Israelitischer Jugendfreund
- Journal
- Israelitischer Jugendfreund
- Volume
- 11 (1905) Jung Israel
- Issue
- 19 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 302 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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302 JUNG ISRAEL Wer sich der Geschöpfe erbarmt, dessen wird sich wieder der Himmel erbarmen. ^Der Fromme ist sreundlich gegett das Leben seines Viehes; nur des Frevlers Herz ist grausam. An der Sabbathruhe des Inden sollte auch das Tier teilnehmen Das Bäckchen dürfe man nicht in der Milch seiner Matter kochen Kuh und Kalb durfte man nicht an einem Tage schlachten. Ochsen und Esel dursten nicht vor einen Pflug gespannt werden entweder damit die Tiere bei der Ungleichheit des Schrittes und der Kraft nicht über die Gebühr angestrengt, werden, oder gründet sich dieses Gesetz ans die dem Ackerstier in der ältesten Zeit erwiesene Achtung uitd Dankbarkeit. Dein Ochsen durste man beim Dreschen nicht das Maul zubinden. Dem unter der Last erliegenden Esel mußte man anshelfen, auch meint er einem Feinde gehörte. Beim Ausnehmen ans detn Neste durste man die Mutter nicht den Jungen nehmen, sondern mußte die Mutter erst fliegen lassen. Und mit welcher Aengstlichkeit wird nicht das Gebot des Schlachtens der Tiere bei dett Inden geübt? Wie ist da alles berechnet, den Tod zu beschleunigen, den schmerz zu verringern und den Zuckungen des anshauchenden Tieres möglichst bald ein Ende zu machen? Mit welcher Genauigkeit ist nicht die Beschaffenheit des Schlachtmessers, der Ort des Körpers, wo dent Tiere der Einschnitt beigebracht worden, die Art, wie ntan das Blut ausfließen lassen soll, und noch vieles andere bestimmt nttd festgesetzt, und mit welcher Gewissenhaftigkeit wird nicht über die Beobachtung dieser Vorschriften gewacht? Das Schlachtmesser darf keine Ivahrnehntbare Scharte haben, darf nicht zu schwer nttd nicht zu leicht sein, muß, ohtte abzusetzen, nttd ohne Druck, rasch hitt und hergeführt werden, utuß die großen Adern des Halses tmd die Luftröhre ztmt großett Teil durchschneiden, darf tticht stechettd eiugestoßen werdett, nicht durch das Rückenmark, und noch vieles andere. Das spätere Judentum hat den angeführten mosaischen Gesetzen durch eilte erweiterte Auslegung eine größere Ausdelmuug gegeben. Es soll der Mensch, heißt es, die Nahrung seines Viehes früher bestellen, als die seinige. Der während des Gebetes geschehene Ausruf: „Futter dem Tiere!" wird als feine Unterbrechung der Andacht betrachtet und macht das Gebet nicht ungiltig, da die Sorge für das Tier ein eben so gottgefälliges Werk ist wie das Gebet. Jede absichtliche, obschon noch so sehr entfernte Veranstaltung oder Unterlassung, die dahin zielt, dem arbeitenden Tiere die Nahrung, mittelbar oder unmittelbar zu entziehen oder zu verkümmern, z. B. durch Furcht, Schmerz, Aufregung, Verweigerung des nötigen Trankes u. s. w. ist sündhaft. L, j - -.43.. i