jude beschimpft und in meiner Ehre verletzt worden. Die gemeinsten Stellen hat der Angeklagte durch Rotstift hervorgehoben, um damit den Vorübergehenden zu sagen: Seht Euch das einmal an, so sieht es mit den Juden aus. Vorsitzender: In dem Zeitungskiosk auf dem Bahnhot liegt auch der „Hakenkreuzler" aus. Herr W. tut dasselbe. Der Nachbar von Herrn W. stellt Blumen aus, ein anderer Hüte. I ch verstehe Sie nicht; wenn Sie sich in Ihren Empfindungen beleidigt fühlen, so brauchen Sie doch dort nicht vorbeizugehen. Der Paradeplatz ist doch breit genug. 67