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Der israelitische Bote · 1879-01-16 · 3 (16.1.1879) · p. [Seite 3]

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Journal
Der israelitische Bote
Volume
5 (1879)
Issue
3 (16.1.1879)
Date
1879-01-16
Page
[Seite 3] (sequence 3)
Language
German
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Verlegung des Wohnsitzes stattfindet, infosgetretene Mitglied der Religionsgemeinde Wohnorts geworden ist. -* 4. Hinsichtlich des Austritts aus der isra- Mtffchen Religionsgemeinschaft (dem Jurenthum) gelten die Bestimmungen des Gesetzes vom Heutigen, die bürgerlichen Wirkungen des Austritts aus einer Kirche der Religionsgemeinschaft betreffend. Die nach Art. 3 des gegenwärtigen Gesetzes den aus einer Religionsgemeinde ausgetretenen Israeliten obliegenden besonderen Verpflichtungen werden durch den nachträglichen Austritt derselben aus dem Judenlhum aufgehoben. Artikel 5. Für Beschwerden wegen Zuziehung zu den in Art. 3 erwähnten Leistungen finden die Bestimmungen Anwendung, welche für Beschwerden wegen Zuziehung zu den Umlagen oder Ausschlägen der politischen Gemeinden gelten. Insoweit Hebregister für diese Leistungen nicht offen gelegt worden sind, läuft die Beschwerdefrist vom Tage der Zustellung des Anforderungszettels. Urkundlich unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedruckten Großherzoglichen Siegels. Darmstadt, den 10. September 1878. (L, S.) Ludwig. v. Starck. Saarbrücken, 5. Dez. 1878. (Privat Mitth.) In der am Sonntag, den 1. d. stattgchabten Versammlung im Gemeindehaus zu Trier waren zugegen: 1) der Vorstand der Trierer Syia ogengemeinde, 2) drei Repräsentanten derselben Synagogengemeinde, 3) drei Stellvertreter von Repräsentanten, 4) die Dklegirten von Laarlours. Vierzig, Saarwellingen, Illingen und Saarbrücken, sowie 3 oder 4 DeUgirte aus den uns fern liegenden Gemeinden des Regierungsbezirks. Der Präses des Trierer Vorstandes, Herr Meyer, eröffnet« die Sitzung, indem er die enchienenen Delegirten begrüßte und die Hoffnung ewssprach, daß die Debatten über die Rabbiums-Angelegenheit zu einem allseitig zufriedenstellenden Resultate führen möchten. Aus denselben ging hervor: 1) daß man in Trier sehr wünscht, daß sich der alte Rabbinarsbezirk, wenn auch mit Ausschluß einiger allzufern liegenden Gemeinden, wieder bilden möge; 2) daß man nicht die Mitwirkung anderer Gemeinden bei der Wahl eims Rab men zugeben könne, weil gesetzlich nur durch dre R Präsentanten der Cultusbeamte gewählt werden könne und da fast keine Gemeinde, außer Liier, ein Statut, resp. Corporationsrechie, w sitze. so könne auch nur sie (die Trierer Gemeind ) den Rabbinen wählen; 3) das Gehalt des Rabbiners soll vorläufig auf 3000 Mark und freie Wohnung normirt und derselbe provisorich auf 3 Jah>e angestellt und Vor Ablauf derselben die beigelretenen Gemeinden über weitere definitiv Anstellung gehört werden 4) die Sporteln des Ravdinen bestehen lediglich in folgenden: a. der Minimalsatz für eine Trauung ist auf 10 Mark normul, b. für eine Trauung die der Rabbiner nicht vollzieht, hat er 5 Mack zu beanspruchen. o. bei Anstellung emes Schochet erhält der Rabbiner 5 Mark und der Stadtschochet 1 Mark, alle Retributionen fallen weg. 5) Der neue Rabbiner soll in Trier an dem Gymnasium, an der ReaNchule, au der höheren Töchterschule und der jüdischen Elementarschule den Religions-Unterricht erl heilen, wodurch Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in Anspruch genommen werden. Den Religionsunterricht wird die Stadt Trier bezahlen; also würde der Rabbiner Freitag, Samstag und Sonntag frei sein mit Ausnahme der etwa 12 Sabbathe im f Jahre, wo er in Trier p^digen soll. Die ganze Versammlung resumin lich also dahin: 1) daß der Trierer Gemmd> Vorstand (Repräsentanten) einstimmig beschloss, n hat, einen Rabbinen anzustellen; 2) daß derselbe Vorstand (R piästntanten) in seiner Majorität beschlossen hat. daß größere auswärtige Gemeinden sich dem Ravbinale anschließen können, wobei es den lldnetrn Gemeinden gestattet sein soll, sich einer größeren Gemeinde an- , . zuschließen; 3) wünscht, falls ein Anschluß beliebt wird, Trier vor Ablauf dieses Monats zu wissen, welchen Betrag die anschließenden Gemernden zum Rab- . binatsgehalte beizutragen bereit sind. Da bisher in dieser Angelegenheit die fünf diesseitigen Kreise. ziemlich einmülhig zus mimengingen, so beabsichtige ich zur endgültigen Beschlußfassung über Beitritt u. s. w. einen Gemeindelau hier abzuhalten und zwar am Dienstag, den 17. Dezember 10 Uhr, in meinem Geschäfislocale, wozu Sie einen Deligirten mit gehöriger Vollmacht versehen — nachdem Sie in Ihrer Gemeinde den Gegenstand recht reiflich berathen und erwogen haben — entsenden wollen. Ich bin gerne bereit, noch vorher jede gewünschte Auskunft, die in Vorstehenden nicht enthalten sein sollte zu ertheilen, und zeichne in Erwartung recht reger Theilnahme an der hiesigen Versammlung mit Hochachtung M. Simon. Auf dieses Circulair erging folgendes Schreiben an die israel. Gemeinden des Saardepartements: Saarbrücken, den 17. Dez. 1878. In dem heute stattgehabten Gemeindetage, worin über den Anschluß an das Trierer Rabbinat Beschluß gefaßt werden sollte, waren vertreten die Gemeinden Merzig, Saarlouis, Saarwellingen, Rehlingen, Wallerfangen, Spiesen, Freudenburg, Illingen, Neunkirchen und Saarbrücken. Nach längerer recht eingehender Debatte über den praktischen Werth eines Anschlusses an Trier, im Hinblick auf die umfaffende;Seelenzahl der Saaru. Blies-Gemeinden, ergab sich wieMche nicht zum dritten Theile vorhanden waren, als ursprünglich der große Consistorial-Rabbinats-Bezirk Trier gewählt wurde, so daß zumal die kleineren Gemeinden bei einer Partizipirung an das Trierer Rabbinat sehr schlecht wegkämen, haben die Deligirten einstimmig beschlossen, den Anschluß an Trier ganz aufzugeben und für die diesseitigen fünf Kreise einen besonder» Rabbinatsbezirk zu bilden, zu welchem Behufe am Mittwoch, den 25. d. Mts. Nachmittags 1 Uhr eine neue Versammlung in meinem Geschäftslokale stattfindet, in welcher beschlossen werden soll: 1) Ueber das Gehalt des Rabbiners, 2) wo dessen Sitz sein soll, 3) wie die Abgaben für das Gehalt aufzubringen sind. Da wohl an Ihrer Theilnahme an diesem Vorhaben nicht zu zweifeln ist, so ersuche ich Sie ergebenst, Ihre verehrliche Gemeinde durch den bisherigen Delegirten und, wenn thunlich, unter Asistenz des Vorsitzenden Ihres Vorstandes in dieser Sitzung vertreten zu lassen. — Ihre Vertreter wollen Sie mit den weitgehendsten Vollmachten versehen, zumal denselben die Summe angeben, mit welcher Sie zu dem Gehalte des Rabbiners partizipiren wollen. Hiernach wird sich dann bemessen lassen, wie das Gehalt zu normiren sei und welche Ansprüche wir an einen solchen Beamten machen könnten. Hoffentlich werden diesmal sämmtliche Saar- und Bliesgemeinden dem Aufrufe, womit man mich heute beauftragt hat, Folge leisten und einmüthig an ein Werk schreiten, welches den fünf so eng verbundenen Kreisen zum Segen gereichen wird. Der Vorsitzende der Deligirtenversammlung M. Simon. Saarbrücken, 25.Dez. 1878. In der heute anberaumten Sitzung waren die Deligirten der fünf Kreise zahlreich vertreten und der einstimmige Beschluß gefaßt, einen Rabbiner für die Saargemeinden mit dem Sitze in Saarbrücken und zwar mit einem Gehalte von 2400 Mark und freier Wohnung zu berufen. Auch beschloß die Synagogen-Gemeinde Saarbrücken mit dem Bau einer Synagoge recht bald zu beginnen. Ueber das Weitere werde ich zur Zeit berichten. Baronnen bei Lyk. (Priv.-Mitth.) Der Abdecker W. fand in der Nähe seiner Gebäude Bruchstücke von einem menschlichen Körper — einige Finger und Theile des Kopfes — sowie das Bündel eines polnischen Judenknaben, der in jenen Tagen dort hausirt hat und seitdem verschwunden ist. Anscheinend ist derselbe in der Nacht in die Nähe der Abdeckerei gekommen und von den dort befindlichen Hunden zerrissen. (Wir beungebildeten Leuten, die sich Christen nennen, zu», aber auch von nicht unwiffenden angewendet nft. wenn sie von einem einzelnen Juden oder von dem Nachkommen Abrahams im Allgemeinen sprechen. Es ist gut für uns, daß wir von einem so kräftigen und beredten Sachwalter, wie Dr. Adler, an den Umfang unserer Verpflichtungen erinnert werden gegen das Volk, dem wir so Vieles verdanken, was wir mit Recht als das Werthvollste unter unseren religiösen Ueberlieferungen, unseren bürgerlichen Einrichtungen und unseren geistigen Schätzen betrachten. Der Redner machte einen gewaltigen Eindruck, als er nach einer Anspielung auf die Zeiten, welche von christlichen Schriftstellern als „die finsteren" bezeichnet werden, auseinandersetzte, daß es nur durch Vermittelung der Juden dahin gekommen sei, daß diese finsteren Zeiten endeten; denn an jüdische Lehrer wendeten sich die Vorläufer der Reformation, um im hebräischen Text der Bibel unterrichtet zu werden. Ja, hätten nicht die Juden ihren Schatz während der finsteren Jahrhunderte so emsig bewacht, so würde dieses kostbare Besitzthum dem Reste der Menschheit allzumal verloren gegangen sein. Es wäre in einer Mönchszelle begraben worden, oder in einem Kloster vermodert." Rußland. Ponüves. Hier hat sich am Schlußfeste etwas ereignet, was man in Polen wohl nicht für möglich gehalten hätte. Der Vorsteher einer Synagoge hat aus eigener Machtvollkommenheit, ohne weder den Rabbiner noch die Gemeinde zu befragen, die sämmtlichen Pijutim zum Geschem- Gebete gestrichen. Auf seine Weisung öffnete der Schammes die heilige Lade und der Vorbeter schickte sich an, den letzten Pijut zu singen, darob entstand großer Lärm; der Zank wurde noch am Simchath-Thora fortgesetzt und das Schlimmste bei der Sache ist auch hier wieder, daß die Streitigkeiten vor die Staatsbehörde gebracht wurden. (Ham.) Rumänien. . Bukarest. Endlich scheint die Sonne der Emaneipation auch uns leuchten zu wollen. Unser Glaubensgenosse Ronutti Roman wurde zum Translator im Ministerium des Aeußern ernannt und hat im Tempel vor dem Rabbiner Dr. Beck den Amtseid geleistet. Serbien. Risch. Ungarische Blätter berichten, daß die Serben in Risch die Gräber von Juden und Muhamedanern geschändet, die Leichen herausgerissen und verstümmelt haben. Die serbische Regierung habe Kenntniß von dem Verbrechen, es sei aber noch keine Untersuchung angeordnet. Man glaubt, daß diese Scheußlichkeiten verübt seien, um die Juden und Muhamedaner zu ängstigen und dahin zu bringen, das Land zu verlassen. Briefkasten der Redaktion. Dem anonymen Einsender zu Bonn besten Dank für die Nummer 152 der Zeitschrift: „Der Sammler". Zur Sache selbst bedürfen wir wahrlich keines neuen Beweises für das Leben und umfangreiche Wirken unseres großen Gesetzgebers (n"y um ntPD); wenn dieser neben der Förderung der religiös-geistigen Bestimmung, also der inneren Macht Israels durch die von Gott erhaltenen Lehren — anderseits durch die Heranbildung Israels zur nöthigen Kampfestüchtigkeit— den heidnischen Völkerschaften gegenüber auch für dessen äußere Macht und Stellung thätig zweiflen dies sehr; hat man nur einige Finger und| war und worin das Leben seines Dieners und Nachfrt wtiVCi+im Vito it tt S o a -IX.... cirrv’ «s... r> x. a-.jjt Theile des Kopfes gefunden, so müßten die Hunde nahezu den ganzen Körper mit Kleidungsstücken verzehrt oder verscharrt haben. Wir ersuchen den werthen Einsender, nach stattgesundener Aufklärung um näheren Bericht. Redaction) Die eingeleitete Untersuchung wird voraussichtlich den Thatbestand genauer feststellen. England. Liverpool. Herr Dr. H. Adler aus London hielt hier vor Kurzem eine Predigt über „den Einfluß des Judenthums auf die Menschheit" zum Besten der isr. philantropischen Gesellschaft. Die Predigt machte einen günstigen Eindruck und berichtet der hiesige „Argus" darüber Folgendes; „Der Redner bewies und erläuterte eine Thatsache, welche zwar hinlänglich auf der Hand liegt, aber dennoch in unpassender und unredlicher Weise von dem größten Theil der nichtjüdischen lKsutils) Schriftsteller ignorirt wird. Es ist nämlich die Schuld der Dankbarkeit, welche die Welt im Allgemeinen, und die englische Nation insbesondere gegenüber dem jüdischen Volke hat. Man kann sich nichts Unvernünftigeres denken — um von der unanständigen Impertinenz zu schweigen — als den geringschätzenden Ton, der von folgers Josua in gleichem Wirken sich auszeichnete. Haben wir ja in der Geschichte Mosis unter andern Stellen nur auf 4. B. M. K. 1 u. 2, und die im 21. Kap. desselben Buches angegebenen Siege über die amoritischen Königs Sichon und Og, sowie auf die von Josua überwundenen 31 Könige hinzudeuten. Immerhin ist es eine höchst lobenswerthe Arbeit, deren der Herr Generalstabsofficier H o f s m e i st e r sich unterzogen hat; doch bei aller Anerkennung dieser, als einer interessanten „Studie", müssen wir uns deren Aufnahme in unser Blatt dennoch versagen, eben weil sie für Israeliten nichts Neues enthält, zumal die Tactik der beiden Männer als Heerführer, in ihren Details in den betreffenden Stellen der Bibel uns bereits zur Genüge vorgeführt ist. Ebenso liegt uns aus Stuttgart ein Vortrag von Herrn Dr. med. Josef Ruoff vor, wovon wir in voriger Nummer Notiz genommen. Der Vortrag selbst ist sehr empfehlend für die medieinische Wissenschaft, so auch ein Mahnwort für diejenigen, welche schwanken, an ihren Kindern die vornehmen zu lassen. Uebrigens bietet derselbe keine neue Erfindung, bestätigt dagegen die außerordentlichen Vorzüge in Betreff der Gesundheit im Allgemeinen.

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