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Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin · 1854-01-01 · 1854 · p. Seite 430

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Journal
Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
Volume
1854
Date
1854-01-01
Page
Seite 430 (sequence 452)
Language
German
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IRI
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430 ben. Denn schon hatte ein Jahrhundert der Ruhe für die Juden Gutes geleistet, indem es ihren Stand und ihre Verhältnisse consolidirte, und den Juden die Kampfeslust nach außen genommen hatte, so daß sie ruhige Zuschauer des Streites zwischen Christen und Heiden abgaben. Darum hielt die Gewohnheit die Herrscher lange zurück, die Juden mit einem Male ans dem Staate zu entwurzeln, und wir sehen nicht selten die allmählig harter werdenden Verordnungen über die Juden zurückuehmen, und mildere an die Stelle treten, bis wieder die Härte und Unduldsamkeit die Oberhand gewannen. Konstantin legte den Grundstein, Theodosius II. und Valentinian III. schoben den Schlußstein in das Gewölbe, das fortan über den Häuptern der Juden stand. Da wir hier es mit dem Bürgerrechte zu thun haben, so nehmen wir natürlich nur auf die Schritte von Staats seiten gegen die Juden Rücksicht, nur auf das, was legaliter und i>6i' 16S68 geschah. Die öfteren Bedrückungen in den einzelnen Provinzen, besonders durch den eifernden Clerus, der nicht selten blutige Aufstände gegen sie erregte, übergehen wir. Die Gesetze aber sind uns vollständig erhalten, zerstreut in der römischen Gesetzsammlung, welche den Titel Loclex Dlleotlosirmus hat. Der erste wesentliche Schritt, den Konstantin that, (imJahre 321) war die Aufhebung des Rechtes, von den Curialpflichten frei zu sein*). In früherer Zeit nämlich war es die Ehre des verdientesten Mannes gewesen, das Amt eines Decurionen oder Senatoren der Provinzialstädte zu verwalten; aber unter den Kaisern war es längst zur unerträglichsten Bürde geworden. Sie waren, nämlich nur Bürgen des Kaisers für die Steuern geworden. Ausfälle in diesen mußten sie decken; Grundstücke, von dem Besitzer verlassen, weil er die Steuern nicht aufzubringen vermochte, mußten sie übernehmen, so daß das Decurionat lange Zeit Strafe wohlhabender Bürger, die sich eines . Verbrechens schuldig gemacht, war. Wie hart mußte es daher den Juden fallen, als ihnen das Recht, von den Curialien frei *) I.ib. XVI.?it. VIII. 1.ex. III.

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