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Der israelitische Bote · 1876-05-25 · 21 (25.5.1876) · p. [Seite 3]

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Journal
Der israelitische Bote
Volume
2 (1876)
Issue
21 (25.5.1876)
Date
1876-05-25
Page
[Seite 3] (sequence 3)
Language
German
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Vrert eine genau eben so viele Gebote enthält, wie die and'?'e. Diesen Gedanken sprechen auch unsere Weisen in folgendem sinnigen Gleichnisse aus: -72 umi niy© nvbriö int? b vrits» -|^ "12 ttd r6vu 11 v'Zixv Einst besaß ein König zwei kostbare Edelsteine, die er über Alles schätzie und liebte. Er legte sie in die Waagschale, und da stellte sich heraus, daß sie nicht nur gleich groß waren, sondern auch genau das gleiche Gewicht hatten. Der König aber ist Gott, und die beiden Edelsteine sind die Leiden Bundestafeln. Diese sind uns übergeben, daß wir ihren gleichmäßigen Werth schätzen lernen, daß wir sie mit gleicher Sorgfalt in' unsere Obhut nehmen, daß wir sie mit gleicher Gewissenhaftigkeit vor der Besudelung huren! O, daß uns immer die Bedeutung der zwei Bundestafeln die Richtschnur sei für unser religiöses und moralisches Verhalten, o daß wir die gleiche Nothwendigkeit beider anerkennen und in dieser Erkenntniß die Jugend heranziehen! Amen! Zlitimgsmchriihtl« und CorresMdeuM. Deutschland. Mn. (Eine nltramontane Randglosse.) Der Israelitische Bote hat bekanntlich jüngst die Zuschrift mitgelheilt, welche der Rabbiner Ben Israel zu Eoblenz vom Provinzialschulcolleginm erhalten, und worin über die ordnungsmäßige Qualification Auskunft gefordert wird, welche die jüdischen Gemeinden von ihren Religionslehrern fordern. — Diese Mittheilung findet der Münster'sche Anzeiger vom 30. März für gut, in folgender Weise zu reproduciren und mit Glossen seiner eigensten Färbung zu begleiten: Laut dem in Köln erscheinenden Israelitischen Boten ist dem Rabbiner, Herrn Ben Israel zu Eoblenz, folgende Zuschrift des Provinzialschulcollegiums zugegangen: „„Da die Fälle . . . bis . . . ertheilen wollen."" „Diese Zuschrift ist für unsere gegenwärtigen Verhältnisse sehr bezeichnend. Wahrend man katholische Religionslehrer in großer Zahl abgesetzt hat und noch absetzt, werden jüdische angestellt. Während sich die königliche Negierung bei dem jüdischen Rabbiner, als der zuständigen Behörde, nach der „ordnungsmäßigen Qualification" der Zln- ' zustellenden erkundigt, thut sie das hei den christlichen (katholischen) Religionslehrern nicht: ohne sich in „authentischer _ 2KW?»« OuftlistcMon/ welchekatholische Eltern vc > den Religionslehrern ihrer Kinder „fordern," „aufgeklärt" zu haben, hat die königliche Regierung vielfach Männer als Religionslehrer bestellt, welche nicht im Besitze der zur „ordnungsmäßigen Qualification" durchaus nothwendigen bischöflichen mwsio canonica sich befinden. Und doch weiß die königliche Regierung, daß diese missio canonica des Bischofs erforderlich ist; sie ist darüber „aufgeklärt," wie die Vergangenheit beweist. Wir leben aber im „Rechtsstaate," und darum meinen wir: „Was dem Juden Recht ist, das ist dem katholischen Christen zum Wenigsten billig." Wir haben unsere Münsterische Collegin ausreden lassen, und lediglich zu ihrer Beruhigung fügen wir einen kurzen Superkommentar hinzu. Wir sagen zu ihrer Beruhigung; denn streng genommen, haben wir keinen Beruf, zu antworten, weil ja nicht wir sondern die Regierung interpellirt worden und auf uns lediglich einige Seitenhiebe gezielt sind. Allein wir versuchen es, diese Lufthiebe zu pariren und unseren Text von der unprovocirten Rutzanwendug zu säubern: ' 1.) Der Anzeiger bedauert, daß jüdische Religionslehrer angestellt werden, während man katholische absetzt. Er sähe es vielleicht lieber, wenn man eine kleine Judenverlreibung vornähme, um die leidende Kirche zu versöhnen, oder etwelchen Apparat zur Judeuplackerei aus der canonischen und staatsrechtlichen Rüstkammer des Mittelalters herbeiholte. Die Anstellung einiger jüd. Religionslehrer hätte nur daun mit der Absetzung der katholischen etwas zu thun, wenn der Staat die Kosten des einen Unterrichts an der Bestreitung des anderen abbrechen würde, oder die durch Absetzung hier ersparten Gelder dort der Anstellung von jüdischen Lehrern zusührte. Allein dies ist keineswegs der Fall. Wenn die Regierung noch so viel am kathol. Unterrichte erspart, so stellt sie doch nicht mehr als die nothdürstigsie Zahl von israelit. Lehrern an: der Ueberschuß fließt eben in den großen Staatsbeutel zurück. Und andererseits wird doch der „Anzeiger" nicht behaupten wollen, daß die Besoldung einiger jüdischen Religionslehrer und ihr kärgliches Gehalt die Absetzung katholischer Katecheten zur Folge hätte! Nein, das Münster'sche Blatt weiß recht gut, daß die paar jüd. Pranger, die att den Gymnasien dociren, dem christlichen Cultus weder finanziell, noch kirchenrechtlich, noch kulturkämpferisch im Wege stehen. 2. ) Der Anzeiger nimmt Anstoß *,atan, daß die Negierung sich bei dem Rabbiner, „als der zuständigen Behörde" nach der Qualistcation erkundigt, bei den christlichen Religionslehrern dagegen es unterläßt. Auch diese Parallele paßt auf ihren Gegeußand, wie die Faust auf ein Auge. Die Regierung fragt den Rabbiner nicht „als Behörde" sondern als Sachverständigen; und zwar mit Recht: denn sie will ihce Besoldungen nicht an uuqualificirte und daher unberechtigte Personen verschwenden. Als Behörde kann sie ihn schon deshalb nicht fragen, weil er als (geistliche Behörde nicht exisürt, sondern selbst nur eine erweck crte Lehrthätigkcit vertritt. Als Sachverständiger aber kann er in Eoblenz seinen Sitz haben und für Ostpreußen Entscheidungen geben, die bona fide zulässig sind, wenn sie arch im Einzelnen auf Widerspruch stoßen. Als Behörde könnte höchstens in dem Bezirke Entscheidungen geben, dessen Mandat er besitzt, und nur so lange, als er solches besitzt. Diese Entscheidung aber hat nichts Kanonisches in sich, sonst müßte der Staat mindestens eine Synode berufen, um den zahlreichen theologischen Meinungsschattirungen gerecht zu werden. Allein, gesetzt auch, der Rabbiner wäre als Behörde befragt, so läge darin noch lange keine Bevorzugung des jüdischen Cultus, sondern höchstens ein Anlauf zur Ebenbürtigkeit, an die sich Zeder gewöhnen muß, der nicht im Zeitalter Znnocenz III. zu leben verweint. 3. ) Warum die Negierung sich nach der Qualification der kathol. Religionslehrer nicht erkundigt, und ob sie sich nicht erkundigt: dies aufzuklären liegt uns eigentlich ferne, denn es würde uns in die Zrrgänge des Culturkampfes hineinführen. Letzteren möchten wir als unfruchtbar für unseren Gegenstand vermeiden, nicht aus altfränkischer Schüchternheit: denn als hochbesteuerte, als physische und geistige Contribuanten zum Stacttsganzen haben wir ein Recht, nach den Landesgesetzen und nach der Weise ihrer Befolgung uns umzusehen. Wollten wir an Empfindlichkeit mit der ecclesia militans wetteifern, so hätten wir über ein gutes Thcil von Nichterkundigung uns zu beschweren. Denn der >§>nsst - tiche''^cttgMsuntü'rlcyQ rsi^odligarorisch und der jüd. ist es nicht; der christliche Cultus wird vom Staate Lestritten, und unserer aus dem Privatsäckel selbst der ärmsten Gemeinden. Roch mehr: in den christlichen Cultus-Etat fließen unsere reichlichen Steuerbeiträge, und nicht eine Mark stießt aus der Staatskasse in unseren Cultus-Fonds zurück. Wir suchen allerdings dies Mißverhältmß druck) gesetzliche Mittel zu heben, allein wir grollen deshalb weder dem Staate, noch dem Herrn Cultusminister. Wir grollen überhaupt Niemandem sondern erachten Bürgertreue und Menschenschätzung nicht als hohle Phrase sondern als eine mit unserem Selbst verwebte Wahrheit. Dagegen fordern wir auch von Anderen und selbst von unseren Zeitgenossen jenseits der Berge, daß sie uns nicht leichllich über die Achsel ansehen. Wir bestehen auf dieser Forderung und sind ihrer Verwirklichung sicher, und wenn auch „Germania", „Eisenbahnzeitung" und „Vaterland" sich breit und dünne wie Ströme in der Ebene in anderen Meinungen ergießen. Zu Sündenböcken des Culturkampfes uns herzuleihen, halten wir uns aber um Vieles zu gut. 4. ) Rach der Befähigung unserer Religionslehrer zu fragen, ist aber die Regierung schon deshalb genöthigt, weil sie im UeLrigm unsere Cultusverhältnisse als eine rein innere Angelegenheit völlig ignorirt und auch wirklich nur spärlich kennt. Den christlichen Ritus aber behauptet sie zu kennen; und da wo ihre eigene Ansicht von der bischöflichen abweicht, findet sie es aus staatsrechtlichen Gründen für nöthig, die Lücken zu ergänzen. Ob dies recht und nützlich, haben wir nicht gu entscheiden. Was also als eine Hintansetzung dargestellt wird, ist in Wirklichkeit vielmehr eine Anerkennung und ein Primat; und wenn das indirekte Complimen des Staates an die Kirche der letzteren zur Zeit etwas unbequem wird, so tragen doch wir Juden wahrlich nicht die Schuld daran. — Freilich besitzen wir Selbstgefühl genug, um der Anerkennung durch den Staat noch eine Weile entraten zu können; ja. wir sind so vermessen, ein wichtiges Ehrenzeugniß zwischen den Zeil u zu lesen. Die Negierung würde uns gewiß nicht so viel freie Hand lassen, wenn sie uns für so schlimmv hielte, als die Bonifacius-Broschüre uns darzustellen ) sucht. Sie weiß, daß in unseren Re/igionsbüchern und Schulheften nicht Das zu finden ist, waJ der Rohling'sche „Talmudjude" uns andichtet. Und es ist uns auch geraten, daß eS sich so verhält: unsere Prediger und Religionsweiser würde der Herr Staatsanwalt, wenn sie sich ja vergäßen, wohl zu finden wissen. — Es steht also zweifellos fest, die Anfrage der Regierung an den sachverständigen Rabbiner bezweckt blos eine äußerliche Bürgschaft. Man will das kostbare Staatshonorar nicht an unfähige Subjecte wegwerfen: Herr Falk will mit seinem Collegen, Herrn Camphausen, keine Händel anbinden; und darin können wir, die als gute Rechner ironisch gerühmt werden und die Wechselbriefe erfunden haben sollen, ihm nicht so unrecht geben. Die vielen Anführungszeichen im Texte gehören dem „Anzeiger", nicht uns, an. Ob dieser auch unseren Commentar reproduciren wird, müssen wir dahin gestellt sein lassen. Köln. (Jüdischer Religionsunterricht auf den höheren Schulen.) Der deutschen Schulzeitung schreibt man aus Berlin, v. 7. April: — „In denjenigen Fällen, in denen der jüdische Religionsunterricht in den Lehrplan höherer Schulen ausgenommen ist, hat nach einem Circular-Rescript des Ministers der geistlichen rc. Angelegenheiten das Provinzial - Schulcolleginm' die Einreichung des Lehrplans zu erfordern, denselben zu prüfen und eventuell zu bestätigen. Die Frage, ob die jüdische ReligionSlehre in die Maturitätsprüfung der höheren Schulen aufzunehmen, ist nach demselben Circular-Rescript zu verneinen, da die Aufnahme dieses Lehrgebietes unter die Gegenstände der Abiturientenprüfung dem nicht obligatorischen Charakter desselben, welcher aufrecht zu halten ist, widersprechen würde. Es bleibt selbstverständlich dem jüdischen Religionslehrer unbenommen, jedem Schüler, der es wünscht, über seine Gesammtleistungen in der jüdischen Religionslehre ein Schlußzeugniß, selbständig und ohne daß im Maturitätszeugniß daraus irgend Bezug genommen wird, auszustellen." — Ein Rector und ein israelitischer Religionslehrer hatte« sich bittend an den Herrn Cultusminister gewandt. Dieder Bescheid, dessen Stehenbleiben auf halbem Wege wir schon aus erziehlichen Gründen bedauern müssen. Den« viele studirende Jünglinge bringen zu der Religionsstunde eine Lauheit mit, welche durch den nicht obligatorischen Eharaltt«. Lecsttven gewißu.chr größerer Wärme Platz machen wird. Ist dieser Unterricht überhaupt verbindlich, so sei er es nach dem Prinzips der Gleichberechtigung für alle Bekenntnisse in gleicher Weise. Mn. Der Univers Jsraolite bringt in seine Nummer vom 1. d. M. eine schlagende Entgegnung auf eine von dem Prediger Van Hamel aus Rotterdam vor Kurzem in einer Kirche zu Straßburg gehaltenen Rede und insbesondere gegen denjenigen Theil derselben, worin nach einer Schilderung der Abnahme der Prophetie in Israel zur Zeit des zweiten Tempels der Stifter des Chri - stenthums als „der große Prophet der Menschheit" bezeichnet wird, als „derjenige, welcher die Religion gestiftet, die dem Erdensohne die Gottheit offenbarte." — „Und solche Unwahrheit," ruft der U. I. mit vollem Rechte aus, „verkündet man von der Kanzel der Wahrheit? Hat denn nicht schon Abraham, der israelitische Patriarch, der Vater der Gläubigen, zuerst in Mitten des HeidenthumS den Namen und das Wesen des einigen Gottes verkündet? l "n SDp^i! Ja, hat nicht bereits Noah im Kreise seiner geretteten Familie Gott'angebetet, während der SohnMaria'Z durch unbestimmte, zweifelhafte und doppelsinnige Aeußerungen und Antworten und durch eine kühne und allzu hohe Erhebung seiner Person und seiner Mission den wahren und lautern Glauben an einen einigen Gott getrübt und geschmälert hat!" Indem ferner der U. I. die Frage aufstellt, welche Religionsanschauung der Prediger von Nazareth denn eigentlich verkündet, zählt das Blatt die fast zahllosen Secten auf, in welche das Christenlhum zersplittert ist. Bei weitem vorurtheilsloser und gerechter äußerte sich jener holländische Priester über die Propheten in Israel, welche er als Männer schildert, die von dem Gedanken erfüllt, daß Israel das von Gott erwählte Volk sei, im Namen dieses Gottes alle Jrrthümer und Verkehrtheiten muthig bekämpfen, und selbst im bittersten Elende ihre Blicke hoch erheben, für ihr göttliches Ideal streiten und leiden und auf die Zukunft, auf den Sieg des Guten und des Wahren ihre einzige, aber unerschütterliche Hoffnung richten. NajMen, 5. Mai. Ein eigenthümlicher Znjurienproceß kam heute vor dem königlichen Amtsgerichte zur Ver-

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