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Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin · 1854-01-01 · 1854 · p. Seite 419

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Journal
Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
Volume
1854
Date
1854-01-01
Page
Seite 419 (sequence 441)
Language
German
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IRI
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419 stellt die mosaischen Kriegsgesetze zusammen. Von hier an versenkt sich Philo noch tiefer in die Gesetze, die er insbesondere dem Leben der Männer, welches er früher beschrieben, gegenüberstellt, und die Korrespondenz zwischen beiden rühmt. Zunächst beschäftigt er sich mit den zehn Geboten. In dem Buche „über die zehn Gebote" überblickt er sie zwar Alle, befaßt sich aber am meisten mit dem ersten und zweiten Gebote; das dritte Gebot beschäftigt ihn in der nächstfolgenden Abhandlung „über die einzelnen Gesetze, in Bezug ans den dritten, vierten und fünften Artikel der zehn Gebote, d. i. über den Schwur, den Sabbath, und die Ehrfurcht vor den Eltern." Es scheint, daß, wie die meisten Aufschriften der Philonianischen Schriften, besonders diese von späterer Hand sei: denn, wie ich schon bemerkt, spricht er hier lediglich über das dritte Gebot; vom Sabbath, den er anderwärts bespricht, und den Eltern findet sich hier nichts. Dagegen entspricht die folgende Schrift „über die einzelnen Gesetze, in Bezug auf den sechsten und siebenten Artikel der zehn Gebote u. s. w." ganz dem Inhalte, denn er spricht hier weitläufig gegen den Ehebruch und den Mord. Eine kurze Abhandlung „über die Beschneidung" folgt. So wie aber Philo für nöthig gefunden, die eben genannten Schriften über die Gesetze als Anhang zum zweiten Buche des Lebens Mosis zu geben, so folgt nunmehr eine neue Reibe von Schriften über die gottesdienstlichen Einrichtungen Mosis als Anhang zum dritten Buche des Lebens Mosis. Um diese würdig einzuleiten, stellte er an ihre Spitze zwei Bücher „über die Monarchie," worunter er die Einheit Gottes versteht, und die er im ersten Buche, so wie die Einheit des Gottesdienstes im zweiten Buche behandelt. Hiezu gehören ferner die Schriften: „über die Belohnungen und Ehren der Priester," „über die Opferthiere und ihre Arten," „über die Opfernden" (d. h. mit welchem Geiste geopfert werden soll), „daß der Lohn einer Buhlerin nicht als Opfer angenommen werden soll." — 27

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