Das jüdische Centralblatt
- Journal
- Das jüdische Centralblatt
- Volume
- 1 (1882)
- Issue
- 18 (13.9.1882)
- Date
- 1882-09-13
- Page
- Seite 210 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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210 DAS JÜDISCHE CENTRALBLATT. an ineine Urtheilskraft und meinen gesunden Verstand. (■') Und diesen Grundsätzen blieb er immer treu. Es würde zu weit führen das Urtheil der Zeitschriften über seinen ersten Versuch anzuführen: auch liegt diess nicht in meiner Absicht. Aber ich glaube nicht fehlzugehen, wenn ich sage dass dieser V vsueh ihm viel Anfeindungen verursachte. Auch sach er diess voraus. In der Einleitung (p. III-Y) sagt er: Es wurde immer als sehr schwierig betrachtet über das Naturrecht zu verhandeln, und beim Verhandeln solche Ausdrücke zu gebrauchen, dass sie nicht religiöse Glaubensartikel oder Ansichten verletzen — der grösste Theil glaubte und glaubt heute noch, dass es Sache der Verrückten sei, da man ohne für einen Ketzer gehalten oder dessen verdächtigt zu werden, darüber nicht schreiben könne; so wird man durch ein solches ungerechtes Übelwollen entmuthigt den Geist einer nützlichen und notwendigen Be^diäftigung zuzuwenden (6). Er erkannte den Grund darin/, dass die meisten Juristen Protestanten seien, und leugnet dass das Rechtsstudiuni ein eitles sei, und dass man dem Evangelium und der Religion ausschliesslich die Moral zuzuschreiben habe und gerade weil in dieser Facultas t die klarsten, klassischen, leichten und umfassendsten Autoren sind, führ: er die Notwendigkeit sich mit einer neuen Methode und neuen Beweisen zu versehen, an. Er steht nicht an zu behaupten, dass das Naturrecht die Basis und die sicherste Grundlage der wflhren Ethik ist (p. 97). So ist in kurzen seine Beweisführung (Theil 2a §§ 12—14 p. 108—112): Die Religionen, die heiligen Schriften und die Ktvöhetivüter lehren, dass vor der offenbarten Religion die Menschen ein natürliches Recht hatten, das heisst, die ursprüngliche Gesetze wie die des Decaloges eiue natürliche Forderung der Vernunft waren, und daher der Mord, der Diebstahl die Kränkung, der Ehebruch von allen als unwürdige und entwürdigende Handlungen betrachtet wurden. Das nun lehrt die Religion. So lehrt überdiess, dass Gott in dem Menschen moralisches Gefühl gepflanzt habe, weil Gott Schöpfer der Menschen ist und daher der Schöpfer des (5) Der Fortschritt und das 19. Jahrhundert I Vol. p. 79. (6) In seinem Werke der Fortschritt und da* 19. Jhrf. I Bd. p. 123—24 sagt er: Es gibt einen mächtigen Grund, weshalb die Jurisprudenz keinen oder einen nur sehr geringen Fortschritt macht. Er spricht dabei von der politischen Spaltung Italiens, von dem Überfall fremder und barbarischer Völker, deren Joch es tragen musste, wodurch es nicht Zeit hatte Gesetzbücher (Codices) abzufassen, sowie die Studien der Jurisprudenz zu vertiefen. Hiezu kömmt der grosse Fleiss, der auf die theologischen Wissenschaften gewandt wird . . . auf das Sammeln der kirchlichen Canones, und der Texte des Kirchenrechtes. Der einzige, der nach meinem Dafürhalten eine Idee vom Privatrecht vor Kurzem geliefert hat, ist Zeller in seinem Werke: Das natürliche Privatrecht. Ich bin jedoch überzeugt, dass das Wort Jw in unser Sprache diritto (Piecht) von justitia kommt, ich bin überzeugt, dass das Naturrecht alles in sich fassen muss, was gerecht ist und als Gerechtigkeit auf jeden einzelnen Privatmann anzuwenden ist; ich bin ferner überzeugt, dass das Studium des natürlichen Privatrechtes die Grundlage jeder Rechtswissenschaft werden muss, u. z. so wie es von Zeller begonnen wurde.....V"?- sehr >,-enifje mei-; ." italieniscJien Mitbürger werden meiner Methode und meiner Einil mg Beifall?o/to/, die meisten hingegen werden mich an's Kreuz schlagen^ weil sie an verjährten Vourtheilen zähe festhalten. rechten Sinnes und dar Vernunft, welche dem Menschen moralisches Gefühl zur Pflicht macht. All diess lehrt aber auch die Vernunft und die Thatsache (Erfahrung) . . . Die Religion aber gibt mir durchaus keinen Aufschluss über den Anfang des Naturrechtes, verpflichtet mich durchaus nicht einen dieser Artikel zu glauben. Die Religion wird mich nie eine Thatsche glauben lassen, die I nicht ist, sondern nur eine solche, die wirklich ist (p. 111—112 ff.) Trennt man daher die Ethik, die von der Religion stammt vom Naturrechte, so bleibt dieses frei und das ist sehr nothwendJg, weil nicht alle Christen sind,! und der Verfasser, obwol Katholik, sagt, dass, wenn es! sich darum handelt das Recht, das natürliche Sittengesetz, I zu erforschen, welches alle zu erfassen das Recht und zu heoj bachten die Pflicht haben, er nicht zu einer Quelle Zuflucht nehmen könne, die nicht von allen Menschen als authentisch augesehen wird. (7) j Ein erleuchteter geistreicher Philosoph, und noch mehr ein | religiöser Mensch wird ohne Zweifel zum Schlüsse gelan- I gen, dass Gott der Schöpfer des Naturrechtes ist, er wird es ableiten von seiner Vorsehung, von seiner Güte, die die Ordnung und die Vollkommenheit will; und abgesehen von der katholischen Religion, welche die Heiden als nicht zu ihr gehörend betrachtet, wird auch zugeben müssen, dass den Beobachtern des Rechtes ein göttlicher I Lohn zu Theil werden wird. Das ist die Lösung dieser Frage (p. 165). Auch über den Zweck des Gesetzes, über die Unster- | blichkeit und das zukünftige Leben gibt dasselbe, was | sowol Moses, und viel früher der göttliche Heiland einj dringlich und häutig eingeschärft u. z. aus dem Grunde, i damit die der Vernunft allein überlassen?n Menschen i nicht der Verblendung anheimfallen (p. 175—5). j Wenn einmal mit voller Sicherheit und Genauigkeit | alle geschichtlichen Berichte und moralischen Verhältnisse I des Menschen festgestellt sein werden, so ist kein | Zweifel, dass man so manches fester begründen wird, als I diess bisher möglich gewesen (p. 195—6). | Was seine Abhandlung über die Aesthetik betrifft, zu j welchemStudium er eine besondere Vorliebe hatte, so hielt; er sie für die sicherste Wissen schalt der Philosophie, der | schönen Künste, so dass man, nach ihm, anstatt sie zu den i abstracten und methaphysischen Wissenschaften zu zählen,; sie zu den experimentalen zählen müsse; dann theilt er 3 | grosseWahrheiten, 3 unverletzliche Vorschriften, mit, u. z. 1) I das Studium der Natur 2) das Studium der grossen Meister, j die uns vorangegangen und 3) das Studium des mensch- I liehen Herzens. (Discorsi Vol. II. p. 240—1) und er for- I derte: Reinheit und Geradheit des Herzens, der Affecte | und der Gefühle von dem, der sich den schönen Wissenschaften widmen wollte. Sein Werk: Der Fortschritt | und das 19. Jahrhundert ist ein ganz analytisches Werk. (7) Auch in dem Werke: Der Fortschritt und das 19. Jahrhundert, Band I p. 94—95 äussert er sich hierüber in ähnlicher Weise.