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Israelitischer Jugendfreund · 1898-01-01 · 19-20 (1898) · p. Seite 301

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Journal
Israelitischer Jugendfreund
Volume
4 (1898)
Issue
19-20 (1898)
Date
1898-01-01
Page
Seite 301 (sequence 23)
Language
German
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301 Handlung erneuert und der zu Verurteilende zurückgeführt werden könne. Nach gefälltein Urteil zog ein Herold den: Verurteilten voran, und mit mächtiger Stimme wurde denen Name, die Art seines Verbrechens und dcr Ort, wo dieses begangen worden. war. verkündet. Außerdem wurden die Namen der Zeugen genannt, aufgrund deren Aussagen die Verurteilung erfolgt war. Endlich wurden alle, die zur Entlastung des Verurteilten noch etwas vorzubringen in der Lage feien, anfgefordert sich zu melden. Brachte jemand oder gar der Verurteilte selbst neue Gründe zur Entlastung vor, so wurde dieser alsbald zur Gerichtsstätte zuriickgeführt und die Haltbarkeit dieser Gründe geprüft. Die von seltener Menschenfreundlichkeit zeugenden Bestinunnngen waren von großem Erfolge und führten nicht selten zur Aushebung eines schon gefällten Urteils. Wurden auf dem Wege zur Richtstätte keine Stimmen zur Entlastung des Hinzurichtenden laut, so wurde dieser zur Ablegung eines reumütigen Bekenntnisses veranlaßt, dem Herrn die Ehre 31t geben mit den Worten: „Möge dieser mein Tod die Versöhnung aller meiner Sünden herbeiführen!" Aber auch bei derHinrichtung selbst wurdedas heilige Gebot derNächstenliebenicht verletzt, man verstchr nüt möglichster Schonung, und es wurde stets nur eine menschenwürdige Todesart gewählt. Vornehme Frauen bereiteten ans stark gewürztem Weine einen betäubenden^Trank, danüt der.Todesschmerz weniger empfunden werde. Die Hinrichtung erfolgte schnell und in nicht entstellender oder gar entehrender Weise. Selbst dem Leichnam des Hingerichteten gegenüber ließ man eine gewisse Rücksicht abwalten gemäß dein Gebote der Schrift: „Du sollst ben Le'chnam des Gehenkten nicht über Nacht an: Galgen lassen, denn ein Gehenkter ist eine Beleidigung Gottes; verunreinige nicht dadurch das Erdreich." — Außer der höchsten Gerichtsbarkeit war dem Synhedrin die Aufgabe zugewiesen, sämtlichen Juden ihre Verhaltungsmaßregeln im religiösen Leben 311 geben; namentlich lag ihm die Auslegung des Schriftwortes ob. Ohne diese Auslegung des Schriftwortes wäre eine überall gleichmäßige Befolgung mancher Gebote unmöglich gewesen. Das Syhedrin war als erste maßgebende, höchste Behörde dazu berufen, feste SPeftimmitngen zu treffen, die dann für alle Volksmigehörigen bindend waren. Nur dadurch konnte das gleiche religiöse Band alle Glieder umschlingen und ein einheitlichen Geist im Volke erhalten bleiben. Hierdurch besonders erlangte das Spnhedrin eine hohe Bedeutung für alle Zeiten. In kurzen, leicht verständlichen Sätzen wurden die Weisungen gegeben, wie jeder Israelit in allen Lebenslagen treu und gewissenhaft seinen religiöser: Pflicht gemäß zu leben habe und bei der unausgesetzten Übung blieben die Weisungen als Bräuche bestehen, in die man sich gewohnheitsmäßig einlebte. Diese Lehren nannte man, weil sie mündlich erteilt mld niedergeschrieben wurden, ,,mündliches Gesetz," auch ,,Tradition". Nicht der tote Buchstabe, sondern der lebendige Geist, der das

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