Das jüdische Centralblatt
- Journal
- Das jüdische Centralblatt
- Volume
- 1 (1882)
- Issue
- 2 (15.1.1882)
- Date
- 1882-01-15
- Page
- Seite 17 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/9620166-9626018-9625156--010-9625161- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
T DAS JÜDISCHE CENTRALBLATT. Wenn der um Lohn einen (legenstand bewachende schon in Falle des Gestohlenwerdens des Gegenstandes, das doch einem Zufall olt zugeschrieben werden muss, (1) denselben bezahlen muss, so muss er ihn um so mehr im Falle des Verlorengehens, das fast einem Vergehen gleich kömmt, bezahlen. (Einem Vergehen kommt es insofern gleich, als er mehr Sorgfalt auf die Bewachung hätte verwenden sollen) Baba Mezia 94, b. VII. Schluss de maiori ad minus. Während die Sadducäer das biblische „Auge für Auge" (Exodus XXI, Vers 24) wörtlich als jus talionis auffassten sagten die Rabbinen, dass der einer Person durch die Verletzung eines körperlichen Gliedes angethane Schaden abgeschätzt und durch einen entsprechenden Geldwert vergütet werde. Unter anderen Beweisen, die zur Stütze dieser rabbinischen Auslegung dienen, wird auf Exodus XXI, Vers 29-30 hingewiesen. Der IftlHl bp lautet wie folgt: *6k b nrrä atfon www arpias hö jibtt kSk twr xbv x r p nrrfc my xbv pob Wenn schon da, wo eigentlich Todesstrafe stattfinden sollte, nur Geldstrafe auferlegt wird; so wird doch in dem Falle der Verletzung eines körperlichen Gliedes, wo von Pentateuch selbst eine Todesstrafe nicht verhängt wird, gewiss Geld als Ersatz genommen werden müssen. Mechilta. Exodus Caput 21, Vers 24. VII. Beschränkung in Bezug auf die Anwendung dieser Schlüsse. J1*M mT6 pTTpKS^YH »Es «* genug dass das von einem Beispiel gezogene Resultat gleich sei dem Gesetze, wovon es abgeleitet wurdeu d.h. das auf B übertragene Gesetz darf an Strenge (Härte) nie das in A vorkommende ursprüngliche Gesetz überschreiten. So würden wir z. B. in dem Beispiele von Mirjam erwarten, dass die Zeit ihres Auschlusses vom Lager länger als 7 Tage betragen würde, da doch die göttliche Ungnade schwerer zu büssen sei, als die eines Menschen; nichts desto weniger sagt die thora ausdrücklich „Nur 7 Tage soll sie ausgeschlossen bleiben", also genau die Strafe, als wenn sie ihres Vaters Ungnade sich zugezogen haben würde. Und hierauf beruht auch die erste Beschränkung JHJS riVftb pH p XZh VH Eine weitere Anwendung findet man in der Mischna Baba Kamma II. 5. 2) pH Jtt pt£W pX Auf das Strafgesetz sind die Schlüsse de minori ad maius nicht anwendbar. Der Grund hiervon ist die Möglichkeit des Irrthums in menschlichen Schlüssen, deren Umsetzung in die That aus diesem Grunde nicht gestattet ist. (1) Eine Anwendung dieser Regel findet sich Maccoth 5b, und zwar, um einen Einwand gegen die rabbinische Auslegung des Gesetzes, dass nämlich die Strafe der falschen Zeugenaussage (Deuteron. Caput XIX, Vers 19) nur dann stattfindet, wenn das Urtheil gegen die fälschlich angeklagten nicht vollzogen wurde, zu widerlegen. Der Einwand lautet folgendermassen.?pTü px im ,p-ru mn xb Wenn die Zeugen schon getödtet werden, wenn ihre Zeugenaussage nicht den Tod des Unschuldigen verursacht haben, wie sollten sie nicht da getödtet werden, wenn ein unschuldiger ihrer Aussage wegen getödtet wurde. Aber dieser logische Schluss wird dadurch zu nichte gemacht, dass wir das Axiom aufgestellt pfl jft ptWlJJ pX* Es darf keine Strafe auferlegt werden, die in Folge eines Syllogismus erschlossen wird. (Es muss vielmehr die Strafe in der Bibel schon ausdrücklich bemerkt worden sein. M. G.) 3) Finden wir in der Mischna Jadaim III 2 p£ D^DID mm mm } VI <üe ™ Talmud babyl. Sabbat 132 und Nazir 37 conciser ausgedrückt ist rDPft T'5 *V1 PX »^s dürfen keine Schlüsse i \ I von einem traditionellen Gesetze gefolgert werden, um ein neues Gesetz autzustellen." IX. Widerlegung der Schlüsse. Nicht jeder yp *st correct und rechtskräftig. Wir finden sehr problematische, ja selbst sophistische, die natürlich bloss als Hypothesen, Suppositionen (Vermuthungen) betrachtet werden; denn sie werden zum Schlüsse widerlegt. Die Widerlegung eines )p heisst X3TB Und zwar kann dieselbe auf 2 Arten geschehen 1) Entweder wird die Correctheit der l. Praemisse bestritten, indem gezeigt wird, dass A ("lö^Ö) welches für minder wichtig (^p) gehalten wurde, in mancher Hinsicht wichtiger ist, 2 tens wird die Correctheit der Schlussfolgerung dadurch bestritten, dass man zeigt, dass das besondere Gesetz für A OTttbtt) auf B nicht übertragen werden könne, da es auf C nicht angewendet wird, das in gewisser Hinsicht gleich B ist. Die erste Art der Widerlegung heisst JOp^X iOTÖ X^TT die zweite Art &m jrpDX KDTO Der Styl dieser beiden Widerlegungen ist ein grundverschiedener, dieer ste Art der Widerlegung lautet folgendermassen : qai "pn iibn) pv vbäb n& qsi -pn -man wxi) rro n^xn Warum ist auf A das strenge Gesetz anwendbar? I Weil es wichtiger ist in dieser oder jener Hinsicht. Wie! willst du das Gesetz auf B anwenden, das in dieser | Hinsicht minder wichtig ist? (