Central-Vereins-Dienst
- Journal
- Central-Vereins-Dienst
- Volume
- 3 (1926)
- Issue
- 2 (7.7.1926)
- Date
- 1926-07-07
- Page
- Seite 25 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/9620164-9626612-9626416--010-9626421- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
sich aber merkwürdigerweise der Herausgeber durch einen Mittelsmann, sein Blatt an Juden zu verkaufen, angeblich damit es nicht in judenfeindlicheHände kommt. Frankfurter Bürgerausschuß. In dem Nachrichtenblatt des „Frankfurter Bürgerausschusses", der im Verlage von Englert & Schlosser erscheint, ist das im selben Verlage erscheinende völkische Handbuch „Deutsche Politik" ausführlich besprochen worden. Durch die Propaganda für dieses antisemitische Machwerk fühlten sich die jüdischen Mitglieder des „Bürger-Ausschusses" verletzt. In einer Vorstandssitzung vom 11. Februar 1926 wurde die ganze Angelegenheit zur Sprache gebracht. Herr Schlosser legte im Verfolg der Besprechung sein Amt als Vorstandsmitglied nieder, um zu verhindern, daß durch sein weiteres Verbleiben dem „Bürgerausschuß" irgendwelcher Nachteil erwachse. Das Nachrichtenblatt wird künftighin von einer anderen Druckerei hergestellt, sodaß der Verlag und die Druckerei von Englert & Schlosser mit dem Nachrichtenblatt nichts mehr zu tun haben werden. Für die jüdischen Mitglieder fällt damit Veranlassung zu einem etwaigen Austritt aus dem „Bürgerausschuß" fort. Rechtsschutz. Keine Einzelaktionen! Immer wieder zeigt sich die Notwendigkeit, daß unsere Glaubensgenossen im Reiche davon absehen, in Einzelaktionen gegen Tageszeitungen vorzugehen oder ihnen auf judenfeindliche Aeußerungen persönlich gehaltene Berichtigungen einzuschicken. Uns ist ein Fall bekannt, in dem einzelne süddeutsche Glaubensgenossen einer judengegnerischen Zeitung eine „Berichtigung" eingesandt haben, die aus mehreren, hier nicht zu erörternden Gründen lediglich geeignet sein dürfte, die betr. Schriftleitung zu weiteren Verhöhnungen des Judentums anzuregen. Bei aller Anerkennung des guten Willens müssen wir also feststellen, daß die Leute unserer und ihrer Sache mehr geschadet als genützt haben. Der Judenhaß hat sich heute alle Gebiete der Wissenschaft, Politik, Kunst, Wirtschaft dienstbar gemacht und erfordert also so spezialisierte Kenntnisse, wie sie niemals bei Einzelpersonen vorausgesetzt werden können, sondern lediglich bei unserm Centrai-Verein, der sich den Abwehrkampf zum Beruf gemacht hat. Hinzu kommt noch, daß die meisten Einzelpersönlichkeiten gar nicht wissen, welche Form eine Berichtigung haben muß, um den preßgesetzlichen Bestimmungen derart zu entsprechen, daß die betr. Schriftleitung verpflichtet ist, sie zum Abdruck zu bringen. Im Interesse der allgemeinen Sache bitten wir also alle unsere Freunde und Glaubensgenossen dringendst, sich darauf zu beschränken, uns alle Fälle von judenfeindlichen Veröffentlichungen hierher zu melden, die weitere Berichtigung und Bekämpfung aber vertrauensvoll uns zu überlassen. Es wäre wünschenswert, in öffentlichen Versammlungen auf die Notwendigkeit einer dahingehenden Selbstdisziplin immer wieder hinzuweisen. „Juden haben keinen Zutritt". Zur Frage der Zulässigkeit des Satzes auf Plakaten „Juden haben keinen Zutritt" veröffentlichen wir folgenden Vorfall, der uns aus Trier gemeldet wird: „Der national-sozialistischen Arbeiterpartei war hier zuerst ein städtischer Saal zur Abhaltung einer Versammlung zugesagt worden, weil der Vertrauensmann der Partei zugesagt hatte, man werde sich jeder verhetzenden und verletzenden Aeußerungen enthalten. Nachdem dann aber Plakate dieses Inhaltes angeschlagen worden waren, haben wir die Stadtverwaltung gebeten, die Zusage des Saales zurückzuziehen. Dieser Bitte ist dann auch sofort entsprochen worden. Die Partei hat darauf in der Eile einen anderen Saal gemietet, aber auch dieser ist durch entsprechende Intervention in letzter Stunde nicht freigegeben worden. So hat denn die in Trier geplante Versammlung überhaupt nicht stattfinden können. Von prinzipieller Bedeutung ist die Tatsache, daß in diesem Falle die Stadt auch andere Säle als nur Schulsäle verweigert hat. Von Köln können wir noch mitteilen, daß das städtische Verkehrsamt auf eine Beschwerde an den Oberbürgermeister erwidert hat, daß in Zukunft Plakate hetzerischen Inhalts nicht mehr zugelassen würden." Beleidigung einer Abzahlungsfirma. Gegen die Firma B. Feder, Berlin, ist vom „Deutschen Tageblatt" und der „Mecklenburgischen Warte", ferner durch Flugblatt im Nachdruck von dem „Völkischen Aufklärungsdienst" in Breslau in judenfeindlich hetzender Weise ein Artikel gebracht worden, der aus Anlaß eines Klagefalles die Art und Weise behandelt, in der die Firma ihre Abzahlungsgeschäfte handhabt. In dem Artikel wurde behauptet, daß die Firma offenbar die Lässigkeit, die gerade in Arbeiterkreisen vielfach anzutreffen ist, dazu benutze, sich die Ware zweimal bezahlen zu lassen. Die in den genannten Blättern gegebene Darstellung entspricht nicht der Wahrheit. Seitens der Firma B. Feder sind die erforderlichen gerichtlichen Schritte unternommen worden. Nach Erledigung der Klagen werden wir Weiteres berichten. Falls die Angriffe gegen die Firma B. Feder in der geschilderten Darstellung auch anderswo erschienen sind, bitten wir, uns unter Beifügung des betreffenden Blattes zu informieren. Keine Abzeichen im Dienst. Mehrere Anfragen veranlassen uns, unseren Mitarbeitern einen Erlaß ins Gedächtnis zu rufen, mit dem das Preußische Ministerium des Innern seinerzeit das Tragen von völkischen Abzeichen im Dienst verbot. Der Erlaß lautet folgendermaßen: „Preuß. Ministerium des Innern. I. C. 2. 5226. Im Hinblick auf die Unzuträglichkeiten, die sich aus dem Tragen völkischer Abzeichen durch Beamte im Dienst ergeben haben, hat das Staatsministerium beschlossen, den Beamten das Tragen außerdienstlicher Abzeichen jeder Art und Form während des Dienstes allgemein zu verbieten. Das Verbot wird hiermit bekannt gegeben. Es ist den Beamten in geeigneter Form mitzuteilen. Berlin, den 15. Juli 1925. An die nachgeordneten Behörden aller Zweige der Preußischen Staatsverwaltung." 25