Der israelitische Bote
- Journal
- Der israelitische Bote
- Volume
- 5 (1879)
- Issue
- 33 (14.8.1879)
- Date
- 1879-08-14
- Page
- [Seite 2] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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träge zugestanden werden. Die Ausführung des Prinzips wird später durch Gesetze geregelt. Für den Erwerb von ländlichem Grundbesitz werden eigene Gesetze geschaffen. Dies sind ja rein innere Angelegenheiten (8ie.) und widerspricht dies nicht dem Artikel 44 des Berliner Vertrages? Die meisten Juden Rumäniens sind sremde Unterthanen, nie war ein Jude rum. Bürger und es ist Thatsache, daß die Juden, welche wohl zu den Steuern und zum Militärdienst verpflichtet waren, keineswegs rum. Staatsbürger waren. Nun will der Berliner dieses ändern, aber auf welche Weise? Die dadurch in Rumänien entstehende Erregung kann vielleicht für die Juden unheilvolle Folgen haben. (Wie großmüthig. Red.) Wie soll man es zulassen, daß 450,000 ungebildete fanatische Juden Bürger werden sollen, (wir hörten dieser Tage von einem Rumänen, welcher uns ganz besonders von den Juden selbst nicht allzuschöne Sachen erzählte, doch er versprach uns von Hause aus genauere Berichte zu erstatten, er gab uns die Zahl der Juden auf ca. 900,000 an. Red.) die eine andere Sprache, andere Sitten, (sollen allerdings sehr sonderbare sein. Red.) andere Gesinnungen haben und von den Einheimischen stets als Fremdlinge betrachtet werden? man würde dadurch die wirthschaftlichen Interessen des Landes schädigen und in der That würde die Bevölkerung zur Verzweiflung, zur Empörung und weiß Gott zu welch' anderem Unheil noch getrieben! Dies ist der Hauptinhalt der allerneuesten rum. Note. Zum Schluffe sagt der Minister, daß aus dieser Note zu ersehen ist, daß die rum. Regierung alles für die Ausführung des berliner Vertrages machen will und fordert die Gesandten auf, den Inhalt der Note dem Minister des Aeußern mitzutheilen und auf Verlangen eine Abschrift zu geben. Niemand hat jedoch eine Abschrift verlangt. Ja, die Minister des Aeußern Bismarck, Andrassi, Wadington, Sallisbury und Karoly wollen von der rum. Note nichts wissen. Der Minister Sallisbury sagte zum rum. Gesandten nach Vorlesung der Note: „Der Inhalt dieser Note wurde schon vor dem Erscheinen derselben widerlegt. Mit solchen Mitteln wird sich die fürstlich rumänische Regierung keine Achtung verschaffen. Sagen Sie ihrem Vorgesetzten, daß er zu Werke schreiten soll, da die Mächte bei ihrem Beschlüsse beharren." Und es ist ganz richtig, daß die Synode bereits widerlegt wurde! Es ist Lug und Trug, ja sogar unverschämt, was der Minister Boerresko sagt; er will die Gleichstellung der Juden im Prinzip anerkennen, ihnen aber keine bürgerlichen Rechte ertheilen. Er sagt, daß die Juden in Rumänien nie Bürger waren; dies ist wohl richtig, aber auch in Oesterreich und in den andern Ländern waren die Juden keine Bürger, wurden aber mittelst Gesetz als solche anerkannt, was auch jetzt in Rumänien geschehen muß. Er nennt die Juden Fanatiker, welche eine andere Sprache und andere Sitten haben; dieses ist eine einfache Verläumdung, es ist erwiesen, daß die rumänischen Juden gebildeter sind als die rum. Christen. Die Juden sind keine Fanatiker. Der Minder sagt, daß die Interessen des Landes geschädigt werden, was ebenfalls falsch ist, und werden wir darüber noch sprechen und das Gegentheil Nachweisen. Schließlich droht uns der Minister, daß es zu einer Empörung des Volkes kommen wird, dies ist unerhört! Ein Minister, der in erster Reihe berufen ist, für Ordnung zu sorgen, fürchtet vor Unruhe? Un- ■JPJ11 in -.. gewesen. Die jüdischen jungen Damen, die ich kennen gelernt, betrachten die Kenntnisse und die Bildung, die sie sich angeeignet haben, ebenso als Luxusgegenstände, mit denen sie sich schmücken und mit denen sie glänzen können, wie die seidenen Kleider und die Schmucksachen. Der Bücherschrank und das Instrument sind für sie dieselben Möbel wie der Spiegel und der Putztisch." Er hatte im Eifer mehr zu sich als zu der Mutter gesprochen und fuhr wie aus einem Traume erwachend auf, als die alte Frau mit scharfer Stimme antwortete: „Ich bin eine unwissende, ungelehrte alte Frau und versteh' von Allem, was du da sagst, sehr wenig. Das Eine höre ich aber, die Kinder deines Volks sind dir nicht gut genug. Du stellst Vergleiche an zwischen und den Töchtern der Gojim. *) Dir wird eine vord^Z^bn gefallen und ich habe Furcht, du wirst! hingeherft^d.ich taufen, der Tag soll nicht betagen, wo es geschiehtH^ld sie heirathen. „Stein, Muttes me, und wenn mir das Herz darüber bräche, day^^ das Mädchen, das ich liebe, aufgeben müßte! KannstJ»^? wirklich glauben, daß ich dir einen solchen Kummer bert»»^n würde? *) Nichtjuden. möglich! Eine Regierung kann schon für die Erhaltung der Ruhe sorgen; aber der Minister Boeresko scheint ein Kinderspiel zu treiben. Er will die Juden vor Rumänien abschrecken. Nein, wir fürchten nichts! -iöty mr *6 njpi Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Bonn. Wir brachten vor einiger Zeit eine Notiz, daß den jüdischen Schülern der Besuch der höheren Schulen an Fest- und Samstagen anheimsteht; wir bemerkten, daß die einschlagenden Bestimmungen der kompetenten Behörden wenig bekannt sind. Wir geben nachstehend den Inhalt der einschlägigen Verfügungen. a) Preußen. 1) Ministerial Verordnung vom 6. Mai 1859: Auf Ansuchen der Eltern bei dem Provinzial-Schulkollegium sind die jüdischen Schüler vom Besuch des Unterrichts zu dispensiren. 2) Ministerial-Verordnung vom 30. Januar 1869: „Jüdische Schüler sind auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern vom Schreiben am Sonnabend zu dispensiren." b) Bayern. Regierungsentschließung vom 19. Dez. 1877: 1) Die jüdischen Schüler sind für diejenigen Unterrichtsstunden, welche mit dem Gottesdienste collidiren, unbeanstandet zu dispensiren. 2) Rückstchtlich der Theilnahms der israel. Schüler an schriftlichen Arbeiten rc. am Sabbath und Festtagen ist den jüdischen Ritualgesetzen möglichst Rechnung zu tragen. o) Hessen-Darmstadt. Ministerial-Verfügung vom 31. October 1876. 1) Die jüdischen Schüler sind verpflichtet am Samstag die Schule zu besuchen. 2) An den bezeichneten Tagen sind sie zum Schreiben nicht anzuhalten. 3) Ferner sind die jüdischen Schüler und Schülerinnen an folgenden Tagen vom Schulbesuche freizuzeben. I. Neujahrsfest, zwei Tage ganz. II. Versöhnungsfest, einen Tag ganz. III. Ostern', Pfingsten und Laubhüttenfest einen Tag ganz, für den zweiten Tag nur während des Gottesdienstes. ä) Volksschulgesetz vom 24. Juni 1874: Den Israeliten in christlichen Schulen auf Verlangen der Eltern oder Erzieher 1) der Sabbath, 2) die zwei Neujahrstage, 3) die zwei ersten und letzten Tage des Laubhüiten- und Pessachfestes, 4) das Versöhnungsfest, 5) das Purimfest, 6) ein Chanukahtag, 7) die zwei Tage des Wochenfestes, und 8j der Gedächtnißtag der Zerstörung Jerusalems freizugeben. e) Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. Ministerial Verfügung vom 19. Februar 1877. «Es steht der Anordnung des Schulvorstandes (beziehungsweise der Ortsschul-Behörde) anheim, denjenigen jüdischen Kindern, für welche Dispensation vom Besuche der Schule für jeden Sonn¬ „So lange ich lebe, thust du es nicht, das weiß ich," sagte sie, ihm die Hand auf das Haupt legend. „Wenn ich aber todt bin, wirst du es mir auch im Grabe nicht zu Leide thun?" «Nie, Mutter, nie. Du weißt, ich bin kein strenger Jude, ich habe dir das nie verhehlt, aber ich liebe mein Volk und ich halte es für eine erbärmliche Feigheit, cs zu verlassen, so lange es noch immer zurückgesetzt und verachtet wird. Gerade diejenigen Juden, denen es gelungen ist, sich Ansehen und Stellung zu erwerben, die in Kunst und Wissenschaft etwas leisten, gerade deren Pflicht ist es doppelt, Juden zu bleiben. Ich würde nie eine Christin heirathen, wenn viese Heirath zugleich meinen Uebertritt bedingte." Die alte Frau war mit freudiger Bewunderung der begeisterten Rede ihres Sohnes gefolgt; verstand sie auch nicht Alles, was er sagte, so empfand sie doch, daß es edel, schön und gut war. Bei der letzten Wendung stutzte sie aber. «Wenn du Jude bleiben und eine Christin heirathen könntest, so thätest du es wohl?" fragte sie. «Wenn sie nun aber doch die neumodische Heirath, die Civilehe einführen?" „Sei ganz ruhig, Mutter," lachte der Professor bitter, „wer auf die wartet, wird alt und grau dabei. abend Vormittag von 10--11 beantragt wird, dieselbe zu gewähren. k. Reichslande. Oberpräsidial-Verfügung vom28.Febr. 1876: 1) Den israelitischen Schülern der Seminarien, Präparandenschulen, höheren Töchterschulen, Mittelschulen, Fortbildungsschulen, Elementarschulen und Kleinkinderschulen ist der Besuch des vormittägigen Hauptgottksvienstes am Sabbath gestattet. 2) Den isr. Gymnasiasten ist gestattet, an den hohen jüdischen Feiertagen die Schule nicht zu besuchen und an den Samstagen des Schreibens sich zu enthalten. g) Sachsen. Ministerial-Verfügung vom 18. Juli 1861: Die israelitischen Zöglinge christlicher Lehranstalten (mit Ausnahme der Handelslehcanstalt zu Dresden ist es überlassen an Sabbath- und Festtagen zu schreiben, sowie beziehentlich vom halb- und ganztägigen Schulbesuche einem gestellten Anträge gemäß die Schule zu besuchen. b) Würtemberg. Ministerialerlaß vom 7. März 1831: Den, die allgemeine Schule besuchende israelitischen Kindern sind zum Schreiben am Sonnabend nicht anzuhalten; der Besuch der Synagoge ist zu ermöglichen. Eine einheitliche Lösung der bezeichneten Frage ist durchaus wünschenswerth. Bon«. Association der Händler. Wunderbar aber wahr! ll^l^NX-Händler in Triest sollen in der That unter sich eine Vereinbarung getroffen haben, die Preise der DVlVinN in die Höhe zu schrauben. Um der Sache auf den Grund zu kommen, hat die löbl. Redaktion des „Wiener Israelit" ein Vertrauensmann sofort nach Triest gesandt, um sich von der Sache Gewißheit zu verschaffen. Ohne nähere Nachrichten abwarten zu müssen, scheint die ganze Sache schon jetzt dadurch in die Brüche gegangen zu sein, daß laut Telegramm vom 8. August, welche schon am;10. Aug. allerwärts bekannt war, ein Grieche dem sog. D'O'HnX Klub Concurrenz zu machen gesonnen ist. Wie dem auch sei, das Publikum möge sich dadurch nicht beirren lassen, und sich unter anderen deutschen Häusern an die Firma I. Kauffmann in Frankfurt a./M. wenden, die immer ein großes Lager davon hält. Diese Mittheilungen glaubte die Redaktion im Interesse des DWiriK benöthigten Publikums bringen zu müssen. Bonn. Wie kommt es, daß so viele Orte, welche' doch vermögend genug sind, keinen Rabbiner anstellen? Diese Frage läßt sich einfach und klar beantworten. Es scheint nämlich, daß man mit den Kenntnissen der modernen Rabbiner, überhaupt mit deren Lebens- und Studiengang nicht sonderlich zufrieden ist, indem man mehr auf die äußere Form als auf inneren Gehalt und Gediegenheit sieht. Was diese Gemeinden unter Gediegenheit verstehen und von dem Candidaten verlangen, ist: 1) Regelrechte Absolvirung der vorschriftsmäßigen Studienzeit auf einer pQt£^; 2) ein Zeugnis; dreier orthodoxen Rabbiner, darüber, daß sie die vorschriftsmäßige Zeit bei ihnen gewesen, mit allem, auch mit der jüdischen Religion Bezüglichem bekannt gemacht worden sind, überhaupt, theoretisch und praktisch ausgebildet, einer Gemeinde als Rabbiner mit gutem Gewissen empfohlen werden können. Endlich müssen die So lange Friedrich Wilhelm der Vierte in Preußen regiert, bekommen wir keine Civilehe." «Gott soll ihn leben lassen hundert Jahr!" rief die alte Frau, indem sie aufstand und sich dann wieder in ihren Stuhl sinken ließ. „Gelobt sei sein heiliger Name, daß er es dem Könige in's Herz gegeben, solch ein Unglück von Israel abzuwenden." Der Professor schwieg; die Pietät verbot ihm, der Mutter zu widersprechen, selbst wenn sein Verstand ihm nicht gesagt hätte, daß es vollständig unfruchtbar gewesen wäre, gegen diese Ansichten ankämpfen zu wollen. „Du siehst also, daß du nichts zu befürchten hast," sagte er. „Ich will aber nicht, daß du ein alter Jung' wirst," versetzte sie. «Wenigstens anhören könntest du doch, was Mendel Freund mir geredet hat." „Sind wir glücklich wieder bei Mendel angelangt," lachte der Professor, «der scheint wirklich in unserer Unterhaltung jetzt der Unvermeidliche zu sein. Hat er Briefe aus Holland oder Brabant bekommen?" „Laß du mir nur den Mendel zufrieden," entgegnete die alte Frau jetzt ebenfalls in heiterem Tone. „Der redet aus keinem hohlen Faß. Er hat mir die jüngste Tochter von Moses Löwenthal in Frankfurt vorgeschlagen.