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Israelitischer Jugendfreund · 1898-01-01 · 21 (1898) · p. Seite 306

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitischer Jugendfreund
Volume
4 (1898)
Issue
21 (1898)
Date
1898-01-01
Page
Seite 306 (sequence 7)
Language
German
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307 auf den Teller gelegt werden. Suche nie über den Teller eines andern weg einen Gegenstand zu erreichen! Es schickt sich nicht, mit dem Tellertuch über das Gesicht zu fahren, mit der Gabel, dem Becher oder einem anderem Gegenstände zu spielen. Es gehört sich nicht, einer Person den Rücken zuzuwenden, um mit einer andern zu sprechen oder über die zunächst sitzende Person wegzureden. Sprich nie mit vollem Munde! Lege dich nicht faul in den Stuhl zurück, auch lasse die Ellenbogen nicht auf dem Tische ruhen! Den Zahnstocher gebrauche nur nach dem Essen und möglichst unbemerkt! Steh nicht eher vom Tische auf, als bis das Mahl vorüber ist und die Wirtin das Zeichen dazu giebt! Nach beendeter Mahlzeit versäume nicht, dich dankend von dem Gastgeber zu verabschieden! Vergiss nicht, wo du geladen warst, nach einigen Tagen einen Dankbesuch zu machen! VI. Im schriftlichen Verkehr. Der Stil ist der Mensch. Biiifon. Da jeder Brief eine Mitteilung dessen ist, was wir einem Anwesenden sagen würden, so sind auch hierin alle Regeln des Anstandes zu beachten, die für den mündlichen Verkehr gelten. Insbesondere verlangt es der Anstand, dass du die Antwort auf einen an dich gerichteten Brief nicht zu lange aufschiebst oder gar versäumst, dass du gutes, reines Papier nimmst, so leserlich und schön als möglich schreibst und das Durchstreichen von Wörtern, Nachschriften u. dgl. vermeidest. Selbstverständlich hast du jeden Brief mit einer Freimarke zu versehen, sowie in deinen Brief eine solche einzuschliessen, wenn du von Fremden Rückantwort erbittest. Briefe, welche nicht an dich adressiert sind, darfst du nie öffnen. — Auch im schriftlichen Verkehre seien deine Worte nicht leerer Schall, sondern der Ausdruck eines klaren Denkens und wahren Fühlens. Die Beachtung dieser Regeln sei euch auch im schriftlichen Verkehr mit dem „Onkel Jugendfreund“ empfohlen. Eine Lebensgeschichte von S. Ratz. Zweites Kapitel. Zwei Brüder. £s war um die letzte Morgenwache eines klaren Werktages im Monat Ävan des Jahres 56 vor der gewöhnlichen Zeitrechnung kurz vor dem

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