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Central-Vereins-Dienst · 1926-07-07 · 2 (7.7.1926) · p. Seite 32

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Journal
Central-Vereins-Dienst
Volume
3 (1926)
Issue
2 (7.7.1926)
Date
1926-07-07
Page
Seite 32 (sequence 12)
Language
German
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Es war ein Notabeinrat — Advisory Concil — vorgesehen, bestehend aus 10 britischen und 10 arabischen Beamten; von letzteren sollten 7 Araber und 3 Juden sein. Das genügte den Arabern nicht, die die absolute Majorität für sich verlangten und durch ihr Fernbleiben den Notabeinrat zum Scheitern brachten. (Die Juden werden hier also zu den Briten oder Arabern gezählt!) „Mit jüdischer Heimstätte ist die Weiterentwicklung der bestehenden jüdischen Gemeinschaft mit der Unterstützung der Juden aller Länder gemeint, sodaß ein Mittelpunkt entsteht, der das gesamte jüdische Volk auf Grund seiner Religion interessiert, auf den es stolz ist." (Im Original nicht gesperrt.) Die auf Verlangen Churchills erteilte „Zustimmung" (von uns in „" gesetzt) der zionistischen Exekutive nennt Herbert Samuel nichtssagend. „Es erscheint zweifelhaft, ob eine jüdische Vertretung zur Klärung aller Fragen überhaupt eingerichtet werden kann." Die Einwanderung von Juden zum Wiederaufbau ist erforderlich; sie kann aber nur so groß sein, wie die ökonomische Fähigkeit des Landes verträgt. Die Juden besitzen von Palästina, das etwa 100 000 Quadratmeilen umfaßt und dessen anbaufähige Fläche etwa 50 000 Quadratmeilen beträgt, ungefähr 6°/o (3000 Quadratmeilen). Auf den meisten Staatsländereien (in denen die Juden laut Deklaration besonders berücksichtigt werden sollen) sitzen Araber, die nicht vertrieben werden können. Das Land, das nicht Staatsland oder Privatbesitz ist, ist felsig und ohne Wasser. Für große Sumpfgebiete, die nach Entwässerung anbaufähig sind, ist die Konzession bereits an Syrer vergeben. Verfügbar sind noch 18 Quadratmeilen Sumpfland in den Sümpfen von Kabbara. Dieses Land ist auf 50 Jahre an die zionistische Organisation verpachtet und kann unter gewissen Bedingungen (?) weiter verpachtet werden. Sonst ist Pacht nur von den bisherigen Eigentümer möglich. Die Preise sind dreimal so hoch als vor dem Kriege, die Nachfrage groß, das Angebot gering. „In dem Vorwurf, daß die Regierung gegenüber den Juden untätig sei, ist ein Körnchen Wahrheit." „Zu den Anweisungen, die ich gegeben habe, gehört auch die, wenig für jüdischen Landerwerb zu unternehmen." Es ist unnmöglich mit Sicherheit zu sagen, ob die jüdischen Kolonien und die jüdischen Industriebetriebe erfolgreich sein werden. (Es werden dann zwei Urteile über Kolonien angeführt und zwar über Pethach tikwah, keine zionistische Gründung, errichtet 1878; das Urteil ist günstig. Das Urteil über die zionistische Kolonie D e g a n i a , gegründet 1910, ist ungünstig. Weitere Urteile fehlen.) Im Jordantal, südlich vom See Galiläa, sind 108 Quadratmeilen Land, die z. Zt. der türkischen Herrschaft von Beduinen bearbeitet sind. (Es handelt sich um Staatsland.) „Trotzdem das Besitzrecht zweifelhaft ist, haben wir es aus moralischen Gründen nicht den Juden, sondern den Arabern übertragen." (Im Original nicht gesperrt.) „Der britische Mandatsstaat Palästina im Rahmen der Weltwirtschaft" von Dr. Hans joachim Seidel. Weiteres Material über die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten Palästinas enthält die Broschüre von Seidel, „Der britische Mandatsstaat Palästina im Rahmen der Weltwirtschaft", aus der wir folgende interessante Stellen wiedergeben: ,Palästina nimmt im britischen Imperium staatsrechtlich die Stellung einer Kron-Kolonie ein. Es hat eine vom englischen König gezeichnete Verfassung erhalten und steht unter englischer Staatsgewalt. Gesetzgebung und Verwaltung sind nach englischem Gebaren. Die Majorität der Beamten sind Engländer. Alle einflußreichen Stellen sind in englischen Händen, oder es ist auf andere Weise, sei es in der Verwaltung, Gesetzgebung usw. eine entscheidende Vormachtstellung geschaffen. England hat hier den Artikel 22, in welchem einerseits von der Anerkennung einer unabhängigen Nation und andererseits von Verwaltungsratschlägen und Unterstützung des Mandatars gesprochen wird, so ausgelegt, daß es das Land, soweit es nicht durch die Bestimmungen des Mandats gebunden ist, nach Grundsätzen eigenen Staatsrechts verwaltet, obwohl das Land englischer Souveränität nicht untersteht .... (Seite 89). Fasse ich nun die durch diese Verfassung gegebene völkerrechtliche Stellung Palästinas als selbständiges Staatengebilde zusammen, so ergibt sich, daß die Mitwirkung der Bevölkerung bei der Ausübung der Staatsgewalt gleich null ist, ihr steht lediglich das Recht zu, an den Völkerbund zu appellieren und unter den schon angeführten Bedingungen Vertreter in das legislative Council zu entsenden. Ist an sich durch den Wahlmodus, der zwei Wahlgänge vorsieht, und durch das Gegengewicht von 10 beamteten Mitgliedern der Regierung gegenüber den 12 gewählten im Council, der Einfluß dieses Parlaments sehr gering, so wird es dadurch, daß seine Beschlüsse der Sanktion durch den High Commissioner oder die britische Krone unterliegt, zu einem Scheingebilde parlamentarischer Vertretung. Selbst die Budgetbewilligung, das wichtigste Recht eines Parlaments, ist völlig ausgeschaltet. Die englischen Beamten sind in ihrer Eigenschaft als Leiter der Staatsämfer allein der Britischen Krone verantwortlich". (S. 92/3). Ueber die Rolle, die Palästina in der englisc hen Orientpolitik spielt, äußert sich der Verfasser folgendermaßen: „Man hat nach Kriegsende ein starkes, englandfreudiges Palästina durch die Balföur- Deklaration zu schaffen geglaubt, die Palästina zu einer nationalen Heimstätte der Juden machen sollte. Man ging von dem Gedanken aus, ein derartiger jüdischer Nationalstaat von Englands Gnaden ist geeignet und kräftig genug, die bedrohte Situation des Suezkanals wieder zu festigen. Es muß aber hier festgestellt werden, daß dieser Gedankengang sich bis jetzt als ein Trugschluß, ja als ein politischer Fehler erwiesen hat. Der Zionismus hat sich nicht in der Weise entwickelt, daß er als Machtfaktor in der zu 80% aus Arabern bestehenden Bevölkerung in Frage käme, geschweige, daß sein Einsatz genügen würde, den Schutz des Suezkanals zu garantieren. Aber es handelt sich garnicht allein um den Schutz des Suezkanals. Palästina ist auch der Ausgangspunkt des Landweges nach Indien. Führt doch schon jetzt eine Autoverbindung von Haifa nach Bagdad, der eine Eisenbahn und eine Petroleumleitung und der großzügige Ausbau des Hafens von Haifa folgen wird. So sehen wir das vitale Interesse Englands an Palästina eminent stark hervortreten, dem auf der anderen Seite nicht genügend Sicherheiten, die ihm den ungestörten Besitz in vollem Maße garantieren, gegenüberstehen. Zu der gleichen Zeit, wo die stockende und zeitweise 32

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