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Der israelitische Bote · 1879-05-15 · 20 (15.5.1879) · p. [Seite 2]

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Journal
Der israelitische Bote
Volume
5 (1879)
Issue
20 (15.5.1879)
Date
1879-05-15
Page
[Seite 2] (sequence 2)
Language
German
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gesagt werden kann ^JT> üh „Er soll sich nicht davon entbinden", weil es in der Freiheit des Schwörenden liegt, die Schwüre zu halten, sie somit in die Kategorie von ^5jv gehören und darum consequenterweise — ungeachtet sie beziehungsweise als Assertation siguriren — nach der aus der traditionellen Interpretation hervorgehenden Bestimmung 'V"inN blN gelöst werden können. Sie sehen schon wie Herr H., der bereits anderthalb Jahre über der Lehre von der Auflösung der Eide brütet und zu diesem Zwecke alle vor- und nachtalmudischen Schriften durchstöbert selbst bis zum n"Tl und D^"D herab, sich dennoch auf diesem Terrain so wenig zu orientiren versteht, daß er immer und immer die Frage wiederkäut: welch ein Unterschied zwischen einem directen Reinigungseid und einem zur relativen! Reinigung von einem Verdachte ausgesprochenen Gej lübde bestehe? eine Frage, die mit einem Worte zu! beantworten ist: aus Eide und Gelübde, die man zu halten vermag, passen die Worte brv und gehören, einerlei, zu welchem Zweck sie geleistet, ob freiwillig oder zur Beglaubigung und Garantie (Gittin 35 b, Eruchin 23 a) in die Klasse der Eide 'nni ^IT> V^mD w nnK bx bniD wk «in Uebersehen Sie aber auch nicht bei dieser Gelegenheit 'iipsw mpD b in"n nn erbm hdd ’jnül O^Dn- Aus derselben Stelle, wo Holdheim zu argumentiren sucht, daß, weil Gelübde zur Beglaubigung einer Aussage gelöset werden können, nach den Rabbinen auch assertorische Eide auflösbar seien, nämlich Gittin 35 b, wo der Talmud die Anordnung des R. Gamliel, daß eine Wittwe, welche ihre verschriebene Morgengabe aus dem Nachlasse ihres verstorbenen Mannes erhalten und sich von dem Verdachte reinigen wolle, als habe sie schon einen Zahlungsabschlag erhalten, statt des früher üblich gewesenen directen Reinigungseides nur ein Gelübde (daß diese oder jene Speise ihr “fiDN sei, wenn sie etwas erhalten) zu leisten habe, für ungenügend hält, weil die Wittwe sich das Gelübde lösen lassen könne: aus derselben Stelle geht ja bis zur Evidenz hervor, daß bei der früheren Einrichtung, nach welcher die Wittwe einen Reinigungseid zu leisten hatte, die Möglichkeit, den Reinigungseid zu lösen, nicht vorhanden war, weil assertorische Eide unauflösbar sind. Ebenso lesen wir dort ein Factum, daß Ras Hunna, der Ursache hatte Gelübden nicht zu trauen, auf den geleisteten Reini> gungseid einer Wittwe sogleich befahl, ihr die Ketubba auszuzahlen. Versteht also Herr Holdheim den Talmud. (Fortsetzung folgt.) Geschichte der Juden am Bodensee und Umgebung. Nach gedruckten und ungedruckten Quellen dargestellt von Dr. L. Löwenstein. Erster Theil. Im Selbstverläge des Verfassers. Gailingen 1879. 10 Bogen. 149 Seiten. In jüngster Zeit ist das Vertrauen, das man weltgeschichtlichen Werken entgegenzubringen gewohnt war, gesunken; es hat sich die Meinung Bahn gebrochen, daß eines Mannes Kraft nicht hinreiche den Reichthum von Ereignissen in ihrer mannigfachen Wirkung, welchen die Universal - Geschichte in sich birgt, zur klaren Anschauung andrer zu bringen. Der Spezialdarstellung werden weitere Concesstonen gemacht. Gleiches gilt von der Geschichte des Judenthums, der Universalgeschichte des Deismus; auch hier würden Einzeldarstellungen die Geschichte des jüdischen Volkes weiteren Kreisen verständlicher als bisher machen. — In diesem Sinne begrüßen wir freudig die angeführte Schrift. Der Verfasser üibt die Geschichte der Juden in Ueberlingen,Konstanz, Schasfhausen und Dießenhofen. Kein freudiger Gang ist es, den wir an seiner Hand machen; aus jeder Seite des Buches erheben Lüge und Unverstand frech ihr Haupt, das Martyrerthum eines fest am angestammten Glaubens hängenden Häufleins wird vergeblich erschüttert durch die Qualen der Folter. Neidisches, arbeitscheues Gesindel, gewissenlose Priester und geldgierige Fürsten im Bunde foltern, verschachern Wehrlose. Die Geschichte der genannten Gemeinden ist nur eine Kette unnennbarer Leiden, roher Verfolgung und schändlicher Erpressungen. Mit lobenswerthem Fleiße hat der Verfasser alle Urkunden gesammelt, die diese Greuel verbürgen; in gleich anerkeunenswerther Weise hat er alles, was von anderen gesagt worden, angeführt und seinen Worten vergleichend gegenüber gestellt. Die Diction des Buches ist einfach und ansprechend; geschickt wußte sich der junge Verfasser dem anmaßenden Ton, der gewöhnlich Erstlingswerken anhastet, fern zu halten. Aus den angegebenen Gründen bietet die Schrift eine Quelle dieser Geschichtspartei, wie sie bisher fehlte, sie wird dem Historiker werth sein; doch ist ihre Ausnahme in weiteren Kreisen minder gesichert, unsere Zeitgenossen verlangen den Kern der Geschichte in goldener Schale; die Schilderungen jüdischer Zustände in Form von Romanen und Erzählungen, wie die von Berthold Auerbach, Kompert und Bernstein sind gern gelesen. Wer dieser verfeinerten Kost nicht bedarf, dem empfehlen wir, wenn er sich Kenntniß verschaffen will von den Anschauungen des Mittelalters, die Löwenstein'sche Schrift. Der Verfasser beabsichtigt in einem zweiten Bande, dessen Erscheinen von der Aufnahme des besprochenen abhängig ist, die Geschichte der Juden an andern Orten vom Bodensee zu veröffentlichen. Wir fügen noch den Wunsch an, daß der Kulturgeschichte in der Fortsetzung der entsprechende Raum zugewiesen werde. W. B. Gesetz Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. (Nr. 8637.) Verordnung, betreffend die Verleihung der Rechte einer Synagogengemeinde an die altisraelitische Kultusgemeinde zu Wiesbaden. Vom 24. März 1879. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc. verordnen auf Grund des § 8 des Gesetzes vom 28. Juli 1876, betreffend den Austritt aus den jüdischen Synagogenzemeinden, (Gesetz-Sammlg. S. 353) was folgt: Nachdem verschiedene, auf Grund des Gesetzes vom 28. Juli 1876 aus der israelitischen Kultusgemeinde zu Wiesbaden ausgetretene Juden sich behufs dauernder Einrichtung eines besonderen Gottesdienstes unter dem Namen „altisraelitische Kultusgemeinde in Wiesbaden" vereinigt und ein Statut der letzteren beschlossen haben, werden dieser Vereinigung, unter Genehmigung des Statuts in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung, die Rechte einer Synagogengemeinde mit der Maßgabe beigelegt, daß dadurch der Bezirk der in Wiesbaden bereits bestehenden israelitischen Kultusgemeinde eine Abänderung nicht erleidet. Gegeben Berlin, den 24. März 1879. (L. S.) Wilhelm. Leonhardt. Falk. Gr. zu Eulenburg. Ausgegeben zu Berlin den 1. Mai 1879. mm mm thun Sie's wieder, dann haben Sie von mir die größten Grobheiten zu gewärtigen. Ein unbändiges Lachen an allen Tischen bewies, wie der Schneider das Rechte getroffen hatte. Nikel biß sich in die Lippe und schwieg klüglich. Vor Jahren wäre der, welcher so was zu sagen gewagt, allsogleich verhaftet und in Untersuchung und Strafe genommen worden. Im weitern Verlauf des Gesprächs, wobei es über die Großen und Reichen nicht gar glimpflich herging, die das Mark des Landes wegzehrten, wobei Gewerbe und Handel zu Grunde gingen, nahm der Stadtschreiber wieder das Wort und, um sich bei der Bürgerschaft heraus zu beißen und den Liberalen zu spielen, sagte er: Das gebe ich zu, und man sollte wirklich von Oben mehr bedacht sein, die Gewerbe zu heben und die Abgaben zu ve mindern, auf baß auch unsere gute Stadt wieder zu Wohlstand und Ansehen gelange, aber was hilft's? Die Juden haben das Geld! Mit dieser Aeußerung war es dem Herrn, wie so manchem seines Gleichen ergangen. Er war wie in der alten Zeit gewohnt, ohne Widerspruch über die Juden in Gesellschaft lieblos zu urtheilen, hatte aber, wie sie, vergessen, daß dies in unserer Zeit, in der die Juden gleich andern Menschenkindern in der Gesellschaft sitzen, nicht mehr ohne Verlegenheit für den Sprecher abgeht. Alles schwieg und er selbst erschrak, als unten am Tisch von einem jungen Mann das Wort also genommen ward. Das Geld, meine Herren, haben die, welche es geerbt oder durch Fleiß und Umsicht erworben und durch Mäßigkeit und Sparsamkeit zu erhalten verstehen. Uebrigens ist das Getd so kosmopolitisch, daß es sich von jedem, ohne Unterschied der Confession, erobern läßt, wenn es gleich auch oft die besitzen, welche es weder durch Umsicht noch Redlichkeit sich angeeignet haben. Es war dies ein scharfer, verdienter und wohlverstandener Seitenhieb auf den Character des Stadtschreibers. Ihre Aeußerungen über uns Juden, Herr Stadtschreiber, setzte er hinzu, lassen mich sehr gleichgültig; man fürchtet Sie nicht mehr. Wir schreiben jetzt 1848. Wir beanspruchen gleiche Rechte. Der Stadtschreiber wollte sich doch noch nicht geschlagen geben und sagte, sicher Beifall zu erndten: Die Juden der hiesigen Stadt können sich gewiß nicht beklagen. Sie können ungehindert ihren Handel treiben und genießen auch sonst überall den Schutz des Staates und seiner Gesetze. Was wollen sie noch mehr? Sie vollends, Strauß, Sie sollten schon gar nicht so gegen mich auftreten! Habe ich Ihnen nicht die Ansässigkeit in kurzer Zeit ertheilt und noch dazu einen Nachmatrikel für Sie, als gelernten Kaufmann erwirkt? Ach ja, rief Strauß höhnisch. Was die Juden mehr noch wollen, diese Frage wird vor einem Zeitungsnachrichten und Eorrelpondenzen. Deutschland. Bonn. (Eingesandt). Zu Ehren der goldenen Hochzeitsseier unseres vielgeliebten Kaiserpaares. Die verehrliche Redaktion hat in ihrer Nr. 12 vom 20. März mit Recht auf die bevorstehende goldene Hochzeitsseier unseres allverehrten Kaiserpaares hingewiesen. Hoffentlich wird wohl keiner der jüd. Unterthanen verfehlen, sich an der Feier in ganzem Umfange zu betheiligen. Wie man in allen politischen und sonstigen Zeitschriften gelesen hat, und noch tagtäglich liest, ist man allerseits bestrebt, den gerechten und bescheidenen Wünschen unseres edlen Herrschers entgegenzukommen. Stiftungen aller Art werden in Aussicht gestellt, die an jenem denkwürdigen Tage in Ausführung gebracht werden sollen und ohne Unterschied der Confession wird Jeder sein Scherflein dazu beitragen. Besonders wir Juden im Rheinlande bedürfen ohnehin noch mancher humanen Werke. Darum lasset eine Stimme reden und Gehör finden, Millionen wird es nicht kosten, ja, mit kleinen Beiträgen kann eine humane Stiftung begründet werden, welche bereits in allen größern Städten bestehen. Um so eher ist dies möglich, wenn große und kleinere Städte und Gemeinden sich vereinigen und selbst durch die kleinsten Beträge ihren guten Willen zeigen würden. Wir meinen eine Stiftung, deren Zweck ist, unbemittelte Mädchen bei ihrer Verheirathung mit Geld und Ausstattung zu unterstützen. Die Redaktion dieses Blattes wird gewiß bereit sein, diese Erwartung spreche ich aus, entsprechende Entwürfe, resp. Statuten entgegenzunehmen. Ein unbemittelter aber treuer patriotischer Unterthan. (Anmkg. d. Red.) Wir erklären uns gerne bereit, diesen Vorschlag zu unterstützen und laden zu gleicher Zeit alle Diejenigen, die mit obiger Idee einverstanden sind, zu einer Besprechung höflichst ein, deren Termin durch ein näheres Circulair noch angegeben werden wird. Wir fügen noch den Wunsch hinzu, es möge ein Jeder, ob nah oder fern diese schöne Gelegenheit nicht Vorbeigehen lassen, mit zu helfen. Bonn. Es bestätigt sich, daß Herr Stadtrath Albert Cahn, Chef der Firma Jonas Cahn, für das Projekt eines zu errichtenden Männer-Asyls seitens der Stadt Bonn als Stiftung zur goldenen Hochzeitsseier unseres allverehrten Kaiserpaares, ein 12 Morgen großes Grundstück zur Verfügung gestellt hat. Das Objekt hat einen Werth von mindestens 50,000 Mk. Möge der edle Geber noch viele Jahre den Genuß seiner der Armen erzeigten Wohlthat in Wohlsein mitgenießen. Bonn, 4. Mai. Wir werden um Aufnahme folgender Correspondenz angegangen. Indem wir dem Wunsche unsereMorrespondenten Nachkommen, bemerken wir, daß wir jegliche Verantwortlichkeit für die in folgendem Artikel enthaltenen Behauptungen von uns abweisen, und sie dem Herrn Correspondenten überlassen. (Die Redaktion.) Wosnessensk (Rußland). Wenigen im Auslande wird wohl das colossale Nebel bekannt sein, welches in Rußland die sogenannten „guten Juden" bis jetzt verursacht haben und allem Anscheine nach noch lange genug verursachen werden. Da aber hier nicht der Platz ist, über „die gute Judenfrage" Langes und Breites zu sprechen, so will ich nur so viel sagen, daß bei ihren Anhängern fast nichts unternommen wird, worüber man sich nicht vorher mit dem Rabbi berath, schlagt hat. Eine jede Stadt nun hat ihren Rabbiandern Forum beantwortet werden. Das Matrikelwesen diesen Schandfleck der bayrischen Gesetzgebung, sollten Sie, Herr Stadtschreiber, am wenigsten erwähnen, denn Sie waren es, der einmal die Aeußerung in öffentlicher Magistratssitzung that: Eher würde der Himmel auf die Erde fallen, ehe einJud' dahier ohne Matrikel die Ansässtgmachung erhalte!*) Der Stadtschreiber ward so roth wie ein gesottner Krebs. Er konnte vor Aerger nicht sprechen und leerte ein Glas ums andere. Aber so stark ist die Macht der Vorurtheile, daß die meisten Gäste, so sehr sie die Wahrheit des Gesagten anerkannten, es dem Juden Strauß doch übel nahmen, einem Stadtschreiber einer christlichen Stadt so entgegenzutreten. Einem christlichen Bürger hätte man so was nachgesehen, ja vielleicht mit Beifall gelohnt. Selbst am unteren Tisch, wo sich mehr das städtische Proletariat zum guten Trank eingefunden hatte, hörte man eine Aeußerung: Der Jude soll's Maul halten! Andere stimmten bei. Es trat eine Allen peinliche Pause ein. *) Faktisch.

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