Das jüdische Centralblatt
- Journal
- Das jüdische Centralblatt
- Volume
- 1 (1882)
- Issue
- 2 (15.1.1882)
- Date
- 1882-01-15
- Page
- Seite 18 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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18_DAS JÜDISCHE Die Widerlegung der Schlussfolgerung wird gewöhnlich durch die Worte ausgedrückt ptf? fTD? "Jlbö C beweist diess d. h. dass ein solcher Schluss nicht erlaubt ist. X. Verschiedene Arten der Widerlegung. Es ist bekannt, dass das Gesetz ^SPIS 'HjVwnn KS *EK nacn der talmudischen Auslegung das Verbot irgend eine Art Fleisch in irgend welcher Art von Milch zu kochen, enthält. Nachdem bewiesen wurde, dass "itTD D^fiS nicht gegessen werden darf n'TDKD T1DK ist, wird ferner bewiesen, dass man keinerlei Nutzen davon haben dürfe HK2HD TDK Einer der binen wollte diess aus dem Schlüsse der H^IJ? folgern. morn nniDK rvrsg na nnny: >6ttf nbnr ma nDKW p itk rrrap 13 maw nbm -ws PHOTO Wennn schon diese Früchte, durch welche kein ' csetz verletzt wurde, nicht benutzt werden dürfen; so dürfen doch Fleisch und Milch, die nur durch Übertretung eines Gebotes zu«ammengekocht wurden, viel weniger benutzt werden. Die Praemisse ist. dass n"?"lj? minder wichtig ist (^p) als H'D2» aDer diese Prämisse wird dadurch widerlegt, dass H^^JJ niemah erlaubt war, während n"DD bevor sie zusammengebracht wurden, erlaubt waren. Der Talmud ilrückt sich so aus: nrvnn nire? rh nrm kS prc rbuh no (hk:h2 n-nDK ■pw) Trvfifl nw rrrra iraa niÄKn Chulin 115, Mechiltha zu Exodus, Caput 23 Vers 19. 2. Widerlegung der Schlussfolgerung finden wir in der Mischnah Pesachim VI 1. 2. Hier wird nämlich bestimmt, dass wenn der l. Abend des HD2 au* Sonnabend fällt, das Opfern des Passahlammes, das Schlachten, Besprengen etc. am Sabbat erlaubt ist, wiewohl solches sonst als Arbeit H^K^D angesehen wird; während gewisse vorbereitende Handlungen wie z. B. das Lamm in den Tempel zu tragen, obwohl nicht als wirkliche Arbeit betrachtet, sondern nur als dnals unverträglich mit einem Feiertage, nicht gestattet ist. R. Eliezer widerstreitet diesem u. z : dk nnn nDK^ia nwtz kw ntrntr dk no roten?nwn nK rrr kS notr dupd jnttf i^k Wenn das Schlachten, das eine wirküche Arbeit ist, den Sabbat verdrängt, so sollte diess bei Dingen, die keine wirkliche Arbeit sind, desto eher der Fall sein. Dieser logische Schluss wird aber von R. Joschua widerlegt u. z: 12 niDKi riDKbö dwö o nrritp PPDV d notr dwö CENTRA LBLATT. Jeder Feiertag beweist, dass die Folgerung R. Eliezer's unhaltbar ist. Denn an jeden Feiertag (ausser Sabbat) sind gewisse Arbeiten (wie kochen und backen) erlaubt, während alles, was in die Kategorie des rTQttf verboten ist. XI. Wiederherstellung des widerlegtenSchlussest So widerlegte z. B. R. Eliezer den Einwand R. Joschaus rrov *dt in dem er Sftgt: nisöb num PPKI H E Wie kann das, was freiwillig geschieht mit einen (nothwendigen) Gebote verglichen werden, d. h. wenn ri*QC Handlungen nicht gestattet sind am so ist diess weil sie private Angelegenheiten betreffen, während im vorliegenden Falle in Bezug auf das Passahlamm eine religiöse Pflicht ist. R. Joschua schwieg auf dieses Argument R. Eliezer's, da erhob sich aber R. Akiba und zeigte, dass man zwischen rW"l und PH^ft keinen Unterschied machen dürfe. Er sagte jTDin HKiH Das Besprengen (wodurch ein nW DWtt KVP TMättS «"TO TOt^H nK TtfiH H7K1 Unreiner wieder als rein erklärt wurde) beweist diess, weil dieses auch in in das Gebiet des rTOtT gehört und zu gleicher Zeit eine religiöse Pflicht ausmacht (weil die Erfüllung dieser Handlung ihn erst befähigen würde, des Passahopfer zu bringen) und dennoch darf es am Sonnabend nicht vorgenommen werden. Deshalb darf es nicht Wunder nehmen, dass auf das Tragen des Passahlammes und anderen, obwohl eine H*^?- betreffend und an sich nur ein fllDttf am Sabbat nicht begangen werde dürfen. Da ein erneuerter Versuch R. Eliezer's die Widerlegung R. Akiba's zu vernichten, nicht genügend war, wurde der Schluss endlich fallen gelassen. XII. Sophistische Schlüsse (Sophismen). Solche werden durch das argumentum ad absurdum wiederlegt. Mischna Jadajim IV 7 finden wir. Die Sadducäer sagten: Wir haben einen starken Beweis gegen Euch, Ihr Parisäer. Ihr lehret, dass man für den von seinem Ochsen oder Esel verursachten Schaden verantwortlich sei, nicht aber für den von seinem Sklaven verursachten Schaden. Ist diess nicht gegen die natürliche Logik u. z: nn nvift dto mn TKtr nibm dk n» jprä ^:k *hkü* p : k maoa dhd 2"n *:kc tek' nny jpWD Daraul antworteten die Pharisäer. Die Thiere haben keine freien Willen, deshalb sind wir für sie verantwortlich; meine Sklaven aber haben und Erkentnniss und freien Willen. Sie können Feuer an das Eigenthum meines Nachbarn anlegen. Sollte ich dann verpflichtet sein, zu bezahlen? Ein anderes Beispiel von Sophistik findet sich in Massechet Derech Erez Rabba Cap. I. R, Josef ben Taddai