Der israelitische Bote
- Journal
- Der israelitische Bote
- Volume
- 5 (1879)
- Issue
- 43 (23.10.1879)
- Date
- 1879-10-23
- Page
- [Seite 3] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9620169-9625151-9624149--275-9624152- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
2) weil er sich erlaubte in christlichen Gasthäusern ungenirt, sogar vor und m i t Juden, unkoschere Speisen, ND'NV, zu essen. Auf diese Beschwerde hin und nach angestellter Untersuchung des Sachverhalts hat die israelit. Oberkirchenbehörde in einem hohen Erlaß vom 22./25. Sept. dss. I. den aufgeklärten Herrn Rabbiner Stern auf die Dauer von 3 Monaten seines Amtes entsetzt. Wir geben nachfolgend den Wortlaut des interessanten Schriftstückes und bemerken blos, daß wir die Strafe im Vergleiche zur Schwere der Vergehen für allzugering erachten. Der hohe Erlaß lautet: König!, israelitische Oberkirchenbehörde an das Königl. Oberamt Münsingen. „In der Beschwerdesache des Israel. Kirchenvorsteheramts in Buttenhausen gegen den Rabbiner Stern von da wegen mehrfacher Verletzungen seiner Amtspflichten verfügt die israel. Oberkirchenbehörde in Anwendung des § 18, Ziff. 2 der Königl. Verordnung vom 27. Okt. 1831 in Erwägung: 1) Daß als erwiesen anzunehmen ist, es habe sich der Rabbiner Stern in zum mindesten fahrlässtger Weise an der Abfassung der Broschüre „Der alte und neue Glaube im Judenthum" von Dr. William Rubens, welche durch vielfache Herabwürdigung kultueller Einrichtungen gläubigen Israeliten zum Aergerniß gereichen muß, insofern betheiligt, als er dem Verfasser dieses Werkes, mit dem er zugestandener Maßen seit vielen Jahren persönlich bekannt ist und mit dem er einen lebhaften brieflichen Verkehr unterhalten hat bezugsw. unterhält,, mit dessen Geistesrichtung und Anschauung in Betreff der in der Broschüre behandelten Gegenstände er also wohl vertraut war, den Anhang zu demselben wie nicht minder verschiedene Gedanken und Redewendungen zu dem Haupttheil der Broschüre geliefert hat und sich dadurch für den Inhalt dieses Werkes in gewissem Grade verantwortlich gemacht hat, in fernerer Erwägung: 2) Daß durch unverdächtigen Zeugenbeweis und durch das eigene Geständniß des Stern als festgestellt anzusehen ist, derselbe habe zu wiederholten Malen seit seiner Anstellung als Rabbiner in Buttenhausen die rituellen Speisegesetze verletzt, durch welches Verhalten er denjenigen Gemeindegenossen, welche sich an diese Speisegesetze halten und sich hiezu im Gewissen verpflichtet fühlen, Aegerniß gegeben und sich in offenbarem Widerspruch mit seinen Pflichten als Rabbiner und Seelsorger gesetzt hat, daß der Rabbiner Stern Hierwegen auf die Dauer von 3 Monaten vom Tage der Eröffnung gegenwärtiger Verfügung an vom Amte zu suspendiren, auch zur Tragung der Kosten einer etwaigen Amtsverweserei zu verpflichten sei, mit dem Anfügen, daß künftige, wiederholte Verfehlungen dieser Art von seiner Seite die Oberkirchenbehörde zu nachdrücklichern Maßnahmen veranlassen würde. (Zu welchen nachdrücklichern? Zu 6 oder 9 Monaten Suspension?) Das Oberamt erhält den Auftrag gegenwärtigen Erlaß zur Kenntniß des Stern und des israelitischen Kirchenvorsteheramts Buttenhausen zu bringen, hiebei ist dem letztem zu bemerken, daß die Oberkirchenbehörde dem Anträge auf Entfernung des Rabbiners Stern vom Amte keine Folge zu geben gewußt habe, da nicht als erwiesen angenommen werden konnte, daß derselbe der wirkliche Verfasser der Broschüre „Der alte und neue Glaube" sei und auf die sonstigen Verfehlungen dieses Rabbiners, so weit sie erwiesen, nicht sofort das äußerste Maß disciplinärer Strafe angewendet werden dürfte. Wegen etwaiger Stellvertretung für den Rabbiner, in welcher Beziehung dem Kirchenvorsteheramte Antrag zu stellen unbenommen sei, bleibe Verfügung Vorbehalten. Eröffnungsbeurkundungen des Rabbiners Stern, sowie des Kirchenvorsteheramts Buttenhausen sind hierher vorzulegen. Stuttgart den 22./25. September 1879. Schmidt." Gegen diese Entscheidung soll das israelitische Kirchenvorsteheramt Buttenhausen, wie wir hören, returrirend sich an das Kultusministerium gewendet haben. Wir wünschen besten Erfolg. -(Bemerkung der Redaktion.) Die Affaire Stern in Buttenhausen ist leider nicht die erste und wird auch nicht die letzte sein, so lange die Gemeinden bei der Wahl ihrer Rabbiner, nicht vorsichtiger zu Werke gehen. In der That wäre es höchste Zeit, scandalösen, die Ehre der Gemeinden, der Rabbinen wie die des Judenthums verletzenden Vorkommnissen gleich denen zu Buttenhausen, ein für allemal ein Ende zu machen. Will man aber das Uebel beseitigen, so muß! man vor Allem der Ursache dessen auf die Spur kommen. Die Wahl der Cultusbeamten bei den nichtjüdischen Confessionen liegt bekanntlich in Händen von wieder andern Beamten derselben Confession, so daß der Diener höheren Ranges den untergeordneten Ranges zu wählen hat. Wo jüdische Consistorien bestehen, wie in, Frankreich und andern Staaten, ist dieser Wahlmodus auch jüdischerseits eingesührt. Ganz anders stehen die Verhältnisse bei uns in Deutschland; da sind es Private, Cultusvorsteher zwar, doch keineswegs Cultusdiener, die in der Cultusbeamtenfrage den Ausschlag geben. Und daher kommt es, daß, wenn z. B. die Herren im Gemeindevorstande zu confessionslos sind, sie auch, ganz nach ihrem Geschmacke, einen konfessionslosen Rabbiner anstellen oder mit andern Worten: einen Hüter des Gesetzes, dem das Gesetz ein Dorn im Auge ist. — Es bleibe einem Jeden unbenommen, in Sachen von Religion mit seinem Gewissen abzumachen, inwiefern er diesem, jenem oder keinem Religionsshsteme leben will. Doch ist Eines nicht für Alle. Einem Jeden, sagen wir, doch nicht den Priestern selber, diese sollen wie jeder sonstige Beamte ihres Amtes ehrlich walten. Die Lehre Kant's, daß es der Moral nicht widerspreche, wenn ein Priester in seinem Privatleben anders thut, als er öffentlich lehrt, weil er doch auf der Kanzel blos im Namen eines Systems und nicht in dem seiner eigenen Person redet, könnte nur dann dem Seelsorger maßgebend sein, wenn er sein Amt gratis verwaltete, oder wenn es die Synagoge und nicht der Staat oder die Gemeinde wäre, die ihm sein Jahresgehalt sicherte. So lange aber eine Gemeinde gegen ein Jndividium Verpflichtungen übernimmt, müssen wir auch die gegenseitigen Verpflichtungen von Seiten des Jndividiums gesichert sein. Freilich hat sich der Rabbiner nirgends contraktlich verpflichtet, sich der Besuche von Kirmessen, Bällen und sonstigen Vergnügungsplätzen *) zu enthalten, Sabbath und Speisegesetze genau zu befolgen rc. rc. Das ist aber auch Alles, was die betreffenden Rabbiner, denen in Bezug auf genannte Punkte Vorwürfe gemacht werden, zu ihrer Rechtfertigung anführen können. Wenn dem aber so ist, so wäre es ganz vernünftig, wenn die Gemeinden (namentlich Fortschrittsgemeinden) um zu öffentlichen Aergernissen von Seiten ihrer Rabbinen keine Veranlassung zu bieten, ihre Rabbiner contraktlich zu einem anständigen, moralischen, religiösen Lebenswandel zu obligiren. Dahin ginge unser wohlgemeinter Rath. Weil aber unter Gemeinde Gemeindevorstand verstanden wird, und in vielen Fällen die Mitglieder des Gemeindevorstandes solche Vorsicht für unnütz oder lächerlich halten, so giebt es kein anderes Mittel um Skandale a 1a Buttenhausen zu vermeiden, als wenn mit vereinter Kraft energisch dahin gearbeitet würde, um Rabbinerwahlen aus den Händen der Vorstände zu nehmen und dieselben — wie dies bei andern Confessionen üblich ist — in die von Männern vom Berufe zu legen. — Wir garantiren den besten Erfolg. *) Diese Besuche geschehen häufig in unanständigster, würdeverletzender und öffentliches Aergerniß erregender Weise. Frankreich. — (Civilehe und ihre Folgen). „Im Leben vereint, im Tode getrennt" mit diesen Worten werden am Besten die Familienzustände illustrirt, die in Folge der Civilehe eintreten. So berichten die „Archives Jsraelites" aus Paris Folgendes: Der Bildhauer Adam Salomon hatte eine Christin geheirathet, welche später Jüdin geworden war. Im vorigen Jahr starb die Frau und wurde in dem Familienbegräbnisse auf dem jüdischen Friedhofe von Fontaineblau, woher Herr S. stammt, beigesetzt. Nun verklagt die Tochter, welche an einen Advokaten, den Katholiken Herrn Asmand Adam, verheirathet ist, den Vater und fordert unter Anderm auch, daß die Mutter ausgegraben und im katholischen Familiengrabe in Paris beigesetzt werde. Vermischtes. — Die Altersversorgungs - Anstalt der jüdischen Gemeinde in Berlin feierte am Sonntag Vormittag in dem Anstaltsgebäude in der Großen Hamburgerstraße das Jubiläum ihres 50jährigen Bestehens. Ein im Garten der Anstalt aufgeschlagenes festlich geschmücktes großes Zelt nahm die zahlreich erschienenen Gäste auf, unter welchen sich Vertreter des Magistrats und der Stadtverordneten-Versammlung, die Repräsentanten der jüdischen Gemeinde, der Vorstand und zahlreiche Wohlthäter der Anstalt und die Hospitanten derselben befanden: Den festlichen Akt eröffnen der Synagogenchor mit dem Gesänge des 37. Psalms: „Jung war ich und bin auch alt geworden", worauf Justizrath Makower Namens des Vorstandes die Gäste und namentlich auch die Vertreter der Stadt aufs Herzlichste begrüßte. Möge man draußen, so führte derselbe aus, glauben, ein gottgefälliges Werk zu thuu, wenn man Mißgunst und Neid zwischen Bürgern derselben Stadt säet, das Erscheinen der städtischen Vertreter sei ein Pfand dafür, das die städtischen Behörden alle humanen Bestrebungen kräftigst unterstützen und diese schönen Traditionen auch in Zukunft sorgsam wahren werden. Die Kommune Berlin habe vor 50 Jahren mitgewirkt bei dem Entstehen der Anstalt und sie begrüße jetzt nach 50 Jahren das Wachsthum derselben. Rednerwarf dann einen Blick auf die Entwicklung der Anstalt, die vor 50 Jahren mit geringen Mitteln begonnen, jetzt für fast 100 Insassen ein Heim gewähre und zeigte, wie dieselbe vermöge ihrer ganzen Organisation, ihrer Erfolge und ihres Wachsthums ein Recht auf ferneren Bestand habe. — Rabbiner Dr. Frankl schloß an diese Worte eine Betrachtung über die Macht der religiösen Idee, welche der Altersversorgungs-Anstalt zu Grunde liege und dieselbe stets jung erhalten werde, und mit dem Gesänge des 4. Psalms schloß die Feier. — Eine umfangreiche Jubiläumsschrift gibt Kunde von der stetigen Entwickelung des Instituts, welches im ersten Jahrzehnt wenige Zimmer im alten Krankenhause zur Verfügung hatte. 1845 wurde der Grundbau der jetzigen Anstalt aufgeführt, im Jahre 1867 wurde der erste, im Jahre 1872 der zweite Anbau nöthig, zu welchem Herr Adolf Reichenheim ein Geschenk von 30,000 Thlrn. machte. Jetzt sind bereits wieder alle Zimmer der Anstalt besetzt und der Vorstand sieht sich in die Nothwendigkeit versetzt, abermals neue Räume zu beschaffen. Seit ihrem Bestehen hat die Anstalt 206 alten hilfsbedürftigen Männern und Frauen Aufnahme gewährt, zur Zeit beträgt die Zahl der Hospitanten 90, nämlich 23 Männer und 67 Frauen. Für die jährliche Erhaltung eines Hospitaliten wird — abgesehen von der freien Wohnung — durchschnittlich eine Summe von etwa 600 M. aufgewendet. Die Jahres-Rechnung pro 1878 balancirt in Einnahme und Ausgabe mit der Summe von 736,036 Mk. 60 Pf., seit dem Jahre 1829 betrugen die Einnahmen 1,468,285 M., die Ausgaben 1,001,405 M.» so daß unter Hinzurechnung von 205,288 Mk. als Werth des Anstaltsarundstücks sich z. B. ein Vermögensbestand von 682,169 M. ergiebt. Die Kaiserin richtete an die Altersversorgungs- Anstalt der jüdischen Gemeinde an ihrem Jubilänmstage nachstehendes Schreiben: „Ich freue Mich, zu dem 50jährigen Bestehen einer Anstalt Glück wünschen zu können, deren Werth Ich durch persönliche Kenntniß schätze und die berufen ist, auch in ferneren Zeiten segensreich für die Mitbürger Berlins zu wirken. Ich übersende der Anstalt beifolgend das Bild des Kaisers. Baden-Baden, den 3. Okt. 1879. Augusta. Berl. Volks-Ztg^ — Der bekehrte Schneidergeselle. (Eine Anekdote aus Polen). Nach der Stadt R. kam ein jüd. Schneidergeselle zugewandert, und fand bei einem christlichen Meister, der ein eifriger Pietist war, Arbeit. Bekanntlich arten die jüdischen polnischen jungen Leute, wenn sie nach Deutschland kommen, in religiöser Beziehung aus; so auch dieser Geselle. Ohne sich lange zu besinnen, aß er aus der Küche seines Meisters und arbeitete auch am heiligen Sabbath. Da der Bursche sein Fach gut verstand und keinen blauen Montag, gleich vielen Andern feierte, sondern mäßig lebte, weder trank noch rauchte, so gewann er sich bald die Gunst des Meisters und dessen Ehehälfte. Nach Verlauf einiger Wochen fing der fromme Meister Putsch an, seinen Gesellen zu bearbeiten und zu seiner seligmachenden Sekte zu bekehren, worin ihm der Pfarrer seiner Kirche tapfer half. Der Meister versprach seinem Opfer, im Falle er zu seiner Kirche übertrete, ilm» seine einzige, hübsche Tochter zur Frau und dazu