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Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin · 1854-01-01 · 1854 · p. Seite 431

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Journal
Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
Volume
1854
Date
1854-01-01
Page
Seite 431 (sequence 453)
Language
German
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431 zu sein, das sie mit jedem ordentlichen Bürger theilten, genommen ward. Es war der erste Schritt, sie aus der Reihe der höheren Bürger herauszustoßen. Daher befreite Konstantin im Jahre 330 von diesen Pflichten sämmtliche Geistlichen und Vorsteher der Juden wieder >). Diese Gesetze wurden von den Kaisern Gratian, Valentinian und Theodosius im Jahre 383^) und von Arkadius im Jahre 396 wiederholt erlassen. — Es ist bekannt, daß in den damaligen Zeiten zu jedem Hausstande Sklaven gehörten, die, käuflich, die Dienste der Domestiken, Tagelöhner und selbst der Handwerker leisteten. Es war daher eine harte Bedrückung für die Juden, als man ihnen verbot, Sklaven zu kaufen und zu gebrauchen. Die Strafe der Conftscation aller Güter wurde von Konstantins im Jahre 339 darauf gesetzt^). Zwar beschränkten dies die Kaiser Gratian, Valentinian und Theodosius auf christliche Sklaven, die, so viele deren Juden noch hätten, mit Lösegeld frei gekauft werden sollten (384) ^), ja Honorius gestattet ihnen selbst christliche Sklaven, wenn sie an ihrer Religionsübung nicht verhindert würden (415)6), jedoch Theodosius verbot es bald zum andern Male (417)?), und wiederholte es mit Honorius (423) noch einmal ^), ohne daß es wohl demungeachtet sehr berücksichtigt worden sein mag. — Ein dritter Schritt war demnächst das Verbot, daß die Juden sich mit Christen verheirateten, was von Konstantins mit Todesstrafe belegt ward (339) ^). ') ib. Lex. II, im Jahre 331. ib. Lex. IV. den Patriarchen in Babylonien, 8^ in Jerusalem), Primaten Archisynagogen ''WS^), Presbyter (2^P7), Hierei (W2772), Synagvgendiener (2^272). 2) Lib. I. Nt. IX. Lex V. 2) Nb. XVI. Nt. VIII. Lex XVII. 4) ib. Nt. IX. Lex II. ») Nb. III. Nt. I. Lex V. «) Nb. XVI. Nt. IX. Lex III. ib Lex IV. «) lb. Lex V. v) ib. Ni. VIII. Lex. VI.

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