Der israelitische Bote
- Journal
- Der israelitische Bote
- Volume
- 2 (1876)
- Issue
- 26 (29.6.1876)
- Date
- 1876-06-29
- Page
- [Seite 3] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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abwenden. Und so möge dann dies, übrigens vorzüglich ausgestattete Werk auch in seinem eben erschienenen 4. sgank __ -mftn — sich neue Freunde erwerben und in immer weiteren Kreisen Genuß und Segen verbreiten. Zlituugsmchrichtl» nuÄ CorresMÄkNM. Deutschland. Kkrmchails. 19. Sitzung vom 20. Juni. Vicepräsident v. Bernuth eröffnet die Sitzung um 12*/* Uhr. Am Ministertische: Gras zu Eulenburg, Dr. Leonhardt und mehrere Regierungscommissare. Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Berathung des Gesetzentwurss, betreffend den Austritt aus den jüdischen S yuagogen-Gemeinden. Vor dem Eintritt in die Berathung berichtet Herr v. Winterfeld zunächst über eine Reihe zu dieser Vorlage eingegangener Petitionen, die sich theils für, theils gegen den Erlaß eines solchen Gesetzes erklären. Alsdann ergreift das Wort für die ^Vorlage Herr Friedländer (Bromberg): Es sei gestern, so bemerkt er, hier von dem Minister des Innern erklärt worden, daß das Gesetz auch in diesem Hause eine einfachere Erledigung finden würde, wenn Juden im Hause wären. Er erlaubt sich darauf zu erwidern, daß zwei Juden Mitglieder des Herrenhauses seien: Frhr. v. Rothschild und er (Redner). Er richte die dringende Bitte an das Haus, das Zustandekommen dieses Gesetzes nicht zu vereiteln, damit das Judengesetz vom Jahre 1847 nicht noch länger als historische Merkwürdigkeit erhalten bleibe. Das vorliegende Gesetz entsprechenden Bedürfnissen der jüdischen Gemeinden vollständig und das Haus werde durch Annahme desselben nur einen Act der Gerechtigkeit üben, denn es fördere damit die wahre Gewissensfreiheit. Baron v. Senfft erklärt sich gegen das Gesetz. Der Eommissar des Eultusministers empsiehlt dringend die Annahme des Gesetzes, um den Juden den Austritt aus den Synagogengemeinden aus Gewissensbedenken zu ermöglichen. Wenn sich auch vom jüdisch-theologischen Standpunkt aus darüber streiten lasse, ob die verschiedenen Differenzen über Eultus und Ritualien zu Gewissensbedenken überhaupt Anlaß geben können, so habe die Regierung doch geglaubt, hiervon absehen zu muffen, da man den Juden nicht vorenthalten könne, was die Christen schon lange besäßen. G: der Sveeialdiscussion werden di. 1—5 unverändert genehmigt. §. 6 erklärt Herr v. Kleist-Retzow, daß er den Juden gern die Möglichkeit gewähren wolle, aus Gewissensbedenken aus der Synagogengemeinde auszuscheiden. Aber er wolle den Anmaßungen, die diesem Volke eigen sind, entgegentreten. Im §. 6 soll den Ausgetretenen das Recht der Mitbenutzung des Begräbnißplatzes nur auf eine bestimmte Zeit zustehen. Man wolle also die Juden von der Pflicht freimachen, die Ausgetretenen auf ihrem Begräbnißplatze zu beerdigen; man werde also möglicher Weise die Christen zwingen, denselben auf ihren Begräbnißplätzen eine Begräbnißstätte zu gewähren. Dem lasse sich nach seiner Ansicht leicht dadurch abhelfen, daß man dem letzten Satze in der Nr. 2 des §. 6 folgende Fassung gibt: „Das Recht der Mitbenutzung des Begräbnißplatzes der Synagogengemeinde bleibt dem Ausgetretenen Vorbehalten. Erworbene Privatrechte an Begräbnißstellen werden durch den Austritt nicht berührt." — Ferner beantragt Redner in demselben einen neuen Satz aufzunehmen, welcher lautet: e) zu etwaigen Leistungen zu dem Begräbnißplatze bleiben die Ausgetretenen verpflichtet, so lange das Bedürfniß zu einem Begräbnißplatz nicht anderweit gedeckt ist. Die Herren Rasch, Becker und Gobin erklären sich ebenfalls für die Anträge v. Kleist, während der Regierungs- Commiffar und der Minister des Innern dieselben bekämpfen. Letzterer hebt hervor, daß der Beschluß des Abgeordnetenhauses auf der Erwägung beruht, daß die beste Garantie gegen etwaiges frivoles Ausscheiden aus der Synagogengemeinde darin liege, daß man den Austretenden die Theilnahme an dem Begrübnißplatz entzieht. Bei der Abstimmung werden die vorerwähnten Anträge v. Kleist fast einstimmig genehmigt und außerdem dem letzten Satz des §. 6 auf den Antrag desselben Herrn folgende Fassung gegeben: „Leistungen, welche nicht auf der persönlichen Angehörigkeit zur Synagogengemeinde beruhen, besonders auch Leistungen zum Zwecke der öffentlichen Schule mit Ausnahme des Religionsunterrichts werden durch dieses Gesetz nicht berührt." — Im klebrigen wird §. 6 unverändert genehmigt, desgleichen alle übrigen Paragraphen des Gesetzes in der vom anderen Hause beschlossenen Fassung. Berlin, 13. Juni. Am Schowuosfeste hat Herr Dr. Kaufmann, Schüler des Breslauer Rabbinerseminars, in den beiden hiesigen Gemeindesynagogen (Heiderreutergasse und Oraniellburgerftraße) Gastpredigten gehalten. Wie wir hören, soll er Beifall gefunden haben und seine Anstellung, als Hilfsprediger beschlossen sein. — Dem Prokuristen der Firma S. Bleichröder Herrn M. Frank, ist vom Könige der Kronenorden verliehen worden. — Edhem Pascha, der Botschafter der Pforte, besuchte am Freitag Abend in Begleitung seiner beiden Söhne die große Synagoge in der Oranienburgerstraßc. Der Gottesdienst hatte daselbst eben begonnen, als die muhamedanischen Gäste erschienen, welche der Gemeindevorstand nach der vordersten Bankreihe führte, woselbst sie bis zum Schluß der Feier verweilten. Nach Beendigung derselben nahmen die Herrn noch die Heiligthümer und Merkwürdigkeiten der Synagoge in Augenschein. Berlin. Die Verhandlungen wegen Abschluß einer Handelskonvention zwischen Deuschland und Rumänien, welche von dem ehemaligen Eultus minister Majorescu hier geführt wurden, sind der (Wes.-Ztg. zufolge) auf Schwierigkeiten gestoßen. Die Reichsregierung trägt nämlich Bedenken, die von dem Bukarester Cabinet geforderte Beschränkung des Niederlassungsrechts der Juden zuzugestehen. Die österreichischungarische Negierung, deren Staatsangehörige einen sehr bedeutenden Handel mit Rumänien unterhalten, gewährte im Handels-Interesse trotz heftiger Opposition des Neichsraths der rumänischen Regierung das Privileg, die Niederlassung der Juden zu beschränken, um nicht das Zustandekommen der ganzen Convention in Frage zu stellen. Die Reichs-Regierung welche keinen so großen Werth auf den Abschluß der Convention zu legen braucht, da der Handel Deutschlands mit Rumänien kein bedeutender ist, hält an dem Grundsätze fest, daß die Niederlassung aus rein konfessionellen Bedenken Niemand versagt werden dürfe. Herr Majorescu hat sich nach Bukarest begeben, um seinem Cabinet über den Verlauf der Verhandlungen und die entstandenen Schwierigkeiten persönlich Bericht zu erstatten. Falls es gelingt, die rumänische Regierung zur Aufgabe der Beschränkung des Niederlassungsrechts der Juden zu bewegen, welche auch russischerseits beanstandet wird, würde die betreffende Klausel auch in der zwischen Oesterreich-Ungarn und Rumänien abgeschlossenen ^sneeution aufMobcu werden. Elberfeld, 21. Juni. ' Eine Notiz in der Extra-Beilage zu Nr. 24 des „Jsr. Boten" thut mir die Ehre an, sich mit einer angeblich von mir geschaffenen Institution zu beschäftigen. Da es Fernstehenden leicht scheinen könnte, als sei ich bei Abfassung dieser Notiz irgendwie betheiligt, so muß ich Sie um gefl. Aufnahme einer Berichtigung bitten. Der Privat-Gottesdienst hier ist nämlich nicht von mir in's Leben gerufen. Das Bedürfniß eines solchen, das sich bei einzelnen Mitgliedern der hiesigen Gemeinde bereits seit längerer Zeit fühlbar macht«;, konnte wegen zu geringer Betheiligung bisher keine Befriedigung finden. Als ziemlich gleichzeitig mit mir noch einige orthodox Gesinnte hierher zogen, wurde die Ausführung erst möglich und fand sich dann ganz von selbst. Daher ist aber auch die Zahl der Theilnehmer am Minjan nur halb so groß wie von Ihnen angegeben, was uns übrigens vorläufig ganz genügt. Hochachtungsvoll Georg Marx. Aus Kessen. (Priv.-Mitth.) In Nr. 24 dieses gesch. Blattes steht ein Artikel über das Freundschafts-Verhältniß der Söhne des Kronprinzen zu einem jüd. Mitschüler des Gymnasiums zu Cassel, der der Berliner N. B- Z. entnommen ist und viel Unwahres enthält. Die^ darin angegebene Reise nach Berlin ist sofort von maßgebender Seite als Erfindung dementirt worden, und sind auch noch verschiedene andere Angaben wie nachstehend zu berichtigen: Der betr. junge Mann, der sich so hoher Auszeichnung von Seiten der kronprinzlichen Söhne zu erfreuen hat, ist der Sohn einer hoch achtbaren Wittwe zu Rotenburg an der Fulda und ist schon früher verschiedenen Gliedern dieser Familie das hohe Glück zu Theil geworden, von fürstlichen Personen (Kurfürst von Hessen und König von Hannover) mit besonderen Ehrenbezeigungen ausgezeichnet worden zu sein. Der junge, sehr talentvolle und liebenswürdige S. wurde selbst Srkönigl. Hoheit dem Kronprinzen und dessen Gemahlin bei Gelegenheit ihrer Anwesenheit in Cassel vorgestellt und zu verschiedenen Festlichkeiten eingeladen. Auch ist er bei größern und kleinern Ausflügen fast stets der Begleiter Sr. königl. Hoheit der Prinzen Wilhelm. Uennkirchen, Kreis Ottweiler, 15. Zuni. Heute Morgen um sechs llhr wurde in der Blies die Leiche eines etwa 2 Jahre alten jüdischen Knaben gefunden, der, dem Aussehen nach, nur etwa eine Nacht hindurch im Wasser gelegen haben kann. Die sofort vorgenommene ärztliche und ortspolizeiliche Besichtigung ergab keine merkliche Spur irgend einer äußern Verletzung an der Leiche und konnte vorläufig nur soviel festgestellt werden, daß der betreffende Knabe ertrunken ist. Alle äußern Umstände, sowie die Angaben verschiedener Zeugen deuten indcß darauf hin, daß der zwar nur mit einem Hemdchen und einem rothen gestrickten Unterröckchen ärmlich bekleidete, sonst aber wohlgenährte schöne Knabe durch einen Act bestialischer Rohheit seinen Tod im Wasser gefunden hat. Am Abend vorher wurde in Wellesweiler eine fremde Frauensperson mit einem Knaben gleichen Alters gesehen und soll eine eben solche Person noch Nachts halb 12 Uhr eiligen Schrittes, von Wellesweiler kommend, mit einem Tuch auf dem Arm, aber ohne Kind, angetrofsen worden sein. Hoffentlich gelingt es den Nachforschungen der Polizeibehörden, der Urheberin eines so scheußlichen Verbrechens auf die Spur zu kommen. S. L. Illingen, Kreis Ottweiler, 18. Juni. In der heutigen Generalversammlung des Unterstützungsvereins für hiesige und auswärtige Arme ergab das Resultat, daß im zweiten Vereinsjahre von Juni 1875 und 1876 an 400 Thlr. für Unterstützungen verausgabt wurden. Die Zeichnungen der monatlichen Beiträge für das dritte Vereinsjahr sicherten das Fortbestehen dieses edlen Vereins. Möge das Gute in unserer nicht sehr bemittelten Gemeinde stets wachsen und gedeihen! V. Simon, Lehrer u. Prediger. Düngen, 25. Juni. Der muthmaßliche Mörder des Süßkind Hanauer von Langsdorf Johannes Dö.ll von Stangenrod bei Grünberg, ist nicht in das hiesige Gefängniß gebracht worden. Er hatte seinem Leben dadurch ein Ende gemacht, daß er sich in Grünberg im Arrestlokal erhängte, und somit die Untersuchung beendigt. K u r z m a n n. Ans dem Menschen, 25. Mai. Wie sehr unsere Gemeinden den sie heimsuchenden herumziehenden polnischen Schnorrern auf die Finger sehen müssen und sich von deren äußern Frömmelei nicht täuschen lassen dürfen, beweist wiederum folgender Vorfall: Am 20. d. M. verrichteten in der Synagoge zu Pinne, Samterschen Kreises, zwei zugewanderte Pollaken ihre Morgenandacht, natürlich tief in gehüllt bis \n *“T- Schuhabsatz mr(. mit den diesen Leuten eigenen Gesticulationen. Die Gemeinde, selbst der Gemeindediener, hatten längst das Gotteshaus verlassen, und noch hatten die beiden ihr Gebet nicht beendet, sondern weilten noch lange in demselben. Dem gegenüber der Synagoge wohnenden Kaufmann L. kam dies verdächtig vor, und er hatte nichts eiligeres zu thun, als den Synagozendiener zu veranlassen, nachzusehen, was denn diese beiden Wanderer so lange in der Synagoge zu thun haben. Wer beschreibt aber das Erstaunen des Gemeindedieners, als er in die Synagoge trat und die beiden Polen, anstatt, wie er dachte, vertieft im Gebet anzutreffen, beschäftigt sah, mit einem spitzigen eifernen Instrument die eiserne Thür zu der in der Wand eingemauerten Almoseubüchse zu erbrechen, von der sie bereits einige Schrauben abgelöst hatten. Der Gemeindediener wollte seinen Augen nicht trauen und stand wie versteinert da. Diesen Umstand machten sich die pfiffigen Spitzbuben zu Nutze und entschlüpften, ehe ersterer sie der Polizei überliefern konnte. Beim Vorsteher des Vereins gegen Hausbettelei daselbst, bei dem sie sich zuvor eine Unterstützung geholt, gaben sie ihre Namen als Beermann Jsaaksohn aus Wilno und Aron Kevetkowski aus Bresk in Russisch-Polen an. Beide sind von schlanker mitteler Statur, der Eine trägt einen schwarzen, der Andere einen rothen Vollbart. Letzterer hat ein pockennarbiges Gesicht. Vielleicht gelingt es, diese Strolche irgendwo dingfest zu machen, da sie wahrscheinlich ihr Handwerk auch anderwärts betreiben werden. Pitlsfield. Ein jüdisches Kind wurde dahier wegen Sabbathentweihung vors Gericht gestellt. Eine hebr. Bibel in der Hand gab dasselbe die Erkärung ab, daß Samstag sein Ruhetag sei und den es auch streng halte. Der Richter dagegen hielt ihm vor, daß nach dem Staatsgesetze es wohl alle häuslichen Arbeiten verrichten könne, aber Fischen verboten sei. Das Kind erhielt eine kleine Strafe. (I. R.) Gesterreich-Ungarn. Wie«. Die „Deutsche Zeitung" veröffentlicht ein Telegramm aus Bucharest, nach welchem der französische Minister des Auswärtigen, Herzog Decazes, sich weigert, den neuen Handelsvertrag mit Rümänien zu ratificiren, so lange die Gesetzesbestimmungen gegen die völlige Rechtsgleichheit der Juden nicht aufgehoben seien.