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Das Echo · 1960-01-30 · 218 (30.1.1960) · p. [Seite 4]

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Journal
Das Echo
Volume
10 (1959-1960)
Issue
218 (30.1.1960)
Date
1960-01-30
Page
[Seite 4] (sequence 4)
Language
German
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DAS ECHO 30. Januar 1960 A FORDERUNGEN DES COUNCIL OF JEWS FROM GERMANY Am Rande Brief eines Berliners an sein Entcchaedigungsamt Sehr geehrtes Entschaedigungs-Amt, RUECKSPRACHEN MIT WIEDERGUTMACHUNGS- BEHOERDEN Waehrend die Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs auf Grund dess Bundesrückersstattungs gesetzes (BRueG) Sache des Bundes ist, richten sich die Entschaedigungsgesetze (BEG) gegen die Laender, denen die Durchführung des Gesetzes obliegt. Grundsaetzliche Fragen der Wiedergutmachung ^müssen deshalb ausser mit den Zentralbehoerden des Bundes auch mit den obersten Wiedergutmachungsbehoerden der Laender eroertert werden. ^denselben Schaden wie die Verfolgungsmassnahmen verursacht haette. Bei den Rücksprachen mit den obersten Wiedergutmachungsbehoerden der Laender überreichten Dr. Breslauer und Dr. Goldschmidt ein Memorandum, in dem zu den Runderlaessen zu - 9 Abs. 5 BEG Stellung genommen wird. Es wurden ferner Probleme eroertert, die in den verschiedenen Laendern sich ergeben haben. Die Durchführung der Verwaltungsvereinbarung der Laender wurde insbesondere mit Ministerpraesident Kiesinger und Justizminister Haussmann (Land Baden - Württemberg) und Senator Weiss (Hamburg) besprochen. Hoechstrenten für Berufsschaeden ¡sgrundlage erreicht hat. Nach der übereinstimmenden Auffassung aller Verfolgtenverbaende entspricht die Stellungnahme des Statistischen Bundessamts in Wiesbaden zur Kaufkraft des U.S. Dollars, der sich die Laender bisher angeschlossen haben, nicht den tatsaechlichen Verhaeltnissen in U.S.A. Auch dieses Problem wurde bei den Rücksprachen von Dr. Breslauer und Dr. Goldschmidt mit den obersten Wiedergutmachungsbehoerden mi dem Ziel einer Revision der bisherigen unbefriedigenden Praxis eroertet. Eine endgueltige Entscheidung soll auf einer in Aussicht genommenen Besprechung der Ministerpraesidenten der Laender erfolgen. Der Mensch ist nicht aus Seide und Samt. Seit Jahren sitz ick uff die Lauerkiste, Wenn ick doch bloss nur Eenes wüsste: Ob ick uff Jeld noch rechnen kann? Ick bin doch schon een oller Mann Und gehe stark nu uff de Siebzich. Und wenn im Lehen dies begibt sich.. Moecht ick mit Schulze und mit Meyern Den Jubeltag noch richtig feiern. Denn schoen ist es in Gottes Garten. Wie lange soll uff Geld ick warten? Ick weess die Wahrheit, diese harte, Dass ick aileen uff Geld nicht warte. Det is mir längstens ooch bekannt. Nehmt meine Akten mal zur Hand. * Im Herbst dieses Jahres sprachen Dr. W. Breslauer, Vizepraesident des Council of Jews from Germany, und Dr. F. Goldschmidt (URO) im Bundesfinanzministerium in Bonn und bei den obersten Wiedergutmachungsbehoerden der Laender Nordrhein - Westfalen, Rheinland - Pfalz, Hessen, Baden - Württemberg, Hamburg, Niedersachsen sowie bei Herrn Frenzei, dem Vorsitzenden des Wiedergutmachungsausschusses des Bundestags, und beim Vertreter des Landes Berlin in Zonn vor. Hierbei kamen vor allen die folgenden Fragen zur Eroerterung. Auslegung der BEG-Vorschriften Im Juni 1959 haben die Laender eine Verwaltungsvereinbarung getroffen durch welche “sie sich verpflichteten, •in Anbetracht der besonderen politischen Zielsetzung der Wiedergutmachung Leistungen zu erbringen, die über die rein rechtlichen Verpflichtungen des BEG einheitlich — zum Teil in Abweichung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs — auszulegen. Die Rücksprachen von Dr. Breslauer und Dr. Goldschmidt im Bundesfinanzministerium ergaben, dass der Abchluss von Landesvereinbarungen als ein aussergewoehnlicher Schritt angesehen wird, dessen von den Verfolgtenverbaenden erstrebte Wiederholung erst nach Ablauf einer gewissen Zeit in Frage kommen koenne. “Ueberholende Kausalitaet” Nach - 9 Abs. 5 BEG wird für Schaden, der auch ohne die Verfolgung entstanden waere, keine Entschaedigung geleistet (sogen, überholende Kausalitaet). Wenn z.B. ein Verfolgter aus Koenigsberg Ansprüche wegen Schadens im beruflichen Fortkommen geltend macht, so wird haeufig eingewandt, dass ein Anspruch für die Zeit nach der Besetzung Ostpreussens durch die Russen nicht mehr oder nicht mehr in voller Hoehe bestehe, weil der Verfolgte, wenn er in Ostpreussen geblieben waere, seinen Beruf jedenfalls nach dem Einmarsch der Russen verloren haette. Bei jüngeren Verfolgten wird ferner haeufig eingewandt. dass ein Anspruch auf Schaden im beruflichen Fortkommen für die Zeit entfalle, in der der Verfolgte, wenn er | in Deutschland geblieben waere, zum Heeresdienst eingezogen worden waere. I Mehrere Laender haben auf Grund von 1 Empfehlungen eines Unterausschusses der obersten Wiedergutmachungsbehoerden Runderlasse zur Anwendug des - 9 Abs. 5 BEG herausgegeben. Einige der Weisungen dieser Runderlasse stehen nach der Auffassung des Council of Jews from Germany nicht mit der staendigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang, wonach eine hypothetische, d.h. eine nur fingierte Ursache grundsaetzlich nur dann beruecksichting werden koenne, wenn sicher feststeht, dass das hypothetische Ereignis Nach - 83 Abs. 2 BEG betraegt der monatliche Hoechstbetrag der Renten für Schaden im berufflichen Fortkommen DM. 600. Antraege der Bundesregierung im Bundesrat, einer Erhoehung dieser Rente auf DM. 630 zuzustimmen, sind zweimal erfolglos geblieben, da die erforderliche qualifizierte Stimmenmehrheit nicht erreicht wurde. Den obersten Wiedergutmachungsbehoerden der Laender sowie Herrn Frenzei, dem Vorsitzenden des Wiedergutmachungsausschusses des Bundestags, und Senator Dr. Klein, dem Vertreter des Landes Berlin in Bonn, wurde die Forderung der Verfolgten vorgetragen, dass bei der nunmehr in Aussicht genommenen weiteren Erhoehung der Renten auch die Hoechstrenten für Berufsschaeden nicht ausgeschlossen werden dürften. Bewertung von anderweitigem Einkommen Bei der Bewertung von Einkünften, die ein Verfolgter im Ausland erzielt hat oder erzielt, ist graundsaetzlich der amtliche Devisenkurs, der. auslaendischen Waehrung zugrundezulegen. Ergibt sich aber bei der Umrechnung der Einkünfte nach dem amtlichen Devisenkurs zu Ungunsten des Verfolgten eine Abweichung von mindestens 10 v.H. gegenüber der Umrechnung der Einkünfte nach der Kaufkraft der auslaendischen Waehrung, so soll die Kaufkraft angemessen berücksichtigt werden. Der U.S. Dollar ist nach dem amtlichen Devisenkurs DM. 4,20 gleichzusetzen. Im Anschluss an Berechnungen des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden wird in der Praxis der Laender haeufig ein U.S. Dollar etwa DM. 3 gleichgesetzt. Ein Einkommen von 4,000 Dollar würde nach dieser Berechnung bereits in vielen Fuellen zu dem Ergebnis führen, dass ein Verfolgter eine ausreichende Leben- Administrative Fragen Das Land Rheinland - Pfalz hat eine besondere Arbeitsaist durch die Uebernahme der “überregionalen” Ansprüche der besonderen Verfolgtengruppen — da6 sind die Ansprüche der Personen, die ihren früheren Wohnsitz nicht in Rheinland - Pfalz hatten — übernommen und ist deshalb mit der Bearbeitung der Ansprüche im Rückstände. Der Bund hat finanzielle Beihilfe für eine detachierte Abteilung der Mainzer Entschaedigungsbehoerde, die mit einem Stab von etwa 100 Angestellten in Berlin die Ansprüche der besondern Verfolgtengruppen bearbeiten soll, zugesichert. Diese Abteilung wird voraussichtlich Anfang 1960 mit der Arbeit beginnen. Wegen Personalmangels und streitiger Zustaendigkeitsabgrenzungen hat sich die Durch-führung der Ansprüche der aus der Stadt Koeln stammenden Verfolgten verzoegert. Oberstadtdirektor Dr. Adenauer erklaerte bei einer Rücksprache mit Dr. Breslauer und Dr. Goldschmidt, dass in der Vergangenheit die Wiedergutmachungsabteilung der Stadt Koeln lediglich Ermittlungen angestellt und Weisungen des Regieihingspraesidenten in Koeln durchgeführt habe. Nunmehr werden aber alle Faelle von der staedtischen Wiedergutmachungsabteilung bis zur Entscheidungsreife bearbeitet Das Personal der Abteilung werde soweit verstaerkt werden, dass alle Faelle in der gesetzlich vorgesehenen Frist (bis 31. Maerz 1963) abgewickelt werden koennten. Sollte es sich herausstellen, dass die jetzt in Aussicht genommene Personalvermehrung nicht ausreiche, so sei er (Dr. Adenauer) entschlossen, noch weitere Kraefte anzustellen. Da die Durchführung des BEG, wie eingangs erwaehnt, den Laendern obliegt, wird es erforderlich sein, weiter mit den Laenderbehoerden in Fühlung zu bleiben. Oesterreichische Wiedergutmachung Eine dringende Aufforderung an die oesterreichische Regierung und das Parlament, die laengst faellige Verbesserung der bisherigen unzulaenglichen gesetzlichen Massnahmen für die Nazi-Opfer durchzuführen, erging von einer Sonderkonferenz, die kürzlich in Genf tagte und an der Vertreter des Committee for Jewish Claims on Austria, des Bundesverbandes des oesterreichscher Kultusgemeinden und des World Council of Jews from Austria teilnahmen. In der folgenden Resolution gab die Sonderkonferenz ihrer tiefen Enttaeuschung Ausdruck, dass Tausende und Abertausende von jüdischen Naziopfern bisher entweder gar keine oder nur eine ganz geringfügige Entschaedigung erhalten haben. Die Resolution: * Mehr als 20 Jahre sind vergangen, seitdem der barbarische Vernichtungsfeldzug gegen die jüdische Bevoelkerung in Oesterreich begonnen hat. Vor mehr als 14 Jahren wurde Oesterreich von der Tyrannenherschaft befreit. Aber Tausende der Opfer sind schon verstorben, ohne die Wiedergutmachung erlebt zu haben. Für Oesterreich ist es nun hoechste, allerhoechste Zeit für die noch am Leben befindlichen Opfer Gerechtigkeit zu üben. Denn sie verstauben, mir zur Pein, Und mal muss doch ein Abschluss sein. Det Dichten koenn’ Sie mir vergeben, Ick brauch’ den Zaster nur zum Leben, Soweit ick hier noch uff dem Posten Und nich for die Beerdjungskosten. Det Eenzige, Richtje und det Wahre, Ick brauche keene Formulare. Auch keene Zeitvertroesterei Und all die ville Schreiberei. Entschuldjen Sie hier die Entgleisung. Ick brauche eeene Bankanweisung. Das meine ick im Ernsten und im Juten Und bitte, sich nun mal zu sputen. Drun schick ick mein’ Vertrauensmann, Mit diesem Schreiben zu Ihn’ ran. Aus dem “Aufbau”. WEIBLICHE STEUEREINTREIBER Blaue Augen, ein strahlendes Laecheln und ein wenig Sex - Appeal koennen Wunder bewirken. Das stellten die Stadtvaeter von Aalborg (Daenemark) fest, nachdem sie — trotz zunaechst staerkster Bedenken — ein 24 Jahre altes Maedchen zum Steuererheber gewaehlt hatten. Innerhalb eines Jahres brach te sie es fertig, die Steuerrückstaende um 80 Prozent zu vermindern. In einem grossen Abzahlungsgeschaeft haengt ein Schilt mit der Inschrift: Reichen Menschen geht einer der schoensten Momente im Leben verloren, naemlich die Zahlung der letzten Rate! .ttoto /i\!5 Kavlin ' jä| ArtvolC rgJcwAcßl&U fl Hotel NEUMANN Loayza 442 — Casilla 191 Telefon 5445 DAS BEVORZUGTE HOTEL IM STADT-ZENTRUM VON LA PAZ! 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