Israelitischer Jugendfreund
- Journal
- Israelitischer Jugendfreund
- Volume
- 11 (1905) Jung Israel
- Issue
- 14 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 221 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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JUNO ISRAEL 221 höchlichst erzürnt, gab ihnen kein Gehör und war unbeugsam; und jene mußten traurig und gekränkt fortgehen. Im Bezirke war danmls Richter der Rabbi R a b, der von allen wegen der Milde, mit der er öfters die Strenge der Gerechtigkeit zu mäßigen pflegte, verehrt und geliebt war. Des andern Tags nun sah nufer Gelehrter, der den Schuldigen selbst nur eine kleine Strafe hatte geben wollen, einen Boten zu sich kommen, der ihm eine Stunde bezeichnete, wo er vor denn Richter R a b erscheinen sollte. Er lies sogleich hin ohne irgend einen Verdacht; aber seine Ueberraschung und sein Unwillen waren groß, als er dort die Arbeiter sah, die ihn zu erwarten und anzuklagen Miene machten. Was? dachte er bei sich, haben diese solche Kühnheit? Gut! Ich werde mit aller Strenge meine Rechte geltend nnuhen, und werde mich vollkommen für den ganzen Schaden, den sie nur verursacht haben, entschädigen. Der Rabbine indessen, dem die Justiz anvertraut war, nahm den Rabb a, obwohl ihm sehr befreundet, mit einem würdevollen Ernste auf, ohne bei seiner Aufnahme irgendwie seine Freundschaft zu zeigen. Dann hörte er aufmerksam die Rechtfertigung der Arbeiter an, die beteuerten, den Schaden ohne irgend eine Bosheit angerichtet zu haben, und die Anklage des Herrn, der ihre strafbare Absicht darlegen und beweisen wollte. Als er die Gründe des Einen und der Anderen wohl erwogen hatte, wendete er sich mit liebevoller Miene an R a b b a und sagte zu ilpn: „Freund! gib ihnen ihre Kleidungsstücke zurück." „Wie?" antwortete der Andere, „ist denn ihre Bosheit nicht bewiesen? Ist es nicht gerecht, daß sie, wenigstens teilweise, den Schaden bezahlen? Warum habe ich ihn ganz zu tragen? Ist das wirklich die Gerechtigkeit, die mir diese Rückerstattung befiehlt?" „Die Gerechtigkeit vielleicht nicht," antwortete der Rabbi freundschaftlich, „aber das Gesetz der Liebe, jenes Gesetz, das da befiehlt, im Pfade der Fron: m e n zu gehen." Rablla schlug die Augen nieder und versetzte: „Diese Zurückerstattung wird geschehen." Der Richter deutete den Arbeitern an, daß ihr Verlangen befriedigt würde und daß sie gehen könnten. Aber sie blieben noch