Blätter
- Journal
- Blätter
- Volume
- 5 (1919)
- Issue
- 8 (8.1919)
- Date
- 1919-08-01
- Page
- Seite 141 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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41 ו Die Heimkehr nach Palästina unter Esra und Nehemia. (Fortsetzung.) XV. Eine weitere תקנה — im vorigen Artikel sind Esra’s Verfügungen betreffs der Mischehen und der Gebete besprochen worden, —, die unstreitbar Esra zuzuschreiben ist, war: ירדנין בשני ובחמשי daß jeder namhaftere Ort ein ständiges בית דין habe. Hier drängt sich uns die Frage auf, wie es denn eigentlich bis jetzt damit bestellt war. Es ist doch natürlich anzunehmen, daß das jeweilige בית דין הגדול stets Sorge dafür getragen hat, daß die biblische Vorschrift: שפטים ושטרי□ תתן ״ לך בכל שיעריךRichter und Aufseher sollst du in all deinen Städten einsetzen“ möglichst zur Ausführung gelangt ist. Wenn es z. B. von שמואל הנביא heißt: והלך מדי שנה ושנה ושפט את ישראל, daß er jedes Jahr das Land bereiste und Israel richtete, so ist doch damit nicht gemeint, daß Samuel sich als fahrender Richter betätigt, sondern daß er überall nach dem Richtigen gesehen, daß er überall die bestehenden Gerichtshöfe inspiziert hat. Während der Regierungszeit des Königs יהושפט erfahren wir wieder Näheres über die Gerichtsbarkeit. Es scheint dem eine Zeit der Vernachlässigung auf diesem Gebiete, herbeigeführt durch die Wirren in der späteren Regierungszeit des Königs Salomo und seines Sohnes Rehabeatn, vorangegangen zu sein. Es heißt darüber in □דברי הימי (II, 19, 5 ff): ״Und er (der König Josaphat) bestellte Richter im Lande in allen befestigten Städten Judas, Stadt für Stadt. Und er sprach zu den Richtern: Sehet zu, was ihr tut; denn nicht für Menschen richtet ihr, sondern für den Ewigen, und Er ist bei euch in der Rechtssache. Er durchschauet euer Herz und weiß den Grund und die Absicht eueres Urteils. So sei nun die Furcht des Ewigen auf euch, beobachtet und übet aus (das Gesetz Gttes), denn bei dem Ewigen unserem Gtte ist kein Unrecht und kein Ansehen der Person und keine Bestechungs-Annahme “. Unter den späteren Königen finden wir keine besonderen Berichte über diesen Punkt. Die Klagen der Propheten über mangelhafte Rechtssprechung zeigen uns den unheilvollen Einfluß, den pflichtvergessene Könige und Volksführer auch auf die Gerichtsbarkeit ausübten. Die guten, unentwegt auf dem Standpunkte des דין תירה stehenden Richter wurden von ihren Stellen verdrängt und mit Elementen ersetzt, die willfährige Werkzeuge der ״Großen“ im Lande waren. Vollends darniedergelegen hat die Rechtssprechung in der Zeit שבין בית לבית. Die Geschehnisse bei der Ermordung Gedalja’s und die Art und Weise, wie mit dem Propheten Jirmija umgesprungen wurde, erweisen bis zur Evidenz, daß es zu jener Zeit völlig an einer Institution gemangelt hat, von welcher diesen Vorgängen doch einigermaßen hätten entgegengetreten werden können. Es gab eben kein בית דין הגדול, und ohne ein solches mangelte es den einzelnen בתי דינין in den einzelnen Städten an der nötigen Autorität, aber auch an der nötigen Beaufsichtigung und an dem Antrieb zu einer Rechtssprechung im Sinne der תורה• Besser wurde es erst nach Rückkehr der Exulanten aus Babylon. Zu einer durchgreifenden Regelung des für die weitere Entwickelung des neuerstandenen Staates so wichtigen Gerichtswesens kam es aber erst, als der neue Staat unter