Der israelitische Bote
- Journal
- Der israelitische Bote
- Volume
- 5 (1879)
- Issue
- 3 (16.1.1879)
- Date
- 1879-01-16
- Page
- [Seite 2] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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ssnachrichten und Korresvondenzm. Deutschland. Bonn. In Nr. 11, II. Jahrgang, vom 10. März 1876, haben wir einen Artikel über das Hochwasser in unserer Stadt gebracht; so wie in Nr. 17, 3. Jahrgang vom 26. April 1877, vovon wir vom Bauen der neuen Synagoge an der jetzigen Stelle entschieden abriethen. Unsere geschätzten Leser werden sich gewiß noch dieses Artikels erinnern. Wir haben damals aussührlich über die in unmittelbarer Nähe des Rheines gelegenen Gebäuden berichtet und mit Recht auf den dort befindlichen ungesunden, feuchten Boden rc. hingewiesen. Jetzt steht die neue Synagoge auf eben solchem Boden, begrüßt und geküßt von den nicht allzu zärtlichen Wellen des Vaters Rhein. Schon hat das Hochwasser großen Schaden im Gefolge gehabt und müssen wir mitleidigen Blickes auf seine Gebäuden schauen, die solch einem traurigen Schicksale anheimfallen. Doch sind die meisten Privathäuser gegen derartig freundlich sein sollenden Angriffe des Vaters Rhein theils gewappnet und somit darauf wohl vorbereitet, theils auch ohnehin im Laufe der Zeit daran gewöhnt worden. Doch ein anderes Verhältniß waltet hinsichtlich eines öffentlichen Gebäudes ob, das einer so heiligen Bestimmung geweiht ist, wie die Synagoge, das als Stätte der stillen Andacht dasteht. Das heilige Gebäude übt auf die Wellen eine solche Anziehungskraft aus, daß sie sogar in sein Innerstes hinein zu gelangen streben. Dieselben prangen in ihrem naffen Schmucke, der ihnen durchaus nicht zu entwinden ist. Doch nicht allein auf die Wände, nein, auch auf die prächtigen (wenn auch etwas engen) Sitze richtet das mächtige Element seine lüsternen Blicke. Warum diese Bänke so eng geworden, ist uns etwas unklar; wir wagen es doch, hier einen Grund anzugeben, der sich durch eine Schlußfolgerung uns aufdrängt. Wir glauben, daß der „diplomatische Geist" hier wesentlich seine Rolle spielt, und waren finanzielle Rücksichten hier maßgebend. Denn natürlich jemehr Sitze, desto mehr — Geld. Die Lösung dieses Exempels h, la Adam Riese ist Jedem einleuchtend und klar. Um in einem verhältnißmähig kleinen Raume viele Sitzplätze zu erzielen, müssen consequenter Weise die einzelnen klein und eng aus des Baumeisters Hand hervorgehen. Wie viele Sitze bietet denn das herrliche Gotteshaus in Bonn dar, wird Mancher fragen. Nun, wir wollen eine kleine Berechnung anstellen. Wir erblicken da selbst 2mal 14 Bänke mit je 6 Sitzen ferner 2mal 16 Bänke mit je 4 Sitzen, 6 bis 8 Sitze sind wegen den coloffalen Pfeilern unverwendbar; ja, ja! colossal ist alles geworden, aber in wie fern? sei jedem vernünftigen Beschauer zur Selbstbeurtheilung anheimgestellt. Rechnet man für jede Familie, (es sind deren etwa circa 90,) 5 Personen, so wären mindestens 450 Plätze erforderlich. Doch bei allem Unglück ist immer ein Glück und wird diese Kalamität durch die in hiesiger Gemeinde hervorgerufene Unzufriedenheit und Separirung in etwa gemildert. Hätte diese nicht stattgefunden, wahrlich, man wäre gezwungen gewesen-, eine Gallerie noch nachträglich irgendwo anzubringen, oder ein daneben gelegenes Haus anzukaufen und die Synagoge zu verlängern. Wenn wir unserer, freilich nicht maßgebenden Meinung hier Ausdruck geben dürften, so glauben wir, behaupten zu können, daß dieser ganzen, jetzt herrschenden Kalamität hätte wohl vorgebeugt werden können. Aber man trug dem Aeußeren zu sehr Rechnung auf Kosten des Inneren, damit auch den Unbeteiligten eine Augenweide dargeboten werde. So ist trotz dem lange geplanten Projekte, dessen Ausführung mangelhaft geworden. Wie ersichtlich, bewährt sich das Sprichwort: „Was lange dauert, wird endlich gut" nicht immer. 5 er innere Raum ist so beschränkt, daß nicht einmal ein Almemor, wie doch in einem jüdischen Gotteshause zu erwarten ist, vorhanden ist. An der Westseite ist außerdem ein kleiner Rcum für den Hauptfactor (!?) des Gottesdienstes, die Orgel und den Chor gelassen an dessen Gesang unser bisheriger, seit 26 Jahren hier fungirender, orthodoxer Chasan, wenn auch mit schwerem Herzen, Theil nimmt. (Ob derselbe auch aus die Dauer das Allerneueste der Neuheiten mitmachen kann und wird, das muß die Zeit lehren.) Auch sollten einige Ehrensitze vergeben werden, doch soll, wie man im Vertrauen uns mittheilte, der Vorstand ein Körbchen bekommen haben. Wie wir vernehmen, soll am 31. Januar die Einweihung^ stattfinden. Hoffentlich haben alsdann die Wellen ihre zärtlichen Ausschreitungen eingestellt, (ist bereits inzwischen durch das Frostwetter eingetreten) ja sonst müßte man schon nothgedrungen zu den ritterlichen Wasserstiefeln seine Zuflucht nehmen, denn mehr als einmal, im Jahre 1875 sogar noch einige Schritte weiter stand das Wasser höher als der Eingang des Gotteshauses in der Judengasse zu Bonn a. Rh. Bonn, 12. Januar. Aus London geht uns die Trauerkunde zu, von dem plötzlichen Hinscheiden des Chacham der Portugiesich-Spanischen Gemeinde. Herr Dr. Benjamin Artom, Italiener von Geburt, erreichte nur das Alter von 43 Jahren. Derselbe befand sich grade auf einer Amts-Reise und zwar am an welchem Tage er noch bis Abend fastete. Er starb Tags darauf und am 9. Januar fand das Leichen begängniß unter großer Theilnahme in London statt. *n"3"s"yn — In einer Deutsch-Israelitischen Synagoge in Konstantinopel, wurde bei einer Trauung eine Orgel benutzt. Der ^*0 Y2N von Konstantinopel hat den QV>T1SD den Besuch der deutsch-israelitischen Synagoge verboten. Bonn, 10. Jan. Nachstehendes Circular wurde uns Seitens mehreren Mitgliedern der hiesigen Gemeinde eingesandt. In Anschluß an die Einweihung unserer neuen Synagoge soll am Samstag den 1. Februar, 7 Uhr Abends, ein Festessen (koscher) (Commentar überflüssig Red.) mit darauffolgendem Balle stattfinden und beehren wir uns, Sie und Ihre werthe Familie zu diesem Feste höflichst einzuladen. In den nächsten Tagen werden sich zwei Herren des Festausschusses erlauben, Ihnen ihre Aufwartung zu machen und die Liste zur Einzeichnung zu präsentiren. Bonn, im Januar 1879. Hochachtungsvoll Der Festausschuß. (Bis jetzt haben wir noch nicht vernommen, daß ein auswärtiger Rabbiner seine Betheiligung zugesagt habe. Red.) Ohligs-Wald, 30. Dec. (Orig. Corr.) Hiermit theile Ihnen über des verstorbenen Herrn Al ex and er Koppel Leichenbegängniß folgendes mit: Herr Lehrer Wetzstein, Lehrer und Chasan aus Elberfeld, früher in Solingen, sprach im Trauerhause am Sarge. Lehrer Spanier, in Solingen, sprach auch eine gediegene Leichenrede, ferner Herr Rabbiner Dr. Auerbach aus Elberfeld. Der Leichenzug war von 500 bis 600 Theilnehmenden begleitet. Der Landrath, der Bürgermeister, wie überhaupt die ganze Behörde war bei dem Begräbnisse zugegen. Nachbemerkung der Red. Der Verstorbene hatte sich einer seltenen Achtung nnd Verehrung in der Stadt Solingen zu erfreuen. Er war Ritter des Kronenordens 4. Klasse und Ehrenvorsitzender des Synagogen-Vorstandes der Gemeinde So. hochgeschätzte Greis erreichte das schöne 9 Jahren. Hessen. Das „GroßherzoUich Hess. Reg^„ blatt" vom 26. Sept. v. I. (Nr. 20) publicirt das nachstehende Gesetz, den Austritt aus den israelitischen Religionsgemeinden betreffend: Ludwig IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc. Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit wie folgt: Artikel 1. Es ist jedem Israeliten gestattet, ohne Austritt aus der israel. Religionsgemeinschaft (dem Judenthum), aus derjenigen israel. Religionsgemeinde auszutreten, welcher er vermöge seines Wohnens in deren Bezirk angehört. Ein Israelit, welcher von dieser Befugniß Gebrauch gemacht hat, wird bei Verlegung seines Wohnsitzes in den Bezirk einer anderen israel. Religionsgemeinde nicht Mitglied dieser Gemeinde, wenn er derselben vor oder bei seinem Einzug eine schriftliche Erklärung, daß er nicht Mitglied der Gemeinde werden wolle, abgiebt. Artikel 2. Der Austritt aus der israel. Religionsgemeinde hat erst dann bürgerliche Wirkung, wenn derselbe von dem Austretendrn in Person bei dem Gericht seines Wohnorts (Einzelrichter) zu Protocoll erklärt worden ist. Der Aufnahme dieser Austrittserklärung muß ein hierauf gerichteter Antrag vorausgehen. Derselbe ist durch das Gericht dem Vorstande der Religionsgemeinde, der der Antragsteller angehört, ohne Verzug bekannt zu machen. Nach Ablauf von vier Wochen nach jener Antragstellung kann die protocollarische Ausnahme der Austrittserklärung erfolgen. Ist dieselbe längstens innerhalb sechs Wochen seit der Antragstellung nicht abgegeben, so ist die letztere als nicht geschehen zu betrachten. Abschrift des Protocolls über die Austrittserklärung ist dem Vorstand der seitherigen Religionsgemeinde des Ausgetretenen zuzufertigen und dem Letzteren auf Verlangen eine gerichtliche Bescheinigung seines Austritts zu ertheilen. Artikel 3. Die Austrittserklärung bewirkt, daß der Ausgetretene 1) an den Rechten, welche den Mitgliedern der Religiousgemeinde als solchen zustehen, vom Tage der Erklärung an nicht mehr Theil zu nehmen hat und 2) zu Leistungen, welche auf der Zugehörigkeit zur Religionsgemeinde beruhen, vom Schluffe des auf die Antrittserklärung folgenden Kalenderjahres an nicht mehr verpflichtet ist. Jedoch hat der Ausgetretene a. zu den Kosten eines außerordentlichen Baues, dessen Nothwendigkeit vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Austritt erfolgt, festgestellt wird, bis zum Ablauf des zweiten aus die Austrittserklärung folgenden Kalenderjahres und d. zur Erfüllung derjenigen Verpflichtungen der Religionsgemeinde, welche zur Zeit der Austrittserklärung dritten Personen gegenüber bereits begründet sind, für die Dauer dieser Verpflichtungen, indessen längstens bis zum Ablauf des auf die Austrittserklärung folgenden fünften Kalenderjahres ebenso beizutragen, als wenn er seinen Austritt nicht erklärt hätte. Verlegt der Ausgetretene seinen Wohnsitz aus dem Bezirk der Religionsgemeinde in den Bezirk einer anderen Religionsgemeinde, so erlischt jede nach den vorstehenden Bestimmungen dem Ausgetretenen obliegende Verbindlichkeit von dem Schluß des Kalenderjahres an, Der Beruf des Priesters führt ihn ferner in das Haus der Trauer, als treuen Schutzhort der Familie; hier ist es eine zärtliche Mutter, voller Liebe und Aufopferung, die jetzt in ihrem Sarge liegst um welche eine Schaar von Kindern, vielleicht noch im zarten Alter, steht, deren Gesichter sämmtlich das Gepräge der Verzweiflung tragen; dort ist es ein hoffnungsvoller Sohn, die Hoffnung und die Stütze seiner hochbetagten Eltern, dort ist es die Jungfrau in der Blüthe ihres Alters, welche die Freude ihrer Eltern war; dort ist es das zarte Kindlein das ein junges Ehepaar wie seinen Augapfel bewachte und das der Herr zu sich rief. Ja! es gibt in Wahrheit Schicksale, wo Gottes Wege so dunkel sind, daß wir in unserer Eigenschaft als Gesandter und als Verkünder des göttlichen Wortes nur seufzen und ausrufen können: „Tröste Du, o Herr des Trostes! denn ich bin dessen nicht fähig!" Aber die Pflicht ruft ihn auch dorthin, wo das Elend seine Hütte aufgeschlagen hat, wo der Verlassene seufzt, wo Eltern die bittersten Thränen vergießen, nicht über den Tod ihres geliebten Kindes, sondern •x seine Verkehrtheit, seinen Abfall oder über die ^ch und Schande, die es über die Familie ge- »4 - —ow .aftttpftar-Jiiftt die Pflicht—eZ—lmeder auch vor, daß der Zweifel und der Jrrthum sich einer Seele bemächtigen, da soll er das Licht hinbringen, in dessen Erwartung seine Kräfte sich erschöpfen. Ach! das sind manchmal gar schmerzliche Stunden für den Priester; er muß selbst stark sein, damit er im Stande sei, auch andere zu stärken; oft muß er da ausrufen: „Sei mir gnädig o Herr! denn ich bin schwach und er fühlt sich alsdann ermuthigt durch das Wort des Herrn: „Ich stärke Dich ja, ich helfe SDir I1} Und wenn es ihm gelingt, einen Strahl des himmlischen Lichtes in die Nacht des Zweiflers zu werfen, einen Tropfen Balsam in ein verwundetes Herz zu träufeln, dann verwandelt sich die Schmerzensstunde in eine Stunde der Freude; und sogar in eine Stunde des Segens; denn die Macht des Glaubens mit welcher er die Anderen aufrecht zu halten sich bestrebt, spiegelt sich in seinem eigenen Herzen ab und stärkt ihn, und das Licht von oben, mit welchem er bei seinen Brüdern die Dunkelheit des Lebens aufzuhellen sucht, wirft auch ein glänzendes Licht auf die düsteren Augenblicke seines eigenen Lebens. Und je älter wir in unserem Berufe werden, desto mehr erkennen wir die Schwierigkeiten und die Wichtigkeit unseres Berufes eben so wie die Größe unserer Verantwortlichkeit. Ist es also zu verwundern, daß in dem Grade wie die Zahl unserer Jahre zunimmt, wir auch oft befürchten, daß die Kräfte uns fehlen möchten. Aber so oft eine solche Befürchtung in mir aufsteigt, so oft empfinde ich auch die Wahrheit des Prophetenwortes: daß Gott dem erschöpften Manne Kraft verleiht und dem Schwachen Stärke gibt; daß, wenn auch Knaben erschlaffen und ermüden, Jünglinge straucheln und fallen, diejenigen, die auf Gott vertrauen, ihre Kraft erneuern und gleich dem Adler, neue Schwingen erhaltend) Zur Zahl der bittersten und niederdrückendsten Prüfungen müßten wir sicherlich die rechnen, bei denen wir die Bemerkung machen, daß wir trotz aller unserer Anstrengungen doch Nichts ausrichten, daß die ganze Aussaat die wir säen, nicht die geringste Frucht zu tragen scheint, daß wir alsdann mit dem Propheten ausrufen müssen: „Vergebens habe ich mich abgemüht, meine Kraft habe ich umsonst und nutzlos vergeudet. "^) Das Reich Gottes lätzt sich keineswegs mit Gewalt den Herzen der Menschen aufdrängen. Ein jüdischer Priester ist keineswegs ein Herr des Glaubens; er hat keine Macht über die Gewissen; er kann nicht über das Leben derer verfügen, d'e sich nicht auf dem Wege der Gottesfurcht führen lgl wollen.