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Central-Vereins-Dienst · 1926-11-26 · 4/5 (26.11.1926) · p. Seite 65

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Journal
Central-Vereins-Dienst
Volume
3 (1926)
Issue
4/5 (26.11.1926)
Date
1926-11-26
Page
Seite 65 (sequence 5)
Language
German
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Kol nidre. In der „Harzburger Zeitung" Nr. 205 erschien im Inseratenteil eine Erklärung der national-sozialistischen Arbeiterpartei, Gruppe Harzburg, in der das Kol nidre- Gebet in der auf völkischer Seite üblichen Weise ausgelegt wurde. Unsere Ortsgruppe Braunschweig veranlaßte darauf die Aufnahme folgender Erwiderung, die in Nr. 210 der „Harzburger Zeitung" veröffentlicht wurde: Kol nidre. Eine Erwiderung. In der „Harzburger Zeitung" vom 2. Sept. 1926 macht die national-sozialistische Deutsche Arbeiterpartei des Amtsbezirks Harzburg in Form eines Inserates den früher von antisemitischer Seite schon so oft vergeblich unternommenen Versuch, das jüdische Kol nidre-Gebct durch eine angeblich wörtliche, in Wahrheit aber unrichtige Uebersetzung zu entstellen. Demgegenüber erklären wir: Das Gebet lautet in Wirklichkeit: „Alle Gelübde, Entsagungen, Bannungen, Entziehungen, Kasteiungen und Gelöbnisse unter jedem Namen, auch alte Schwüre, so wir gelobt, geschworen, gebannt und entsagt haben für unsere Seele . . . seien aufgelöst, ungültig, aufgehoben und vernichtet." Die national-sozialistische Uebersetzung läßt also die entscheidenden Worte „für unsere Seele" fort, so daß nicht nur ein falscher Sinn, sondern das Gegenteil des Gebetsinhalts und Zwecks herauskommt. Der fromme Jude will von allen Gelöbnissen usw., durch die er sich in kasteiender Gemütsaufwallung Entsagung auferlegte, oder zu einer religiösen Leistung verpflichtete, ohne etwa die Ausführbarkeit erwogen zu haben, Befreiung erbitten, um sich, wenn er sie nicht ausführen kann, vor Gott nicht schuldig zumachen. Das Gebet ist also für jeden, der Hebräisch versteht und die Eigentümlichkeiten dieser Sprache kennt, gerade ein Zeichen für die jüdische Gewissenhaftigkeit hinsichtlich der Gott gegebenen Gelöbnisse. Dies bezeugen auch hervorragende christliche Theologen von Weltruf. So schreibt der ordentliche Professor der Theologie an der Universität Berlin, Geh. Konsistorialrat Professor Dr. theol. Strack in Herzogs Realenzyklopädie für protestantische Theologie, Bd. VIII, S. 127: „In der Formel kol nidre ist.....nicht die Rede von Eiden, die anderen geleistet werden, sondern nur von Gelübden, Verpflichtungen, die man sich selbst auferlegt...... Aus der Formel kol nidre kann daher kein Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des von einem Juden geleisteten Eides hergenommen werden." Der Leipziger Theologieprofessor Dr. Franz Delitzsch sagt in „Rohlings Talmudjude", 7. Auflage, Seite 52: „Was aber das Ungeschehenmachen geleisteter Eide betrifft, welches der Jude in dem Kol nidre am Vorabend des Versöhnungsfestes erfleht, so wird dieses Ungeschehenmachen durch den Zusatz daasarna al nafschatana (d. h. durch welche wir uns auf unsere eigene Person verschworen haben) ausdrücklich auf solche Eide beschränkt, welche man aus freiem Willen vor sich selbst abgelegt hat, also auf eidlich übernommene und hinterdrein als sündlich oder unausführbar anerkannte Selbstverpflichtungen, mit Ausschluß gerichtlicher Eide und mit Wissen des Nächsten eidlich übernommener Verpflichtungen gegen diesen." Dem Zeugnis solcher Autoritäten aus den Reihen der christlich-theologischen Wissenschaft brauchen wir wohl nichts mehr hinzuzufügen. Centrai-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens E. V. Ortsgruppe Braunschweig. Angebliche Bevorzugung einer jüdischen Schülerin; Durch die völkische Presse ging vor einiger Zeit eine Notiz, die in mehrfachen Abwandlungen ungefähr die Ueberschrift hatte „Wie die kleine Cohn in die Sexta kam. Unglaubliche Zustände im Anklamer Schulwesen." Es wurde erklärt, daß der Tochter eines jüdischen Arztes, Dr. Cohn, ausnahmsweise der Eintritt in die Sexta des Knabengymnasiums gestattet worden war, während diese Genehmigung auf einige Gesuche christlicher Eltern hin nicht erteilt wurde. Wir hatten in der Angelegenheit eine Rücksprache im Kultusministerium, die ergab, daß in der Tat ausnahmsweise eine derartige Genehmigung erteilt worden ist und daß in andern Fällen Gesuche abschlägig beschieden wurden. Von einer Bevorzugung aus konfessionellen Gründen kann selbstverständlich keine Rede sein. Die angeblich jüdische Dezernentin beim Kultusministerium die in einigen der erwähnten Notizen genannt war, ist in Wirklichkeit nicht Jüdin. Eine Behandlung der Angelegenheit in der Oeffentlichkeit empfiehlt sich nach der im jVlinisterium herrschenden Meinung nicht. Um Shylock. Die „Südwestdeutsche Rundfunk-Zeitung", die ein erhebliches Absatzgebiet hat, brachte in ihrer Nr. 27 einen kurzen Artikel über den „Kaufmann von Venedig", der folgende Charakterisierung Shylocks enthält: „Die Leistung Shakespeares ist erst dann zu ermessen, wenn man weiß, daß es zu seiner Zeit (also um 1600) seit ihrer Vertreibung aus England um 1290 keine Juden mehr dort gab. Und wie hat er gerade das jüdische Wesen im Shylock getroffen. Sein finsterer, unduldsamer Zelotismus, seine talmudistische Auslegung des Gesetzes, sein durchdringender Verstand und die kalte Leidenschaft seines Hasses, der ihm aber nie die Klarheit des Urteils trübt, das sind ausgesprochene jüdische Rassezeichen." Unsere Frankfurter Geschäftsstelle richtete darauf einen Brief an den Rundfunk, in welchem besonders betont wurde, daß der Rundfunk keine politische, sondern eine kulturelle Einrichtung sei. Der Rundfunk antwortete mit einem sehr ausführlichen und entgegenkommenden Entschuldigungsschreiben und erklärte sich zur Aufnahme eines Gegenartikels bereit. Dieser Gegenartikel mit dem Titel „Die Figur des Shylock in Shakespeares „Kaufmann von Venedig" aus der Feder unseres Frankfurter Untersyndikus Baer erschien in Nr. 36 der „Südwestdeutschen Rundfunk-Zeitung". Deutschnationale Krankenkasse. In der Vereinszeitung des Fußballklubs „Union von 1903 e. V." Altona, einer Zeitung, die sich nur durch ihre Annoncen bezahlt macht, annoncierte u. a. die deutschnationale Krankenkasse. Herrn Dr. Fürth- Hamburg, der durch Vermittlung eines anderen Vereins Mitglied dieses Fußballklubs ist, gelang es durch Hinweis auf die ausschließlich politische Einstellung dieser Kasse und insbesondere auch auf ihren ausgesprochenen Antisemitismus zu erreichen, daß diese Anzeige in Zukunft nicht mehr aufgenommen wird. öö

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