Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
- Journal
- Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
- Volume
- 1854
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 434 (sequence 456)
- Language
- German
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L34 Reiches selbst (476), vor dem des oströmischen ein tausend und vierzehn Jahre. Da hieß es: „Kein Jude soll eine Ehrenstelle und Würde erhalten, keinem soll die Administration eines bürgerlichen Amtes zugänglich sein, keiner das Amt eines Stadtvorstehers (Defensor civitatis) leisten. Wer in diesem Augenblicke die Ehrenzeichen eines Amtes schon angenommen, soll der erlangten Würde nicht mächtig sein; wer zu einer Ehrenftelle gekommen ist, soll wie vorher unter den Pöbel gerechnet werden, wenn er auch die ehrenvolle Würde verdient hat." (DoAinn Novellarum lib. Dit. III.) Die Weltgeschichte hat gerichtet! Aber nach so vielen Jahrhunderten klingt es wohlgefällig in unsre Ohren, wenn derselbe Mund, der die Verdammniß über uns ausspricht, sagen muß: ohne Berücksichtigung alter Verdienste, auch wenn sie die ehrenvolle Würde verdient haben. Denn diese Worte geben uns Zeugniß, daß weder Untüchtigkeit, noch Treulosigkeit von Seiten unserer Ahnen Schuld gewesen, wenn sie vor anderthalb Jahrtausenden unter den Pöbel verstoßen wurden! ...!5t ' < "rUt/