Israelitischer Jugendfreund
- Journal
- Israelitischer Jugendfreund
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- 19-20 (1898)
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 300 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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300 Walde und an: Brunnen versäumt halte, war er glücklich und zufrieden. Er gönnte sich nur wenig Buhe und Schlaf, um sein Wissen zu vervollkommnen. So inehrte sich trotz Wangel und Entbehrungen sein Wissen. Jahre schwanden dahin. Der Jüngling reifte zun: Wanne. Doch auch als Wann blieb er noch Schüler, ob auch die Weisen ihm, dessen Gelehrsamkeit in ganz Babylonien bereits gerühmt wurde, die Würde eines Lehrers verleihen wollten. Er hielt in seiner demütigen Bescheidenheit sein Wissen noch nicht für so vollendet, uni selbst einen Areis von Schülern um sich zu vereinigen. Doch in Bahadera hatte er den Brunnen der Weisheit erschöpft. Er stand seinen Lehrern an Wissen gleich. In Jerusalem aber floß der (^uell der Gotteslehre noch reicher. Dort lehrten die weisesten Wänner jener Zeit: Schenmja und Abtaljon. Darum zog ihn die Sehnsucht nach Zion, der heiligen Gottesstadt, uni dort weiter zu lernen und zu forschen, ehe er lehrte. i Fortsetzung folgt. ■ Das Sgnhcdrin.!?on I. berzberg-Bromberg. (Schluß.) Die Geschäftsordnung bei den Verhandlungen war genau geregelt. Bei beu Abstimmungen gaben die im Range uicöerften zuerst ihre Stimme ab; sie sollten von den anderen, die im Range höher standen, unbeeinflusst bleiben. Bei wichtigen und Peinlichen füllen lies; man die grösste Umsicht walten, die Milde überwog stets die Strenge. stur Freisprechung eines Angeklagten genügte es schon, wem: eilte Mehrheit von einer Stimme sich dafür aussprach, während zu einer Verurteilung eine Mehrheit von mindestens zivei bis drei Stimmer: erforderlich war. Todesstrafen durften nur selten verhängt rverden, und ein Synhedrin, das inrrerhalb eines Zeitraumes von sieben Jahren ein Todesurteil ausgesprochen hatte, galt schon als ein niörderisches. Wurde ein Verbrecher einstimmig verurteilt, so rvar das Urteil ungültig: es war erforderlich, daß sich auch eine Stimme zu Gunsten des Angeklagten erhebe. Hatte die Mehrheit diesen für schuldig erklärt, so wurde am folgenden Tage nochmals abgestnnmt. Wer schon zu Gunsten des Angeschuldigten seine Stimme abgegeben hatte, dirrite nicht mehr im entgegengesetzter: Sinr:e stimmen. Wer jedoch zur Verurteilung seine Stin:me bereits abgegeben hatte, war r:och in der ^age. seine Meinung an: anderen Tage zr: ändern und dementsprechend zu stinunen. War ein Todesurteil zu erwarten, so wurde ein Dierrer vor dem Eingänge der Gerichtsstätte ausgestellt. Dieser hielt eine Fahne ir: der Hand und gab durch Schwingen derselben das Zeicher:, daß allem Anscheine r:ach ein Todesurteil in Aussicht stehe, und das; drrrch irgend welche Angabe:: die Gerichtsver-