Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Centralblatt · 1882-02-01 · 3 (1.2.1882) · p. Seite 32

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Centralblatt
Volume
1 (1882)
Issue
3 (1.2.1882)
Date
1882-02-01
Page
Seite 32 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/9620166-9626018-9625169--026-9625177
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

'32 DAS JÜDISCHE CENTRALBLATT. Grfundsatz muss jedem Paedagogen ein Leitstern sein (l). Doch zu rasches und zu vieles Lehren wird nur Halbbildung und Oberflächlichkeit erzeugen, die zu vermeiden ja Aufgabe des Mittelsohulunteriehtes ist und .sein muss. Der übrige Lehrstoff für die erste Klasse kann beibehalten werden, nur würde ich sehr gerne sehen, dass man das Schemagebet (wenigstens den ersten Theil Deuteronomium Caput 6, Vers 4-9) als obligatorisch einführte, dass dieses zum mindesten gut übersetzt werden müsste. In unserer Zeit ganz besonders, wo das Interesse an religiöser Praxis ein so geringes ist, muss die Schule tjnd der Staatin gleicher Weise die Eltern nicht nur unterstützen, sondern wo es nöthig ist, ganz und:vollwertig vertreten. An dem Lehrstoffe der 2ten Klasse braucht nichts geändert zu werden. Hingegen scheint uns der Lehrstoff der 3. Gymnasialklasse ein höchst einseitiger und daher mangelhafter zusein. Sollen etwa Zizzis, Tephilin, KeriathHathora deshalb in diesem Jahre gelehrt werden, weil der Schüler häufig in dieser Klasse das 13. Lebensjahr erreicht. Darf die Schule auf 'SO w // üusserliche Dingt Rücksicht nehmen '] Und was soll, ein Schüler lernen, der das 13. Lebensjahr überschritten und den ganzen Stoff, der da durchgenommen wird, schon inne hat. Denn es darf in jüdischen Kreisen als bekannt vorausgesetzt werden, dass sämtliche Eltern, wenn sie auch sonst noch so wenig Interesse an der religiösen Entwicklung ihres Kindes nehmen und zeigen, den 14. Jahres-und Geburtstag feierlich begehen und ihren Knaben fSohn) in dem für diesen Tag notwendigen Ceremoniel privatim unterrichten lassen. (Wenn auch der Zweck leider nicht immer ein edler ist, denu es gilt häutig em Schaustück aufzuführen, oder mit einemmale aller religiösen Pflichten gegen den Sohn baar und ledig zu sein). Auch dass die 4. und 5. Klasse gemeinschaftlichen Unterricht geniesst, ist durchaus verfehlt. Wer selbst das Gymasium besucht, weiss welch riesengrosse Kluft gerade zwischen der 4ten und 5 Klasse des Gymnasiums sowol wie der Realschule besteht; eine Kluft die durch den gemeinschaftlichen Unterricht nicht nur nicht überbrückt, sondern geradezu vergrössert wird. Es ist statistisch nachgewiesen, dass ein grosser PercenJ:- satz der die vierte Gymnasial-und Realklasse besuch^den Schüler die Mittelschule ganz verlässt, theils die Hamelssehule dann besucht, und im günstigsten Falle 50% in die höheren Klassen der Mittelschulen aufsteigen. Diesem Umstände muss unbedingt Rechnung getragen werden. Schreiber dieses war an österreichischen und französischen Gymnasien Lehrer in philologicis und hat die Behauptung bestätigt gefunden, dass gerade die 4. Klasse der Mittelschulen eine sehr schwer zu behandelnde ist. Abgesehen davon aber, muss bei einem solchen Abschnitte der Schule, wie sie doch der Abschluss des Untergymnasiums von (1) Vgl. die Schriften: lieber die Reform an den österreichischen Mittelschulen von Dr. M.Ürünwald Prag 1878. Verlag der allgemeinen österreichischen Lehrerzeitungund und die Arbeit: Die Mittelschulen in Deutschland, Österreich und Frankreich von demselben. Wittenberg, Herrose 187s. selbst ergibt, darauf gesehen werden, dass die Schüler auch (razvitak religije) von der systematischen Religionslehre einen klaren Begriff erhalten. Und es ist weit besser. wenn nun die Schülerzahl in Gbergymnasium(Oberrealschulei oder gar schon in der 4. Klasse eine zu geringe ist, so dass 2 Stunden wöchentlicher Untericht zu viel wäre, dass die 4. Khsse separat eine Stunde und dieV.Klasse wiederum separat eine andere Stunde erhalte. In der 4. Klas*<< muss in jedem Falle die Religionslehre gelehrt werden. In der 5. Klasse kann die Erweiterung der Religionslehre und die Fortsetzung der Geschichte vom Exile bis zu Ende des Gaonats gelehrt werden. In der 6. 7. und 8. Klasse mag der Lehrstoff beibehalten werden, nur halten wir es für ganz überflüssig, die Geschichte der Juden in der Gegenwart lehren zu wollen, dadieGegenwart sich einer geschichtlichen Betrachtung entzieht, Ausser Hecht's Lehrbuch, das in neuer aber höchst mangelhafter Ergänzung von Dr. M. Kayserling in Baumgärtners Verlag in Leipzig erschien, besitzen wir überhaupt kein wie j immer geartetes Buch, welches die Geschichte der Juden | bis auf unsere Zeit (do sadasnjosti) fortführen wurde. Und mit Recht. Denn auch in der Weltgeschichte werden | die Ereignisse der neuesten Zeit in den Gymnasien nur | höchst flüchtig genommen, schon aus dem Grunde, weil j die verschiedenartigen politische Strömungen erst das \ praktische Leben vollständig erklären kann und darf.In der : Beschränkung zeiget sich der Meister, dieses Wort Gcethe's; sollte jedem Paedagogen tief in's Herz geprägt werden.; Beschränkung auch im Lehrstoffe ist nothwendig, durchaus aber nicht Beschränktheit. Wir wollen nun zunächst den Lehrstoff, wie wir ihn I für die Entwicklung des religiösen Gefühles und Bewusstseins von Vortheil halten, darlegen, indem wir gleichzeitig j die Erfahrungen, die wir bei unserem Religionsunterrichte in Wien, Leipzig und Breslau zu machen Gelegenheiten | hatten, verwerten. Es muss hiebei die eigentliche Aufgabe des Religions*; unterrichte* der Jugend, gründliche Kenntnisse auf dem I Gebiete des jüdisch-religiösen Wissens beizubringen, um i sie hiedurch zu religionssittlichen Menschen in Geiste; des Judenthums herausbilden, im Auge behalten werden (1) j Demgemäss ist strenge darauf zu achten, dass die Schüler | zu klarer Auffassung des Lehrstoffes hingeleitet werden und vor jeiem mechanischen Verständniss und gefühl- | losen Auswendiglernen und Hersagen der religiösen I Wahrheiten und Lehren bewahrt bleiben, j Die biblische Geschichte darf aber durchaus nicht als i eine blosse Sammlung von einfach thatsächlichen Eri Zählungen behandelt werden, wir müssen sie vielmehr als eine reine Quelle religiöser und sittlicher Belehrung. I als eine Fülle gemüihlicher Anregung betrachten, denn | selbst bedeutende Männer der Wissenschaft erklärten die; biblische Geschichte vermöge ihrer Einfachheit, ihrer I Tendenz religiöser und sittlicher Geistesbelehnng für ein (i) Dr. Philippson's allgemeine Zeitung des Judenthumä! 1881 p. 757 Nrö. 46.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.