Das jüdische Centralblatt
- Journal
- Das jüdische Centralblatt
- Volume
- 1 (1882)
- Issue
- 12 (16.6.1882)
- Date
- 1882-06-16
- Page
- Seite 143 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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DAS JÜDISCHE GEN TR A LBL A TT. 143 dass ich fest überzeugt bin, dass die Materialisten im Namen der Wissenschaft alle auf falscher Fährte sind, und dass sie aus wahren Entdeckungen falsche Schlüsse ziehen, und dass sie in die vor Galilei herrschend gewesene falsche Bahn gerathen, Hypothwen^ von vornherein als bewiesen anzunehmen. Aber ich fürchte, dass Sie für heute schon zu viel haben, and mir thun auch die Augen weh; das Geschriebene bleibt geschrieben und wird dem anvertraut, der sich meiner erbarmt. Meine herzlichen Grüsse Euerer Mutter und vor allem "Dir, mein süssester Isaja, der Du Dich bemühst Deinem Vater ein dauerndes Monument zu errichten, das aus den von ihm selbst zubereiteten Steinen besteht: Gott möge Dir beistehen und Dir Gesundheit und Kraft verleihen, es glücklich zu Ende zu führen. Wenn noch einige sich des Lehrers Vita erinnern, grüsse sie und sage mir ihren Namen. Ganz der Deinige ^JPW ECENSIONEN. ius primae Noctis, eine geschichtliche Untersuchung, von Dr. Karl Schmidt, Oberlandesgerichtsrath in Colmar 398. VI. Vorstehendes Werk, das unter gelehrten Untersuchungen den schönsten Ehrenplatz verdient, will ich hiermit, so weit es der Raum dieser gesch. Zeitschrift mir gestattet, zur Anzeige bringen, und die Aufmerksamkeit der Gelehrten darauf lenken. Der sehr gelehrte H. Verfasser, der mit stauneswertem Fleisse eine Kiesenmasse Quellen für seine Studien aufgesucht, bekundet eine nachahmungswürdige Objectivität, und schreibt einen bewunderungswürdigen, anmuthigeu Styl, so dass die Lektüre dieses scheinbar spröden Stoffes eine recht angenehme wird. Der gelehrte H. Verfasser behandelt in 2 Abschnitten die Darstellung und Beurtheilung der modernen Theorien, wie die einzelnen Nachrichten seines Gegenstandes und widmet einen dritten den Rück blicken, dem Ergebnisse seiner Studien. Nachdem das Entstehen des jus primae noctis nach modernen Theorien erschöpfend verhandelt wird, werden die Nachrichten aus aller Herren Länder, über diesen unerquicklichen das Menschenthum entehrenden Barbarismus vorgeführt. Am schlechtesten kommen da die deutschen Länder und am besten Italien und Oesterreich-Ungarn fort; in diesen Ländern bestanden wol auch Heiratsabgabeu, aber durchaus nicht : ls Loskauf jenes anmoralischen Rechtes. Von eingehender Forschung und meisterhafter Bewältigung des Stoffes legen Zeugnis ab die Kapitel, die von Palästina und Babilon handeln. Der geehrte Verfasser citirt hier vor allem die Talmudstellen (Jeruschalmi, Kiduschin V. 1 und Babli Kethuboth 5) woraus ersichtlich ist, dass syrische und persische Machthaber sich j jene grässlichste Schandthat erlaubten, die man mit jus primae noctis zu bezeichnen pflegt, Eingehend behandelt Autor die Makkabäer- Parthie. Bekantlich wird die Makkäbäer Erhebung auf solche Gewalttaten zurück- I geführt. D r Verfasser stellt das in Abrede, weil er die Nach- | richten hierüber in das Reich der Sage verweist. Nun so ganz sagenhaft ist diese Nachricht denn doch nicht, denn, wenn auch der Talmud (Sabbat 21) solche Gewaltthat nicht erwähnt, so lässt doch Maimonides (Megilla I 13) sie nicht unerwähnt. (Siehe i übrigens über das Makkabaeer-fest unser Mahl bei den Hebräern 167 i 175.) Becht aber hat der geehrte H.Verfasser, wenn er einen Gewalt- | akt nicht in die Kategorie des nach moderner Auffassung ver- I standenen jus primae noctis einreihen will. Was nun der Verfasser auf das, was die (Megillath Thanit) aus der Zeit der Syrer - herrschaft weiter anführt, e benfalls als uagenh:ui, bezeichnet, müssten wir ebenfalls beipflichten. Inhalt und Entstehung jener der zweiten Tempel-Periode gemeinhin zugeschriebeneu Fastenrolle ist noch immer nicht festgestellt, wie überhaupt ihr Name räthselhaft ist. Das Buch heisst Fastenrolle, und stellt Denktage fest, an welchen ttimt gefastet werden darf. Es erinnert das an Löw's treffliche Bemerkung über das Tetra gamm; der Na ne darf nicht ausgesprochen werden und heisst doch Schein ha.nforosch. Zuverlässig sind auch andere Mittheilung en kleiner Midraschim, wie der gelehrte Verfasser scharfsinnig darthut, weil deren Berichte theils widersprechend, theils ungenau, wenn sie auch von unmoralischen Gewaltakten mancher Fürsten oder deren Satrapen berichte;), wohin auch arabische Berichte dieser Art zu zählen sind. Interessant ist das Kapitel, das der Verfasser der Sage über König Salomo und der Königin \on Saba widmet. Salomo reist in Begleitung von Menschen, Genien und 1 hieren nach Mekka, und als er nach drei Tagen rückreisen will, fehlt in seinem Gefolge der Wiedehopf. Dieser wird durch den Adler herbeigeholt, welcher Nachricht bringt über das Land Saba, wie über den letzten König Scharahbil, der Gewalttätigkeiten an sich veheirathende Mädchen verübte, wo aber die jetzt regierende Königin in Weisheit undMil-! de herrscht. Diese Sage, die der Verfasser von Weil aufnimmt, wird übrigens in Bezug auf König Salomo auch anderweitig, wenn auch iu anderer Form gebracht; so ist es z. B. der Wiedehopf, der Salomo den Schamir bei Erbauung des Tempels zum Behauen der Steine, zu welchen kein Eisen verwendet werden dürfte, herbeibrachte. Talmud Gittin 68. Midrasch rabba zu IL M. 52 z. W. M. 14 Jalkut, Könige 182, zum hohen Liede 1. Dem Wiedehopf wird auch eine üb ernatürliche Kraft zugeschrieben im Zerstören und Autbauen, wie es die Erzählung vom Prachtgarten des R. Simuel (Jalkut Kohelet 972 und Babba ztun III M. 22) darthut. Der Wiedehopf kommt auch mythologisch bei andern Völkern vor, (siehe Preller gr. Mythol H. 140.) Seine Gestalt nimmt auch einmal ein indischer Königssohn an. Aelian de nat an. XVI 5. Der Talmud (Chulin 63)§nennt diesen Vogel den Hahn der Wildniss. In dem Kapitel, das mit Heiratsabgaben an Kameraden des Bräutigams überschrieben ist, hätten wir gerne das Gastmahl desSimsön da» erden philistäischen Jünglingen bei seiner Hochzeit gibt (Richter 14, 11, und Philippsohn-s Bibelwerk zur Stelle o. II) erwähnt gesehen. Ebenso hätten die Söhne Eh's (I. Samuel 2, 22, vergl. Philippsohn z. St.) einen vergleichenden Platz finden sollen, wo von dem jus primae noctis der Priester die Rede ist. Schön ist die Zusammenstellung des gelehrten H. Verfassers über Keuschheit« und Enthaltsamkeitsregeln der Neuvermählten, worüber auch der Talmud und talm. Codificatorem an mehreren Orten gründlich, ohne jeglichen Sagenbeisatz, sich aussprechen. Wir scheiden von diesem höchst interessanten und lehrreichen Buche mit dem Wunsche, dass es die wolverdiente, weiteste Ver. breitung finden möge, und fügen nur noch zum Schlüsse die Bemerkung bei, das beim Lesen desselben uns die Idee kam, dass möglicherweise der Brauch in fast allen jüdischen Gemeinden, dass bei Hochzeiten die Brautleute Abgaben-in modernen Gemeinden sind sie sogar bedeutend-zu entrichten haben, auf mittelalterlichem nicht jihdischm Boden entstanden sein mag. Etssek, den 12. Mai 1882. Dr. Spitzer.